Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

Rebell @, Sonntag, 29.05.2022 (vor 789 Tagen)

Egal ob nun Kommunisten oder Kommunen diese Zweitwohnungen verbieten - wo ist der Unterschied?

Es werden immer mehr Forderungen laut diese Zweitwohnungen zu verbieten.
Denn Steuererhöhungen haben bisher keine Erfolge gebracht nur mehr Geld in die Kassen der Kommunen und das ist eben viel zu wenig- ????????????

Schönau ist noch strikter
Die Gemeinde Schönau geht bei ihrer Regelung noch einen Schritt weiter. Beim Verkauf einer Immobilie wird die Nutzung als Zweitwohnung sofort ausgeschlossen. Das hat laut Bürgermeister Hannes Raps bereits einen Eigentümer davon überzeugt seine Wohnungen nicht mehr als Eigentumswohnungen zu verkaufen, sondern sie in Mietobjekte umzuwandeln. Der Bürgermeister ist zufrieden. Schon in den 1990er Jahren hatte die Gemeinde einen Zweitwohnungsstopp verhängt. Dieser wurde jedoch später wieder aufgehoben, da die Nachfrage vorübergehend eingebrochen war.
DStGB unterstützt den Vorstoß
Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund macht gegenüber dpa auf eine wichtige Einschränkung aufmerksam: "Diese Regelung gilt für Orte, die überwiegend von Fremdenverkehr bestimmt sind." Verabschiede eine andere Kommune eine ähnliche Satzung, würde es sich um einen erheblichen Eingriff in Eigentumsrechte handeln. Trotzdem unterstützt der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Vorstoß der Kommunen.
Quelle: https://kommunal.de/zweitwohnungen-verbieten

Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

Kommunalfreund @, Sonntag, 29.05.2022 (vor 789 Tagen) @ Rebell

Egal ob nun Kommunisten oder Kommunen diese Zweitwohnungen verbieten - wo ist der Unterschied?

Es werden immer mehr Forderungen laut diese Zweitwohnungen zu verbieten.
Denn Steuererhöhungen haben bisher keine Erfolge gebracht nur mehr Geld in die Kassen der Kommunen und das ist eben viel zu wenig- ????????????

Alle übrigen bayerischen Tourismuskommunen sind eigentlich im Nachteil wenn diese auf eine Erhebung einer Zweitwohnungssteuer verzichten, denn diese Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer werden behandelt wie beim "Schwarzgeld" der Parteien - denn diese werden bei der Bewertung der Finanzkraft einer Kommune nicht angerechnet egal ob 100 000€ oder 12 Mio€ - denn je höher die Finanzkraft einer Kommune desto weniger Zuwendungen im Kommunalen Finanzausgleich- auch deshalb erheben jene Kommunen wie etwa München Tegernsee und viele weitere Kommunen 20 % oder sogar noch mehr Zweitwohnungssteuer
Folglich je höher die Fiananzkraft um so höher die Zweitwohnungssteuer - also Erhöhung durch das Schwarzgeld- das beeinträchtigt nicht im Finanzausgleich.

Das ist Bayern und wird weiterhin von der CSU regiert - die Freien Wähler bewegen sich im Schatten der CSU auf der Sonnenseite und fordern immer noch höhere Zweitwohnungssteuer

von 2005 bis Ende 2024 bekommen diese bayerischen Kommunen auch noch Zuwendungen wie seit 1980 als Entschädigung wegen des Verbotes -also man durfte keine zwst erheben.
ABER jeder Unterstützungsempfänger käme in Knast wenn er Einnahmen weiterhin beziehen würde - obwohl die Bedürftigkeit inzwischen entfallen ist - aus dem Aufkommen aller Steuern macht diese Unverfrorenheit in Bayern 500 000 000€ zu Unrecht - es hätte heißen müssen entweder Zweitwohnungssteuer oder Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze aber bitte nicht beides - Jeder Missbrauch eines Bürgers würde eine Rückzahlung plus Strafe oder Gefängnis bedeuten!

Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

Rebell @, Sonntag, 29.05.2022 (vor 789 Tagen) @ Kommunalfreund

Egal ob nun Kommunisten oder Kommunen diese Zweitwohnungen verbieten - wo ist der Unterschied?

Es werden immer mehr Forderungen laut diese Zweitwohnungen zu verbieten.
Denn Steuererhöhungen haben bisher keine Erfolge gebracht nur mehr Geld in die Kassen der Kommunen und das ist eben viel zu wenig- ????????????


Alle übrigen bayerischen Tourismuskommunen sind eigentlich im Nachteil wenn diese auf eine Erhebung einer Zweitwohnungssteuer verzichten, denn diese Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer werden behandelt wie beim "Schwarzgeld" der Parteien - denn diese werden bei der Bewertung der Finanzkraft einer Kommune nicht angerechnet egal ob 100 000€ oder 12 Mio€ - denn je höher die Finanzkraft einer Kommune desto weniger Zuwendungen im Kommunalen Finanzausgleich- auch deshalb erheben jene Kommunen wie etwa München Tegernsee und viele weitere Kommunen 20 % oder sogar noch mehr Zweitwohnungssteuer
Folglich je höher die Fiananzkraft um so höher die Zweitwohnungssteuer - also Erhöhung durch das Schwarzgeld- das beeinträchtigt nicht im Finanzausgleich.

Das ist Bayern und wird weiterhin von der CSU regiert - die Freien Wähler bewegen sich im Schatten der CSU auf der Sonnenseite und fordern immer noch höhere Zweitwohnungssteuer

von 2005 bis Ende 2024 bekommen diese bayerischen Kommunen auch noch Zuwendungen wie seit 1980 als Entschädigung wegen des Verbotes -also man durfte keine zwst erheben.
ABER jeder Unterstützungsempfänger käme in Knast wenn er Einnahmen weiterhin beziehen würde - obwohl die Bedürftigkeit inzwischen entfallen ist - aus dem Aufkommen aller Steuern macht diese Unverfrorenheit in Bayern 500 000 000€ zu Unrecht - es hätte heißen müssen entweder Zweitwohnungssteuer oder Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze aber bitte nicht beides - Jeder Missbrauch eines Bürgers würde eine Rückzahlung plus Strafe oder Gefängnis bedeuten!


Noch wesentlichere Hinweise sind zu finden >>>www.buergernetzwerk-bayern.de

Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

René ⌂ @, Montag, 30.05.2022 (vor 788 Tagen) @ Rebell

Das Thema scheint ja schon einige Jahre älter zu sein. Siehe mein Blog.

Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

Kommunalfreund @, Samstag, 04.06.2022 (vor 784 Tagen) @ René

Das Thema scheint ja schon einige Jahre älter zu sein. Siehe mein Blog.

Exakt erkannt und nachgelesen>>>Was ich dagegen sehr wohl sinnvoll sehe: das Verhindern von Ferienwohnungen. Das ist eine eigenständige Nutzungsart, die eher einem gewerblichen Charakter mit sich trägt. Und das können Kommunen bspw. in Bebauungsplänen ausschließen. Die Gemeinde Boltenhagen hat dies beispielsweise getan (siehe Debatte zu Boltenhagen ). Auch die Rechtsprechung hat dazu schon Urteile verfasst.

Auch in Bayern eigentlich sooo generell möglich, da eben in allen Satzungen eine Reduzierung der Zwst möglich bzw. sogar aufgefordert - Vermietung über eine Agentur an wechselnde Gäste um die Anzahl der Touristenunterbringungsmögichkeit zu erhöhen.
ABER es fehlt somit die genehmigte Nutzungsänderung - denn diese ist wohl verboten in eigentlichen Wohngebieten- da allerdings diese Zweitwohnsitze überwiegend als Wohnungen und nicht als Ferienwohnungen genehmigt worden sind. müsste für jede dieser Vermietung ohne eine Genehmigung die Vermietung auch verboten werden!!
Im Grunde widersprechen diese Satzungen alle gegen Bundesrecht - BauNVO - und von den Landratsämtern erfolgt Duldung obwohl diese doch verpflichtet sind auch Bundesgesetze einzuhalten bzw. bei Verstößen auf die Pflichten aufmerksam zu machen und auch mit Strafen zu ahnden!!

Zweitwohnung generell verbieten??aber wie??

Alfred @, Montag, 06.06.2022 (vor 781 Tagen) @ Kommunalfreund

Vermietung über eine Agentur an wechselnde Gäste---

Durchaus zulässig, wenn es sich gem. BauNVO um Ferienwohnungen handelt.