Zweitwohnsitz München

SimTo, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen)

Wir wohnen seit 2007 in München in einer Doppelhaushälfte, die uns mein Vater (meiner Ehefrau und mir) unentgeltlich zu Verfügung gestellt hat. Alle angefallenen Nebenkosten und Renovierungsarbeiten wurden nachweislich von uns bezahlt. Im Jahr 2018 haben wir für ca. 7 Monate unseren Hauptwohnsitz in eine andere bayrische Stadt verlegt. Das Haus in München war in dieser Zeit unser Zweitwohnsitz.

Mein Vater ist im Mai 2020 verstorben und ich bin mittlerweile Eigentümer der Immobilie, welche ich von meinem Vater geerbt habe.

Im Jahr 2018 hat die Stadt München gegenüber meinem Vater rückwirkend Zweitwohnsitzsteuer für den gesamten Zeitraum erhoben (also 2007-2018). Mein Vater hat dagegen Einspruch erhoben und meine Mutter hat die Klage nach dem Tod meines Vaters übernommen.

Mein Vater hat keinen einzigen Tag und keine einzige Nacht im gesamten Zeitraum in unserem Haus gewohnt. Desweiteren haben meine Eltern ihren eigenen Wohnsitz nur 500m von uns entfernt.

Hat meine Mutter eine Chance auf Rückerstattung der bereits bezahlten Zeitwohnsitzsteuern?

Vielen Dank!

Thomas

Zweitwohnung München

Alfred @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ SimTo

Die Stadt wird sich auf folgende Satzungsregel berufen:
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Und die Steuerpflicht daraus ableiten, dass der Vater Inhaber der Wohnung war, da er sie nicht vermietet, sondern unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.
Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt. Gilt auch für das Argument, dass diese Norm die Familie diskriminiert – als Variante zum Art 6 GG könnte dies allerdings spannend sein.

Zweitwohnung München

Rebell @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 416 Tagen) @ Alfred

Die Stadt wird sich auf folgende Satzungsregel berufen:
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“

Dieses Paradebeipiel passt zum Freistaat Bayern wie die Faust auf das Auge, im Tegernseertal hat eine Wohltäterin nach Ihrem Tode - so der letzte Wunsch an den Sohn als Erbberechtigten - die Wohnung an Ukraineflüchtlinge kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Unverfrorenheit der Gemeinde gipfelte darin, dass - da kein Mietvertrag nachgewiesen werden konnte musste sämrliche Kosten und auch die Zweitwohnungssteuer an die Gemeinde bezahlt werden.
ABER inzwischen ist die Wohnung einfach verkauft worden.

Und die Steuerpflicht daraus ableiten, dass der Vater Inhaber der Wohnung war, da er sie nicht vermietet, sondern unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.

Das deckt sich mit der bayerischen Vorgehensweise in Diskrimminierung perfekt.

Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt. Gilt auch für das Argument, dass diese Norm die Familie diskriminiert – als Variante zum Art 6 GG könnte dies allerdings spannend sein.

Zweitwohnsitz München

SimTo, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ SimTo

Vielen Dank, Alfred.
Wir verstehen diesen Satz nicht: Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt.
Mein Vater hatte seine Hauptwohnung in meinem 500 Meter entfernten Elternhaus.

Würden Sie mit Ihrer Erfahrung nach den Fall weiterverfolgen?
Konkret ist es so, dass wir die Steuer bereits bezahlt haben, aber auf Anraten unserer Anwältin Klage erhoben haben.

Zweitwohnung München

Alfred @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ SimTo

Wir verstehen diesen Satz nicht: Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt.
Mein Vater hatte seine Hauptwohnung in meinem 500 Meter entfernten Elternhaus.

Gegenfrage: Wo hatte der Vater seine Nebenwohnung?
PS: Hauptwohnung ist eine Begriff aus dem Melderecht und gesetzlich definiert.
Ohne Nebenwohnung keine Hauptwohnung.

Würden Sie mit Ihrer Erfahrung nach den Fall weiterverfolgen?

Ja, bis zu BVerfG - aber ohne große Erfolgserwartung.

Zweitwohnung München

SimTo, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ Alfred

Nochmal, vielen Dank, Alfred. Wir sehen leider auch nicht viele Chancen auf Erfolg☹️

Hauptwohnsitz meines Vaters war München. Nebenwohnsitz hatte er in Tirol in Österreich, falls das noch irgendwie helfen würde?

Zweitwohnung München

Alfred @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 416 Tagen) @ SimTo

Nochmal, vielen Dank, Alfred. Wir sehen leider auch nicht viele Chancen auf Erfolg☹️

Interessant fände ich es trotzdem (Art 6). Aber ist nicht mein Geld.

Hauptwohnsitz meines Vaters war München. Nebenwohnsitz hatte er in Tirol in Österreich, falls das noch irgendwie helfen würde?

Rein formal: Melderechtlich war Dein Vater in München mit alleiniger Wohnung registriert.

Zweitwohnsitz München

Rebell @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 416 Tagen) @ SimTo

Hat meine Mutter eine Chance auf Rückerstattung der bereits bezahlten Zeitwohnsitzsteuern?

Vielen Dank!

Thomas

Dazu ist nur noch ein Antrag bei der bayerischen Staatsregierung u.U. erfolgreich oder zu einer Kompromissentscheidung zu erreichen.
Im Gegenzug gibt es tausende Fälle wo mit Erstwohnsitzanmeldungen - niemals dauernd dort wohnhaft zu sein eine Umgehnung der Steuer möglich ist.

Dazu müssten eigentlich diese vielen Kommunen verpflichtet werden diese Umgehungen zu unterbinden.
Hey Thomas schreibe und schildere diese Sachlage mal dem CSU MP Söder und an den
zuständigen Innenminister Dr. Joachim Herrmann was dieser denn dazu sagt.

Sollte es eine Antwort geben bitte hier im Forum veröffentlichen.

In Keinem Bundesland wurde in Sachen Zweitwohnungssteuer unehrlicher und brutaler umgegangen wie im Freistaat Bayern denn der Bayerische Gemeindetag ist stärker als die Mafia - vom Bayer. gemeindetag wurde der Regierung vorgeschrieben wie denn in Bayern vorgegaangen werden muss. dazu wurde auch die nachweisliche rechtswidrige Satzung als Mustersatzung vom Gemeindetag den Kommunen zur Verfügung gestellt - obwohl - nun inzwischen nachgewiesen von der ersten Stunde hätte verboten werden müssen.


mehr Übersicht dzu in www.buergernetzwerk-bayern.de

Zweitwohnsitz München

SimTo, Dienstag, 06.06.2023 (vor 416 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank, Alfred und Rebell.
Ich denke, wir werden die Sache auf sich beruhen lassen, auch wenn es eine riesengroße Frechheit ist, was da abgeht.

Vielen herzlichen Dank für die tolle Betreuung über das Forum.
Falls unserer Anwältin noch etwas dazu einfällt - sie ist ab 10.6. wieder erreichbar - werden wir euch informieren.