Bayernweit sind tausende Bescheide

Rebell @, Montag, 17.10.2022 (vor 785 Tagen)

wegen rechtswidriger und z.T. sogar verbotenen Satzungen erheben viele Kommunen über mehr als tausende Zweitwohnungssteuer - Bescheide seit Jahren - da allerdings die Betroffenen diese Rechtslage nicht deutlich genug erkennen - zahlen diese ohne Widerspruch.
Sogar Kommunale Aufsicht - (Landratsamt) weist Widerspruch zurück mit der Begründung einer Gerichtsentscheidung - welche noch nie rechtskräftig war und erhebt dafür auch noch eine Gebühr

Folglich Skandalöse Zustände in Bayern !!

Wer kennt denn schon die fünf wichtigsten Gründe rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzungen ?

Bayernweit sind tausende Bescheide

Kommunalfreund @, Freitag, 21.10.2022 (vor 781 Tagen) @ Rebell

wegen rechtswidriger und z.T. sogar verbotenen Satzungen erheben viele Kommunen über mehr als tausende Zweitwohnungssteuer - Bescheide seit Jahren - da allerdings die Betroffenen diese Rechtslage nicht deutlich genug erkennen - zahlen diese ohne Widerspruch.

Habe einen weiteren Hinweis gefunden, denn in Bayern erheben nur 160 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer davon haben über 40 also mehr als 25 % mehrfach ungültige Satzungen ja mit verbotenen degr. Staffelung was schon vom Bundesverwaltungsgericht seit vielen Jahren verboten worden ist
1900 kommunen erheben keine derartige Steuer und sind eben deshalb permanent im Nachteil

Sogar Kommunale Aufsicht - (Landratsamt) weist Widerspruch zurück mit der Begründung einer Gerichtsentscheidung - welche noch nie rechtskräftig war und erhebt dafür auch noch eine Gebühr

Folglich Skandalöse Zustände in Bayern !

Zu Unrecht erheben schon seit Jahren Kommunen und kommen auf 40 000 000€ davon allerdings sind über 10 Mio € bisher unberechtigte Bereicherung - jetzt sollten allerdings Gerichte über weitere Rechtsverstöße die meisten bayerischen Satzungen erneut kippen


Wer kennt denn schon die fünf wichtigsten Gründe rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzungen

Die allermeisten zahlen treu brav diese Steuern ohne jeglichen Widerspruch.
Ja nur die "Dümmsten" sind auch immer die braven Bürger in Bayern!

Bayernweit sind tausende Bescheide

Rebell @, Donnerstag, 27.10.2022 (vor 775 Tagen) @ Kommunalfreund

wegen rechtswidriger und z.T. sogar verbotenen Satzungen erheben viele Kommunen über mehr als tausende Zweitwohnungssteuer - Bescheide seit Jahren - da allerdings die Betroffenen diese Rechtslage nicht deutlich genug erkennen - zahlen diese ohne Widerspruch.

Die allerhäufigsten Verstöße sind eben ungültige Satzungen wie z.B.
die Nettokaltmiete wird in der ortsüblichen Höhe angesetzt in der Höhe angesetzt wie
diese im Gemeindegebiet in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt dabei
kommen oft Unterschiede für gleichartig in Größe und Lage -wie eben Tür an Tür
Unterschiede zu
Stande von mehr als 30 % - dabei noch von verschiedenen Sachbearbeiter(innen) erstellte
Bescheide, folglich sind eben die Bemessungsgrundlagen weder Praktikabel - transparent
und schon gar nicht nachvollziehbar.


Habe einen weiteren Hinweis gefunden, denn in Bayern erheben nur 160 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer davon haben über 40 also mehr als 25 % mehrfach ungültige Satzungen ja mit verbotenen degr. Staffelung was schon vom Bundesverwaltungsgericht seit vielen Jahren verboten worden ist

1900 kommunen erheben keine derartige Steuer und sind eben deshalb permanent im Nachteil

Sogar Kommunale Aufsicht - (Landratsamt) weist Widerspruch zurück mit der Begründung einer Gerichtsentscheidung - welche noch nie rechtskräftig war und erhebt dafür auch noch eine Gebühr

Dieses ist der größte bayerische Skandal - denn die Kommunale Aufsicht ist weder
neutral und schon gar nicht glaubwürdig!


Folglich Skandalöse Zustände in Bayern !


Zu Unrecht erheben schon seit Jahren Kommunen und kommen auf 40 000 000€ davon allerdings sind über 10 Mio € bisher unberechtigte Bereicherung - jetzt sollten allerdings Gerichte über weitere Rechtsverstöße die meisten bayerischen Satzungen erneut kippen


Wer kennt denn schon die fünf wichtigsten Gründe rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzungen

In fast allen rechtswidrigen bayerischen Satzungen verstoßen diese gegen
höherrangiges> Recht hier gegen BauNVO - bei Vermietung an wechselnde Gäste über
eine Agentur als "Ferienwohnung" ohne eine genehmigte Nutzungsänderung. von den
Landratsämtern werden Hinweise nicht als Verstöße geahndet -auch keine Strafen
oder Vermietungsverbote verhängt - Vorgehensweise wie "Zuhälterei" praktiziert.

Trotz rechtswidriger Satzungen wird in ganz Bayern Solche Verstöße geduldet sogar von der Staatsanwaltschaft trotz Hinweise alles ignoriert, ja Bayern ist nur 2500 km von Moskau entfernt - wer es nicht glaubt kann es selbst mal püfen.

Bayernweit sind tausende Bescheide

Alfred @, Montag, 31.10.2022 (vor 771 Tagen) @ Rebell

ja Bayern ist nur 2500 km von Moskau entfernt …

Die Bedeutung dieser Aussage erschlösse sich nur mit vertiefender Information. Die fehlt leider.

ja Bayern ist nur 2500 km von Moskau entfernt - wer es nicht glaubt kann es selbst mal püfen.

Ich gehe mal davon aus, das es „prüfen“ heißen soll. Wie denn, wenn entscheidende Informationen fehlen?

Bayernweit sind tausende Bescheide

Rebell @, Dienstag, 01.11.2022 (vor 770 Tagen) @ Alfred

> >> ja Bayern ist nur 2500 km von Moskau entfernt

Wer weitere Infos wünscht dem kann gerne entsprochen werden - Dass Moskau nur 2500 km von Bayern entfernt ist bedarf wohl keiner Erläuterung

Die Bedeutung dieser Aussage erschlösse sich nur mit vertiefender Information. Die fehlt leider.

Nu zu den gewünschten Informationen wie folgt beschreiben:

Von den 115 000 bayerischen Zweitwohnsitzbürgern müssen bisher über 30 000 über solche vom Gericht anerkannten ungültigen Satzungen nahezu 60 % = 24 000 000 € Zweitwohnungssteuer entrichten, die Gesamteinnahmen (bayernweit 2021) bewegten sich bei 40 396 000 € zusätzlich schüttet der Freistaat 2021 noch 18 980 000 € als Schlüsselzuweisungen für alle Nebenwohnsitze an diese Zwst-erhebenden aus. Während diesen 160 bevorzugten-Kommunen im KFAG für das Jahr 2022 die Höchstsumme in Höhe von 698 491 583€ zur Verfügung stellt aus den Steuereinnahmen aller Bürger - dazu steuern auch diese Zweitwohnsitzbürger einen erheblichen Teil bei.
Folglich werden diese trotz Steuern zu entrichten auch noch zusätzlich über die Zwst belastet, dazu noch mit widerrechtlichen bisher nur selten aufgedeckten unseriösen Schachzügen – u.A. entwickelt von 'Geburtshelferin Dr. Juliane Thimet- als zuständige Juristin beim Bayerischen Gemeindetag für diesen „Unfug“.*) Zusätzlich zählt zu diesem Unfug auch die bayerische politische Praxis im KFAG – denn diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden bei der Bewertung der Finanzkraft nicht angerechnet. Nur so in Bayern praktiziert, denn zur Festlegung des KFAG ist es Voraussetzung und bundesweit übliche Praxis die eigentliche Finanzkraft zu ermitteln was eben grundsätzlich hier in Bayern außer Kraft gesetzt ist.

Folglich doppelte Bevorzugung jener Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben.
In Wirklichkeit sind nur ca. 59 000 Bürger zu einer Zwst erfasst und auch besteuert, da eben noch etwa 200 weitere bayerische -Kommunen im Tourismusbereich auf eine Zwst verzichten und sind somit doppelt benachteiligt für Ihre Großzügigkeit, ja man kann es auch als Beitrag zum Frieden ohne Profitgier betrachten.
.
Ein sehr großer Teil von den erfassten Bürgern sowie auch Studenten mit Zweitwohnungen zahlt über die bayerische Geringverdienerregelung auf Antrag und Nachweis keine Zwst - doch die Verwaltungen müssen auch diesen jährlich erforderlichen Verwaltungsaufwand einkalkulieren - in München frisst der Verwaltungsaufwand über 40 % der Einnahmen auf. In Eichstätt und wenigen weiteren Kommunen hat man über viele Jahre erst erkannt, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht- in der Folge Abschaffung und Verzicht - das steht schon im Grundgesetz- wenn eben der Aufwand höher ist als der Ertrag!

*) Unfug über rechtswidrige Satzungen wurde bisher schon wiederholt mit gerichtlichen Grundsatzentscheidungen bestätigt und dabei wurden Kommunen gezwungen neue Satzungen zu erlassen und die Verwendung als nicht zulässig verwenden. Wenn allerdings eine Kommune mit solchen „verbotenen“ Satzungen weiterhin Steuerbescheide erstellt und kein Widerspruch auftaucht, ja dann wäre doch die Verwaltung ungeschickt sich mit einer Änderung zu befassen.
Zum erweiterten Unfug zählt auch, dass im Kommunalrecht- was im Grunde keiner betrügerischen Bande gestattet ist, nach Entdeckung von Fehlern in der Satzung kann über neue rückwirkende Satzung erneut eine wiederholte ja sogar rückwirkende Besteuerung erfolgen um damit den Juristen und den Gerichten auch diesen das Einkommen zu sichern? Da kann es schon vorkommen, dass über 10 Jahre rückwirkende Steuerbescheide auftauchen.

Bayernweit sind tausende Bescheide

Alfred @, Dienstag, 01.11.2022 (vor 770 Tagen) @ Rebell

Wer weitere Infos wünscht dem kann gerne entsprochen werden - Dass Moskau nur 2500 km von Bayern entfernt ist bedarf wohl keiner Erläuterung

Eben doch. Kleine Hilfe: Entfernungskilometer in Luftlinie, auf der Straße, mit der Eisenbahn oder dem Flugzeug-

Die Bedeutung dieser Aussage erschlösse sich nur mit vertiefender Information. Die fehlt leider.

Nu zu den gewünschten Informationen wie folgt beschreiben:

Diese Informationen waren nicht gewünscht.

Fragen offensichtlich - und wie zu erwarten - nicht verstanden

Bayernweit sind tausende Bescheide

Rebell @, Dienstag, 01.11.2022 (vor 770 Tagen) @ Alfred

Fragen offensichtlich - und wie zu erwarten - nicht verstanden

noch besser ausgedrückt: Für Dummheit ist wohl bisher noch kein Kraut gewachsen

Bayernweit sind tausende Bescheide

Alfred @, Dienstag, 01.11.2022 (vor 770 Tagen) @ Rebell

q.e.d, Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen-