Unterwössen verbietet Zweitwohnungsnutzung

Rebell @, Freitag, 03.02.2023 (vor 419 Tagen)

Wer sich in Unterwössen eine Wohnung oder Immobilie kauft und möchte diese als Zweitwohnung nutzen - bekommt von der Gemeinde keine Nutzungserlaubnis- besonders dann wenn bisher nicht als Zweitwohnung genutzt worden ist.
Die erlassene Fremdenverkehrsatzung und die Anwendung zeigt volle Wirkung,
Obwohl eben Bestandschutz die WEiternutzung garantiert, allerdings - so die Erkenntniss auch in anderen bayerischen Orten - mit dem Besitzwechsel ob Vererbung oder Verkauf an einen neuen Besitzer gilt der Bestandschutz als aufgehoben.

Diese Satzung ist rechtskräftig - da innerhalb einer Jahresfrist keine Widersprüche oder Klagen diese Satzung nicht verhinderten!

Im Grunde Eingriff in das Eigentumsrecht pur!

Unterwössen verbietet Zweitwohnungsnutzung

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 312 Tagen) @ Rebell

Hier diese ominöse Fremdenverkehrssatzung.

Ich bin kein Jurist, nach meinem Dafürhalten aber äußerst fragwürdig. Sie wird zwar in §22 BauGB definiert, aber es gibt ansonsten nur das Bundesmeldegesetz. Was, wenn ich drin wohne - und sich Dinge ändern?

Kennt jemand irgendein Urteil dazu?