Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig?

phoenix, Sonntag, 05.02.2023 (vor 538 Tagen)

Hallo zusammen,

reicht denn üblicherweise bei einem Untermietverhältnis die Vorlage des Untermietvertrags aus oder muss der Hauptmieter sich zusätzlich noch nackig machen, also den Hauptmietvertrag vorlegen?

Nach meinem Verständnis sollte der Untermietvertrag ja reichen.

Kann hierzu jemand etwas zu sagen?

Danke!

Gruß Phönix

Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig?

Rebell @, Sonntag, 05.02.2023 (vor 537 Tagen) @ phoenix

Hallo zusammen,

reicht denn üblicherweise bei einem Untermietverhältnis die Vorlage des Untermietvertrags aus oder muss der Hauptmieter sich zusätzlich noch nackig machen, also den Hauptmietvertrag vorlegen?


Wozu eigentlich diese Frage ?


Nach meinem Verständnis sollte der Untermietvertrag ja reichen.

Von wem wird denn was verlangt oder für welche Situation - geht es um ZwST??

Kann hierzu jemand etwas zu sagen?

bessere Erläuterung des Sachstandes wäre u.U. hilfreich


Danke!

Gruß Phönix

Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig?

phoenix, Sonntag, 05.02.2023 (vor 537 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank für die Nachfragen.
Sorry, falls die Infos zu knapp waren.

Es geht um die Zweitwohnsitzsteuer des Untermieters. Untermietvertrag liegt vor. Der Hauptmieter wohnt als Erstwohnsitz, ist von der Steuer also nicht betroffen.

Was mich nun interessiert, ob der Hauptmietvertrag der Wohnung in der Konstellation eine Rolle spielt oder es "üblicherweise" bzw. von gesetzeswegen ausreicht, mit dem Untermietvertrag die nötigen Zahlen zu belegen. Oder wollen die Verwaltungen auch den Hauptmietvertrag sehen?

Wenn jemand dazu Auskunft geben kann, freue ich mich.

Vorlage Hauptmietvertrag bei vorh. Untermietvertrag nötig?

Rebell @, Montag, 06.02.2023 (vor 537 Tagen) @ phoenix

Vielen Dank für die Nachfragen.
Sorry, falls die Infos zu knapp waren.

Es geht um die Zweitwohnsitzsteuer des Untermieters. Untermietvertrag liegt vor. Der Hauptmieter wohnt als Erstwohnsitz, ist von der Steuer also nicht betroffen.

Entscheidend ist und muss das Innehaben einer Wohnung sein um eine ZwSt fällig zu werden


Was mich nun interessiert, ob der Hauptmietvertrag der Wohnung in der Konstellation eine Rolle spielt oder es "üblicherweise" bzw. von gesetzeswegen ausreicht, mit dem Untermietvertrag die nötigen Zahlen zu belegen. Oder wollen die Verwaltungen auch den Hauptmietvertrag sehen?

Begriffe Haupt oder Untermietvertrag ist wohl in keiner Satzung !

Aber dazu fehlen nun Angaben über die entsprechende Satzung z.Zwst.- Wenn es um diese Steuer geht, da kann man nie die Hand in das Feuer legen, denn diese Kommunen wenden allerlei Ticks an ob nun rechtlich zulässig oder nicht - wer sich nicht wehrt ist wohl der Dumme!

Wenn jemand dazu Auskunft geben kann, freue ich mich.

Dazu vielleicht noch die Frage: Handelt es sich hier im Hauptmietvertrag und Untermietvertrag wohl um die selbe Wohnung?

Vermietet denn jener mit Erstwohnsitz diese Wohnung mit einem Untermietvertrag und nutzen etwa beide die gleiche Wohnung - das geht aus der Anfrage noch nicht hervor!

Wenn ja, dann muss eben dies Kommune bei der Zugrundelegende zu besteuernde Aufwand des Innehabers einer Zweitwohnung diesen Aufwand nachweisen bzw. genügt der im Mietvertrag vereinbarte nachweisbare Mietaufwand, sollte dieser bei Null sein - wird eben der Mietpreis wohl geschätzt, auch kostelose Überlassung würde trotzdem eine solche Steuer auslösen.