Zwei Wohnungen, zusammenlebend

Hanseat, Montag, 30.01.2023 (vor 544 Tagen)

Moin moin,

mit meiner Lebensgefährtin führe ich jetzt schon seit 2015 eine Lebensgemeinschaft. Wir haben beide eine eigene Wohnung in Lübeck - etwa 80m voneinander entfernt. Eigentlich leben wir seit 2015 nur in meiner Wohnung. Die andere Wohnung ist Aufbewahrungsort für die Möbel und dem zweiten Hausstand. Gemeldet ist jeder in seiner eigenen Wohnung.

Der Beitragsservice möchte nun, dass wir beide in meiner Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere (nicht genutzte) Wohnung als Nebenwohnsitz angemelden, sonst bleibt der doppelte Rundfunkbeitrag fällig.

Jetzt haben wir natürlich Angst vor der Zweitwohnsitzsteuer, wenn meine Lebensgefährtin sich nachträglich ummeldet und Ihr Hauptwohnsitz zur Nebenwohnung wird. Geht das nachträglich überhaupt?

Danke für einen guten Rat!

Manfred

Zwei Wohnungen, zusammenlebend

Rebell @, Montag, 30.01.2023 (vor 544 Tagen) @ Hanseat

Moin moin,

mit meiner Lebensgefährtin führe ich jetzt schon seit 2015 eine Lebensgemeinschaft. Wir haben beide eine eigene Wohnung in Lübeck - etwa 80m voneinander entfernt. Eigentlich leben wir seit 2015 nur in meiner Wohnung. Die andere Wohnung ist Aufbewahrungsort für die Möbel und dem zweiten Hausstand. Gemeldet ist jeder in seiner eigenen Wohnung.

Das dürfte wohl einfach sein, dazu sollte vorab die zweite Wohnung also nicht mehr als Wohnung dienen sondern als "Aufbewahrungsort für Möbel" dazu wäre wohl ein Bauantrag vorsorglich eine Nutzungsänderung genehmigen zu lassen - nicht mehr als Wohnung sondern eigene Möbel lagern.

Für Möbellagerung fällt kein Zweitwohnungssteuer an.


Der Beitragsservice möchte nun, dass wir beide in meiner Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere (nicht genutzte) Wohnung als Nebenwohnsitz angemelden, sonst bleibt der doppelte Rundfunkbeitrag fällig.

Wozu eigentlich eine Nebenwohnsitz melden - es kommt selten vor, dass in einem Möbellager auch noch gewohnt wird.


Jetzt haben wir natürlich Angst vor der Zweitwohnsitzsteuer, wenn meine Lebensgefährtin sich nachträglich ummeldet und Ihr Hauptwohnsitz zur Nebenwohnung wird. Geht das nachträglich überhaupt?

Warum so kompliziert wenn es auch einfacher geht, da die Lebensgefährtin doch richtig mit Hauptwohnsitz in der Kommune bleibt - hat die Stadt oder Gemeinde doch wesentlich höhere Erträge ohne große Verwaltungsarbeit- wie mit der Zweitwohnungssteuer. Das ist doch dei Krux bei der ZwSt. wie man eben im KFAG Bürger höher bewertet als die inzwischen Unerwünschten!
Die ZwSt ist doch gedacht anderen Kommunen Bürger deshalb entweder die Steuer oder Abwerbung in den KFAG


Danke für einen guten Rat!

Manfred

Zwei Wohnungen, zusammenlebend

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 433 Tagen) @ Hanseat

Was ist der Zweck der nachträglichen Ummeldung? Nachträgliche Beitragsbefreiung?

Natürlich würdet ihr mit gemeinsamer Wohnung die andere zur Nebenwohnung machen, für die dann ZWS fällig wird. Andererseits spiegelt es ja eure Lebensrealität wieder und offensichtlich geht es euch in Zeiten knapper Wohnungen so gut, so eine Wohnung noch zu halten - und die Steuer würde dann die richtigen treffen.

Ob dann nur Einrichtungsgegenstände gelagert werden oder mehr passiert, ist dann eigentlich nicht so wichtig. Das Beziehen einer Wohnung wird in der Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz als "Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen" angenommen (in soweit ist der Kommentar von Rebell zum Baurecht nicht zielführend).

Rückwirkende Ummeldung ist immer so ein heikles Thema, oftmals auch sehr abhängig vom Meldeamt. Kann gut gehen, muss aber nicht. Am Ende geht es dabei aber nicht nur um rückwirkende Steuer, sondern - im schlimmsten Falle - ein Meldevergehen, also eine Ordnungswidrigkeit. Und dass die Rundfunkanstalten bei zwei getrennten Hauptwohnungen keinerlei Bezug zwischen euch sehen, ist nicht verwunderlich.