Unterwössen verbietet Zweitwohnungsnutzung
Wer sich in Unterwössen eine Wohnung oder Immobilie kauft und möchte diese als Zweitwohnung nutzen - bekommt von der Gemeinde keine Nutzungserlaubnis- besonders dann wenn bisher nicht als Zweitwohnung genutzt worden ist.
Die erlassene Fremdenverkehrsatzung und die Anwendung zeigt volle Wirkung,
Obwohl eben Bestandschutz die WEiternutzung garantiert, allerdings - so die Erkenntniss auch in anderen bayerischen Orten - mit dem Besitzwechsel ob Vererbung oder Verkauf an einen neuen Besitzer gilt der Bestandschutz als aufgehoben.
Diese Satzung ist rechtskräftig - da innerhalb einer Jahresfrist keine Widersprüche oder Klagen diese Satzung nicht verhinderten!
Im Grunde Eingriff in das Eigentumsrecht pur!