WG - Zweitwohnsitz beruflich bedingt - Anmeldung?

pendler_life, Montag, 21.03.2022 (vor 859 Tagen)

Hallo in die Runde,

eine kurze Frage bitte: ich werde in Kürze in eine WG (Kelsterbach bei Frankfurt) einziehen. Einen Erstwohnsitz habe ich bereits ;-) , es handelt sich also um einen rein beruflich bedingten Zweitwohnsitz.

Die Situation ist so, dass die Wohnung bereits von 2 Kollegen angemietet worden ist und die da auch schon drin wohnen, und weil wir alle Pendler sind, die Wohnung auch nur sporadisch brauchen (überwiegend sind wir halt doch zuhause oder beruflich unterwegs) und noch Platz ist, nehmen sie noch 2 weitere Personen mit auf.

Sehe ich das richtig so:
- die 2, die den Mietvertrag haben, sollten sich unbedingt anmelden, damit sie keine probs bekommen?
- die 2, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, haben im Grunde die Wahl, sich entweder auch anzumelden (was vermutlich der korrekte Weg wäre!?) oder "schwarz" drin zu wohnen? Nachteil mit Anmeldung ist, dass in Kürze Post vom Finanzamt wg. Zweitwohnsitzsteuer kommen wird (welche ich allerdings von der Steuer absetzen kann samt Mietkosten oder?), ohne Anmeldung allerdings kann ich auch überhaupt nichts ansetzen in der Steuererklärung oder? (bzw. es wäre sehr risky und daher nicht empfehlenswert!?)

Insofern, einfach anmelden, oder?
Bei welchem FA liegt denn dann die Zuständigkeit mit der Steuererklärung, weiß da jemand Bescheid?

Danke für Infos :-)

WG - Neben-/Zweitwohnung beruflich bedingt - Anmeldung?

Alfred @, Montag, 21.03.2022 (vor 859 Tagen) @ pendler_life

Vorab sollte geklärt sein, ob der Vermieter mit dieser Konstruktion einverstanden ist.
Im Melderecht zählt nur das Nutzen einer Wohnung (zum Wohnen oder Schlafen) - ob der Nutzer Eigentümer, Mieter oder sonst was ist, bleibt bedeutungslos.

WG - Neben-/Zweitwohnung beruflich bedingt - Anmeldung?

pendler_life, Dienstag, 22.03.2022 (vor 859 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred
Danke für den Hinweis - und ja, ist ok

D.h. nach Melderecht müssten wir uns anmelden. Was aber ist die praktische Seite / tatsächliche Relevanz (wenn ja kein Vertrag besteht sondern wir bei den 2 befreundeten Kollegen wohnen) und die steuerliche Auswirkung?

WG - Zweitwohnsitz beruflich bedingt - Anmeldung?

Rebell @, Dienstag, 22.03.2022 (vor 858 Tagen) @ pendler_life

Hallo in die Runde,

eine kurze Frage bitte: ich werde in Kürze in eine WG (Kelsterbach bei Frankfurt) einziehen. Einen Erstwohnsitz habe ich bereits ;-) , es handelt sich also um einen rein beruflich bedingten Zweitwohnsitz.

Solche Sachverhalte sind in der Regel ganz einfach, dennn diese vielen willkürlichen Argunente - die vielen zwielichtigen willkürlichen Satzungen sind oft nur reine Fremdenfreundlichkeit

Verweise hiermit auf einen Text in einer Satzung einer seriosen Gemeinde:

Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eine nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten desse eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer!!

Die Situation ist so, dass die Wohnung bereits von 2 Kollegen angemietet worden ist und die da auch schon drin wohnen, und weil wir alle Pendler sind, die Wohnung auch nur sporadisch brauchen (überwiegend sind wir halt doch zuhause oder beruflich unterwegs) und noch Platz ist, nehmen sie noch 2 weitere Personen mit auf.

Empfehlenswert: Jedem Zweitwohnungssteuerbescheid weidersprechen und Klage erheben- u.U. sogar eine Normenkontrollklage erwägen - alles Andere ist nicht zu empfehlen.

Wer eine andere Meinung vertritt spricht aus Egoismus und ist genereller Befürworter zur Erhebung einer willkürlichen fremdenfeindlichen Zweitwohnungssteur !!

Mehr zu diesem Zweitwohnungssteuer Thema www.buergenetzwerk-bayern.de

WG - Zweitwohnsitz beruflich bedingt - Anmeldung?

Alfred @, Dienstag, 22.03.2022 (vor 858 Tagen) @ Rebell

Solche Sachverhalte sind in der Regel ganz einfach, dennn diese vielen willkürlichen Argunente - die vielen zwielichtigen willkürlichen Satzungen sind oft nur reine Fremdenfreundlichkeit

Hatte ich schon mal Paranoia gesagt?

Verweise hiermit auf einen Text in einer Satzung einer seriosen Gemeinde:

Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eine nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten desse eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer!!

Was ist hier seriös?

Empfehlenswert: Jedem Zweitwohnungssteuerbescheid weidersprechen und Klage erheben- u.U. sogar eine Normenkontrollklage erwägen - alles Andere ist nicht zu empfehlen.

Wer eine andere Meinung vertritt spricht aus Egoismus und ist genereller Befürworter zur Erhebung einer willkürlichen fremdenfeindlichen Zweitwohnungssteur !!

S.o.

WG - Zweitwohnsitz beruflich bedingt - Anmeldung?

pendler_life, Dienstag, 22.03.2022 (vor 858 Tagen) @ Alfred

Danke euch beiden

Nicht streiten bitte ;-)
Ich bin nicht verheiratet, insofern trifft der erwähnte Einwand leider ohnehin nicht zu ...

Was sind euere Gedanken betreffend Anmeldung?

WG - Zweitwohnsitz beruflich bedingt - Anmeldung?

René ⌂ @, Freitag, 25.03.2022 (vor 855 Tagen) @ pendler_life

Ergänzend zu Alfred: das ganze hat mehrere Dimensionen.

Zunächst: Wer eine Wohnung bezieht (also das Mitführen von Einrichtugnsgegenständen), muss sich melden. Punkt. Tust du es nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Egal, ob angemietet, besetzt, gekauft, geleast, ergaunert.

Dazu muss der sogenannte Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Bei einem Untermeitvertrag ist es der Hauptmieter, bei einem Mietvertrag der Vermieter. Vermieter tun sich schwer, das auszustellen, wenn die Wohnung ohne Pause in der Vermietung bleibt. Einen gesetzlichen Anspruch hast du jedenfalls auf diesen Wisch, siehe dazu. Und darüber sind die Karten offen auf dem Tisch.

Die andere Dimension ist die Frage, ob Zweitwohnungsteuer anfällt. Das steht in der Satzung, sofern es eine gibt. Teilen sich mehrere Leute eine Wohnung, teilt sich normalerweise auch die Steuer entsprechend der Wohnanteile (oder paritätisch). Sprich: vier Leute zahlen in Summe das selbe wie zwei Leute.

Komplizierter wird es, wenn einer seine Hauptwohnung da begründet. Oder einer ist verheiratet und in dessen Folge steuerbefreit. Dann betrifft es jeweils seinen Anteil.

Für die Zweitwohnungsteuer müsst ihr selbst nicht aktiv werden - mit der Meldung tauschen die Ämter die Daten schon aus - und ihr bekommt dann von der Kämmerei die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Die dritte Dimension liegt außerhalb dieser Seite: doppelte Haushaltsführung. Klare Meldeverhältnisse ersparen ungünstige Nachfragen der Finanzämter. Wäre ja blöd, ihr gebt dann eine Wohnung an, für die ihr nicht gemeldet seid. Die Steuer selbst betrifft die doppelte Haushaltsführung.

WG - Zweitwohnung beruflich bedingt - Anmeldung?

Alfred @, Freitag, 25.03.2022 (vor 855 Tagen) @ René

Zunächst: Wer eine Wohnung bezieht (also das Mitführen von Einrichtugnsgegenständen), muss sich melden. ...

Der Einschub in der Klammer ist in dieser Form irreführend. Das Mitführen von Einrichtungsgegenständen ist ein (widerlegbares) Indiz aber nicht Voraussetzung für das Beziehen einer Wohnung. Der Bezug einer Wohnung kann aber auch ohne Mitführen von Einrichtungsgegenständen erfolgen.

WG - Zweitwohnung beruflich bedingt - Anmeldung?

René ⌂ @, Donnerstag, 21.04.2022 (vor 828 Tagen) @ Alfred

Ich beziehe mich hier auf die Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldesetz:

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

Das ist ein Indiz, aber kein zwingender Grund. Und "in der Regel" lässt auch andere Sachen zu. Soweit richtig.