Bad -Tölz erhöht v 9 auf 20 % trotz ungültiger Satzung
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/zweitwohnungssteuer-zweitwohnungen-...
Ob es wohl die gewünschte Ausbürgerung der inzwischen "Unerwünschten Bürger" mit einer Verdoppelung der Zweitwohnungssteuer zu erreichen ist sehr fraglich??
Denn trotz ungültiger Satzungen, wie es eben vom VG- München festgestellt - erheben sehr viele bayerische Kommunen - dazu auch noch ohne Eingang von Widersprüchen- immer stets ansteigende Steuern auf Zweitwohnungen!
Selten kommen die Betroffenen der Einladung von Kommunalpolitikern nach und melden sich mit einem Erstwohnsitz an - obwohl dieses von vielen Bürgermeistern sogar in rechtswidriger Weise gerne hätten!
Wer jemand anstiftet zu rechtswidriger Vorgehensweise sollte eigentlich mit einer Strafe oder zumindest mit einer Abmahnung oder Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert werden.