Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Horst, Dienstag, 16.05.2023 (vor 438 Tagen)

Meine Eltern haben mir ihr Einfamilienhaus geschenkt, mit lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. Ist im Grundbuch Abt I eingetragen. Nun will die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erheben. Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin in einer Eigenen Wohnung und das Haus in der selben Stadt bewohnen meine Eltern..
Muß ich die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ausfüllen? Für mich ist es keine Zweitwohnung, weil ich kein Zugriffsrechten habe.

Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Rebell @, Mittwoch, 17.05.2023 (vor 437 Tagen) @ Horst

Meine Eltern haben mir ihr Einfamilienhaus geschenkt, mit lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. Ist im Grundbuch Abt I eingetragen. Nun will die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erheben. Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin in einer Eigenen Wohnung und das Haus in der selben Stadt bewohnen meine Eltern..

In diesem Falle zahlen die Eltern u.U. eine Zweitwohnungssteuer - es kommt nun darauf an in welchem Bundesland- denn in Bayern richtet es sich nach dem Einkommen - u.U. greift die Geringverdienerregelung -
Da eben eingetragenes Nießbrauch - Wohnrecht sind diese eventuell steuerpflichtig - denn diese nutzen - als Eientümer zu behandeln wie bei Anmietung einer Wohnung.

Solche Fälle sind wieder eine reine A........., denn der Nießbraucher hätte eigentlich keinen nachweisbaren Aufwand- da aber auch hier willkürliche Ansätze über eventuell geschätzte Miete zu Grunde gelegt wird - denn im Grunde wird die Zwst erhoben und der Aufwand besteuert!

Die Krux an der Zwst ist eben die nicht nachweisbare und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage- dazu gibt es noch keine gerichtliche Entscheidung- über Mietpreisschätzung als Alternative Beweislage!

Muß ich die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ausfüllen? Für mich ist es keine Zweitwohnung, weil ich kein Zugriffsrechten habe.

Ausfüllen auf alle Fälle auch als Beweis - keine Nutzungsrecht- Besuche bei den Eltern können nicht besteuert werden !

Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Alfred @, Mittwoch, 17.05.2023 (vor 437 Tagen) @ Horst

Meine Eltern haben mir ihr Einfamilienhaus geschenkt, mit lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. Ist im Grundbuch Abt I eingetragen. Nun will die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erheben. Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin in einer Eigenen Wohnung und das Haus in der selben Stadt bewohnen meine Eltern..
Muß ich die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ausfüllen?

Ja. Um welche Stadt handelt es sich?

Für mich ist es keine Zweitwohnung, weil ich kein Zugriffsrechten habe.

Da Du weder die Verfügungsgewalt noch das Verfügungsrecht hast, bist Du nicht ZWst-pflichtig- Vorsicht: Die meisten Erklärungen sehen solche Fälle nicht vor. Fragen nach Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung usw. nicht beantworten.
Wenn Deine Eltern nicht Inhaber einer weiteren Wohnung sind, wird auch für sie keine ZWSt fällig.

Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Horst, Mittwoch, 17.05.2023 (vor 436 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred
Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer fällt kein Zweitwohnungssteuer an. Der Besitzer hat kein Zugriffsrecht und somit ist es keine Zweitwohnung. Ich habe im Antrag die Kopfdaten ausgefüllt und irgendwo im Antrag ist ein Feld „ist die Wohnung mit Nießbrauch belegt“ angekreuzt. Kopie vom Grundbuch und Auszug vom Schenkungsvertrag der sich mit dem Nießbrauch befasst.
Anschreiben in etwa - Antrag zur meiner Entlastung zurück ….anbei Kopie..
LG
Hors

Zweitwohnungsteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Alfred @, Donnerstag, 18.05.2023 (vor 436 Tagen) @ Horst

Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer fällt kein Zweitwohnungssteuer an.

Der sollte es eigentlich wissen.

Zweitwohnungsteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Rebell @, Freitag, 19.05.2023 (vor 435 Tagen) @ Alfred

Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer fällt kein Zweitwohnungssteuer an.

Der sollte es eigentlich wissen.

Diese Stadtkämmerer sind oft nicht in der Lage - denn Steuergesetze sind für viele eine unlösbare Aufgabe- das wichtigste ist und bleibt für die Kommune Geld einzutreiben.

Die Grundsatzentscheidungen liegen beim Bürgermeister und den zuständigen Kommunalpolitiker, da sind auch illegale Praktiken gut genug - denn Geld stinkt nicht egal wie es eingenommen wird!

Zweitwohnungsteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2023 (vor 433 Tagen) @ Rebell

In wie weit hilft hier dein Kommentar, wenn der hier zutreffende Kämmerei die wohl korrekte Einschätzung gesagt hat?