Bad -Tölz erhöht v 9 auf 20 % trotz ungültiger Satzung

Rebell @, Mittwoch, 09.11.2022 (vor 725 Tagen)

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/zweitwohnungssteuer-zweitwohnungen-...

Ob es wohl die gewünschte Ausbürgerung der inzwischen "Unerwünschten Bürger" mit einer Verdoppelung der Zweitwohnungssteuer zu erreichen ist sehr fraglich??

Denn trotz ungültiger Satzungen, wie es eben vom VG- München festgestellt - erheben sehr viele bayerische Kommunen - dazu auch noch ohne Eingang von Widersprüchen- immer stets ansteigende Steuern auf Zweitwohnungen!
Selten kommen die Betroffenen der Einladung von Kommunalpolitikern nach und melden sich mit einem Erstwohnsitz an - obwohl dieses von vielen Bürgermeistern sogar in rechtswidriger Weise gerne hätten!
Wer jemand anstiftet zu rechtswidriger Vorgehensweise sollte eigentlich mit einer Strafe oder zumindest mit einer Abmahnung oder Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert werden.

Bad -Tölz erhöht v 9 auf 20 % trotz ungültiger Satzung

Kommunalfreund @, Mittwoch, 09.11.2022 (vor 725 Tagen) @ Rebell

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/zweitwohnungssteuer-zweitwohnungen-...

Ob es wohl die gewünschte Ausbürgerung der inzwischen "Unerwünschten Bürger" mit einer Verdoppelung der Zweitwohnungssteuer zu erreichen ist sehr fraglich??

Am 14.7. hat man es beim Verwaltungsgericht München entdeckt, dass in Bayern trotz ungültiger Satzungen Zweitwohnungssteuerbescheide ohne einen Widerspruch akzeptiert werden
Diese vielen Gemeinden waren total überrascht - inzwischen so die Infos hat man vom Bayerischen Gemeindetag dazu aufmerksam gemacht!

Denn trotz ungültiger Satzungen, wie es eben vom VG- München festgestellt - erheben sehr viele bayerische Kommunen - dazu auch noch ohne Eingang von Widersprüchen- immer stets ansteigende Steuern auf Zweitwohnungen!

Dieser Missstand wird nun mit neuen Satzungen und gleichzeitiger Erhöhung und Verdoppelung wohl behoben!

Selten kommen die Betroffenen der Einladung von Kommunalpolitikern nach und melden sich mit einem Erstwohnsitz an - obwohl dieses von vielen Bürgermeistern sogar in rechtswidriger Weise gerne hätten!
Wer jemand anstiftet zu rechtswidriger Vorgehensweise sollte eigentlich mit einer Strafe oder zumindest mit einer Abmahnung oder Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert werden.

Ob es zu einer Ausbürgerung führen wird - bleibt vorerst mit ???????????

Enteignung wäre wohl die ehrlichste und Wirkungsvollste Möglichkeit!