Frankfurt: Zweitwohnsitzsteuer auf Immobilienbesitz obwohl man nicht dort wohnt?

Dulcinea del Toboso, Mittwoch, 22.03.2023 (vor 493 Tagen)

Guten Tag,
ich kann es kaum fassen, aber ist es rechtens, daß Frankfurt Zweitwohnsitzsteuer erhebt, nur weil man dort eine Immobilie besitzt, in der man aber nicht wohnt (ich will mal besser sagen, nicht gemeldet ist).

Folgender Sachverhalt: Ich besitze (inzwischen besaß) ein Haus in Frankfurt. Im September 2020 haben mein Mann und ich unseren Hauptwohnsitz von Frankfurt in den Spessart verlegt. Mein Mann behielt aus beruflichen Gründen einen Teil des Hauses als gemeldeten Zweitwohnsitz in Frankfurt. Hierfür war er von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Ich selbst hatte dort keinen Zweitwohnsitz.
Aus dem Schriftwechsel mit dem Zweitwohnungssteueramt der Stadt lese ich heraus, daß - obwohl mit einzigem Hauptwohnsitz im Spessart gemeldet - allein auf der Basis Inhaberschaft dieser Wohneinheit - Zweitwohnungssteuerpflichtig bin.

Ist dem so?

Ich sag' im voraus vielen Dank für eine fachkundige Auskunft

Eure Dulcinea

Frankfurt: Zweitwohnsitzsteuer auf Immobilienbesitz obwohl man nicht dort wohnt?

Rebell @, Mittwoch, 22.03.2023 (vor 492 Tagen) @ Dulcinea del Toboso

Guten Tag,
ich kann es kaum fassen, aber ist es rechtens, daß Frankfurt Zweitwohnsitzsteuer erhebt, nur weil man dort eine Immobilie besitzt, in der man aber nicht wohnt (ich will mal besser sagen, nicht gemeldet ist).

Ja die Zweitwohnungssteuer hat eigene Gesetzmäßigkeiten - man muss sich nur drum kümmern

Folgender Sachverhalt: Ich besitze (inzwischen besaß) ein Haus in Frankfurt. Im September 2020 haben mein Mann und ich unseren Hauptwohnsitz von Frankfurt in den Spessart verlegt. Mein Mann behielt aus beruflichen Gründen einen Teil des Hauses als gemeldeten Zweitwohnsitz in Frankfurt. Hierfür war er von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.

Ich selbst hatte dort keinen Zweitwohnsitz.

Aus dem Schriftwechsel mit dem Zweitwohnungssteueramt der Stadt lese ich heraus, daß - obwohl mit einzigem Hauptwohnsitz im Spessart gemeldet - allein auf der Basis Inhaberschaft dieser Wohneinheit - Zweitwohnungssteuerpflichtig bin.

Vermutlich im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen ?


Ist dem so?

Ja aber wenn Sie mit Ihrem Mann einen Mietvertrag vereinbaren, dass nur er dort wohnhat sei und -das muss man sich mal vorstellen - als Ehefrau einen vertragliche Vereinbarung - könnte Schutz
vor der Zwst bieten mit ??

In Bad Wiessee hat eine 99 jährige Wohtäterin eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt und musste nach wenigen Monaten entsetzt- mit einem Zweitwohnungssteuer sich mit der Gemeinde auseinandersetzten - denn ohne Vorlage eines Mietvertraes- ist diese zur Zwst verpflichtet.

Ich sag' im voraus vielen Dank für eine fachkundige Auskunft

Fachkundige Auskünfte sind oft nicht möglich, Kommunen sind Gail -denn Geld stinkt nicht egal wo es herkommt! mehr infos sind zu finden www.buergernetzwerk-bayern.de

Eure Dulcinea

Frankfurt: Zweitwohnsitzsteuer auf Immobilienbesitz obwohl man nicht dort wohnt?

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 433 Tagen) @ Dulcinea del Toboso

Wir können dir keine Rechtsauskunft im Einzelfall geben.

Die Stadt Frankfurt schreibt selbst auf der Webseite:

Das „Innehaben“ einer Zweitwohnung setzt eine tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis an der Wohnung im Erhebungszeitraum voraus. Eine Zweitwohnung innehaben können daher nur Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder sonstige dauernutzungsberechtigte Personen.

Nach der Formulierung, wenn sie konsistent zur Satzung ist, kann ich mir das Vorgehen vorstellen. Etwas befremdlich ist es schon - und konterkariert das Grundsatzurteil durchaus. Die Idee, mittels eines Mitvertrages Klarheit zu schaffen, könnte helfen. Es gab jedoch auch schon Debatten, ob so eine beruflich genutzte Nebenwohnung dann in der Größe angemessen war (insbesondere wenn ihr zuvor zu zweit drin gewohnt habt)