2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??

Peter @, Dresden, Montag, 30.01.2006 (vor 6655 Tagen)

Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es beruflich nötig ist ZWS zahlen> Komm ich da irgendwie drumrum>
Gruß
Peter

2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??

René ⌂ @, Montag, 06.02.2006 (vor 6648 Tagen) @ Peter

» Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es beruflich nötig ist ZWS zahlen>

Sofern du nicht verheiratet bist, ja!

2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??

Kajetan Hinner ⌂ @, München, Sonntag, 23.07.2006 (vor 6481 Tagen) @ René

» » Hi, ich habe eine Stelle in Desden angenommen, muss aber aus beruflichen
» Gründen auch ca. 50% in Berlin sein. Habe also 2 Arbeitsplätze und
» natürlich auch 2 Wohnungen (aber nicht freiwillig). Muss ich obwohl es
» beruflich nötig ist ZWS zahlen>
»
» Sofern du nicht verheiratet bist, ja!

Hallo,

... und das kann ja eigentlich nicht sein. Wenn man aus rein beruflichen Gründen zwei Wohnsitze haben muß, widerspricht das doch Art. 12 GG ("Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.") - weil die Steuer ja offenbar in der Mehrzahl der Satzungen willkürlich festgelegt wird und so im Grenzfall bestimmte Gemeinden ihren Arbeitsmarkt "abschotten" könnten.

Die Frage ist nur: Wer klagt oder klagt schon> Wenn man im Hauptwohnsitz verheiratet ist (Art. 6, "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.") muß man die Zweitwohnsitzsteuer ja seit Ende 2005 nicht bezahlen - bei mir trifft das (leider) nicht zu, also muß ich abwarten, bis das entsprechend entschieden wird oder selbst klagen.

Ich überlege mir eine Klage, es wäre mir aber lieber, jemand mit Rechtschutzversicherung würde schon klagen und ich könnte mit Hinweis darauf eine Aussetzung beantragen.

Viele Grüße,

K. Hinner

2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??

Christian @, Sonntag, 23.07.2006 (vor 6481 Tagen) @ Kajetan Hinner

Hallo Kajetan,

» Wenn man aus rein beruflichen
» Gründen zwei Wohnsitze haben muß, widerspricht das doch Art. 12 GG ("Alle
» Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei
» zu wählen.") - weil die Steuer ja offenbar in der Mehrzahl der Satzungen
» willkürlich festgelegt wird und so im Grenzfall bestimmte Gemeinden ihren
» Arbeitsmarkt "abschotten" könnten.

Das Abschotten des Arbeitsmarktes steht wohl nicht hinter einer willkürlich festgelegten ZWSt - werde aber mal darüber nachdenken. Ansonsten ist Art 12 GG schon von vielen Gerichten als vereinbar mit der ZWSt (= Bagatellsteuer) angesehen worden - aber man weiss ja nie.

Meines Wissens klagt aber derzeit niemand dagegen.


Gruß

2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??

Christian @, Sonntag, 23.07.2006 (vor 6481 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

Wenn Du Mieter/Eigentümer beider Wohnungen bist, sehe ich das ähnlich wie René.

» Komm ich da irgendwie drumrum>

Wenn Du dich fifty/fifty in Dresden und Berlin aufhältst, und dich nicht vorwiegend in einer der beiden Städte aufhältst, kannst du allenfalls durch "lustiges" Hin- und Hermelden von Haupt- und Nebenwohnung und Wohnungswechsel vielleicht in irgendeiner Weise Honig aus folgenden Bestimmungen saugen:
1. Das Berliner ZWStG besagt: Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung (= Nebenwohnung) innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer. Man kann also bis zu einem Jahr mit Nebenwohnung in Berlin gemeldet sein, ohne ZWSt zahlen zu müssen.
2. Wenn man bereits eine Wohnung (Hauptwohnung) hat, verlangt das sächsische Meldegesetz eine Anmeldung erst nach 6 Monaten. Und wer weiß schon, wie lange er die Wohnung behalten wird, wenn er einzieht> Die Steuerschuld beginnt am 1. des Folgemonats nach der Anmeldung.

Zum Ärgern wäre auch die Dresdener Bestimmung geeignet: „Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die ein Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 3 des Sächsischen …, neben seiner Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Landeshauptstadt Dresden innehat.“
„Jede Wohnung“ und „innehat“ schließt zumindest sprachlich Haupt- und Nebenwohnung ein, die demnach beide in Dresden liegen müssten. Aber wie das vor Gericht ausgeht, darauf würde ich nicht wetten - es hängt wohl vom Humor des Richters ab.
Richtig müsste der Satz nämlich lauten: „Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung in der Landeshauptstadt Dresden, die ein Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 3 des Sächsischen …, neben seiner Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder innehat.“

Hinweis für Mitleser: Noch besser wäre es, die örtliche Belegenheit der Zweitwohnung in § 1 unterzubringen.

Gruß