Zweitwohnungssteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin

Rebell @, Sonntag, 27.11.2022 (vor 608 Tagen)

Eine 100 Jahre alte Besitzerin aus Baden Württemberg einer kleinen Wohnung am Tegernsee, stellt einer Ukrainischen geflüchteten Familie Ihre Wohnung kostenlos über das Landratsamt zur Verfügung.
Da eben kein Mietvertrag abgschlossen muss diese Eigentümerin die Nebenkosten wie auch Heizkosten und zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer entrichten.
100-Jährige wollte Wohnung gratis für Flüchtlinge zur Verfügung stellen
Zur Vorgeschichte: Seit den 1970er-Jahren besitzt Lore Herrberg aus Esslingen (Baden-Württemberg) ein kleines Ein-Zimmer-Appartement in der Wiesseer Wilhelminastraße. Inzwischen kann die betagte Dame, die kürzlich ihren 100. Geburtstag feierte, aber nicht mehr an den Tegernsee reisen, sie lebt in einem Pflegeheim. „Als sie vom Ukrainekrieg und den Geflüchteten hörte, beschloss sie, dem Landkreis und der Gemeinde Bad Wiessee ihre voll eingerichtete Wohnung mietkostenfrei zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen“, berichtet Sohn Klaus Herrberg. Er und seine Geschwister unterstützten das Vorhaben gemeinsam.
Im März war es dann so weit: Das Landratsamt – dankbar für jede kostenfrei zur Verfügung gestellte Unterkunft – brachte drei ukrainische Frauen in der Wohnung unter. „Strom und Wasserzählerstände wurden dokumentiert“, sagt Herrberg. Auch ein kostenfreier Mietvertrag sei verabredet worden – allerdings nur mündlich.
Wegen Nebenkosten: Helfer sehen sich gezwungen, doch Miete zu verlangen
„Wir sahen damals keinen Grund, das schriftlich festzuhalten“, erklärt Herrberg. Immerhin habe es sich um einen amtlichen Vorgang gehandelt, die zuständige Behörde sei ja eingebunden gewesen. Das böse Erwachen folgte für die Familie, als sie im Sommer die angefallenen Nebenkosten mit dem Landratsamt Miesbach abrechnen wollten. Er habe die Auskunft bekommen, dass eine Erstattung rückwirkend zum Einzugsdatum der Frauen nicht möglich sei, beklagt Herrberg.
Als Alternative sei ihm stattdessen vorgeschlagen worden, einen Mietvertrag mit ortsüblicher Miete abzuschließen. Ab dem Zeitpunkt könnten dann auch die Nebenkosten abgerechnet werden, habe es geheißen. Herrberg: „Das haben wir dann ab 1. September gezwungenermaßen gemacht, obwohl unsere Mutter die Wohnung gerne weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt hätte.“

Tegernsee ?? Bayern ??

bitte selbst lesen >>>>https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/bad-wiessee-ort95312

Zweitwohnungssteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin

René ⌂ @, Montag, 02.01.2023 (vor 572 Tagen) @ Rebell

Der Link nützt nichts, ist kein Direktlink sondern nur für die Rubrik.

Allerdings scheint sie ja nicht deswegen die Steuer zu zahlen, sondern musste ja wohl auch schon zuvor die Steuer zahlen. In der Satzung von Bad Wiessee ist geregelt, dass "die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, [..]
der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen" steht. Sicherlich wäre in diesen Fällen Kulanz sinnvoll, wobei das eine wohl der Kreis zuständig ist, für das andere die Kommune.

Zweitwohnungsteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin

Alfred @, Mittwoch, 04.01.2023 (vor 569 Tagen) @ René

Seit 1.9.22 ist die Wohnung vermietet (Mietvertrag). Damit ist die ZWSt vom Tisch.

Was das „Überlassen“ angeht, ist die Satzung nicht schlüssig, Denn an anderer Stelle wird festgelegt:
„Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen."

Zweitwohnungsteuer fällig für für 100 jährige Wohltäterin

Rebell @, Donnerstag, 05.01.2023 (vor 569 Tagen) @ Alfred

Was das „Überlassen“ angeht, ist die Satzung nicht schlüssig, Denn an anderer Stelle wird festgelegt:

Bei allen bayerischen Satzungen zur Zweitwohnungssteuer wurde eben eine Mustersatzung nur vom bayerischen Gemeindetag ausgearbeitet - wie willkürlich und rechtswidrig in fast allen Punkten diese gestaltet waren - bestätigen zahlreiche Grundsatzentscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht und auch Bundesverfassungsgericht -wiederholt mussten neue Satzungen in geänderter Form beschlossen werden.

„Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen."

Einfach echt bayerische politisch motivierte Unzulänglichkeit- aber Geld stinkt nicht egal wie es eingetrieben werden kann.
Warum gerade so etwas vorkommt - das findet man in www.buergernetzwerk-bayern.de zusätzlich