Staatsanwaltliche Ermittlungen w.strafrechtlicher Vorwürfe

Rebell @, Samstag, 04.02.2023 (vor 419 Tagen)

im Zuammenhang mit einer Eingabe v. 13.1.2023 wegen der Erhebung von Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Bad- Hindelang , der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe und der Stadt Kempten

Hinweis: Alle Zweitwohnungssteuerbescheide wo eben über rechtlich unzulässige Änderungssatzungen die betroffenen Bürger das Vertrauen in die Kommunen missbraucht worden sei, hat sich die Generalstaatsanwaltschaft München die Eingabe die Staatsanwaltschaft Kempten zur weiteren Behandlung abgegeben.

Beiblatt zum Thema rechtswidrige Änderungssatzungen
Gemäß Richterlicher Beschluss beim VG -München -Verhandlung Zweitwohnungssteuer
• Gemäß Entscheidung beim VG- München v. 14.7.2022 Aktenzeichen M 10 K 20 3910 sind eigentlich alle Zweitwohnungssteuerbescheide "der Hörnergruppe" ungültig und müssen aufgehoben bzw. die Steuer zurückbezahlt werden, denn diese "Änderungssatzung" ist nun nachweislich rechtswidrig.
• Begründung lt. Urteil: siehe nächsten Eintrag dazu -

sonst zu lang

Staatsanwaltliche Ermittlungen w.strafrechtlicher Vorwürfe

Rebell @, Samstag, 04.02.2023 (vor 419 Tagen) @ Rebell

Ergänzung dazu
• Begründung lt. Urteil:

nicht möglich da gesperrt

Staatsanwaltliche Ermittlungen w.strafrechtlicher Vorwürfe

Alfred @, Samstag, 04.02.2023 (vor 419 Tagen) @ Rebell

Ergänzung dazu
• Begründung lt. Urteil:
nicht möglich da gesperrt

nicht gesperrt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-24846?hl=true

Staatsanwaltliche Ermittlungen w.strafrechtlicher Vorwürfe

Rebell @, Samstag, 04.02.2023 (vor 419 Tagen) @ Alfred

Ergänzung dazu
• Begründung lt. Urteil:
nicht möglich da gesperrt


nicht gesperrt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-24846?hl=true

bei diesem Urteil waren sowohl die Anwälte des Klägers - die Anwälte der Verteidigung und schließlich auch die juristische Abteilung vom Landratsamt überrascht da eben

ein Änderungssatzung rechtlich nicht berechtigt entsprechende Steuerbescheide wirksam zu erlassen.

Danke Alfred - vollkommen richtig recherchiert
- ich war selbst als anwesender Zuhörer von dieser Verhandlung total überrascht und denke eben die gesamte insbesonders die bayerische Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Vorgeschichte ab 1980 das Verbot die Erhebung nicht möglich machte und nun eben mit der Doppelstrategie die gesamte Situation nur noch politisch motiviert zu betrachten ist!!

Genau unter die Lupe genommen könnte im bayerichen Landtagswahljahr sogar von einem einzigartigen
Vorkommnis sogar Untätigkeit der Generalstaaatsanwaltschaft "ins Schwitzen kommen"

Ausgerechnet vom Gemeindetag wurde die Aufhebung des Verbotes gefordert und dabei damit belohnt den Kommunen die Mustersatzung zur Erhebung der Steuer ohne Staatliche Kontrolle übertragen

Die bayerische Staatsregierung hat sich wohl etwas verkalkuliert im Jahr 2005 - im Ergebnis hunderte oder gar tausende Widersprüche - zu bearbeiten- zweimal mussten alle Satzungen geändert werden- da mit nicht zulässigen Satzungen hundertausende Beschweide zu Unrecht -allerdings auch ohne Widersprüche von den Empfängern bezahlt worden sind, in der Annahme und dem Vertrauen - wenn eine Kommune Bescheide erstellt sei eben alles rechtlich in Ordnung - in der Folge Vertrauen der Betroffenen missbraucht kann nicht bestritten werden!!

Von wem erfolgt denn diese Sperre???