Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungssteuer mit ???

Kommunalfreund @, Samstag, 02.09.2023 (vor 429 Tagen)

Was ist eigentlich ein fiktiver Mietwert?
Weil eben ein Mietspiegel nur erstellt werden kann- für eine vermietete Wohnung und da aber für eine Wohnung welche im Eigentum des Bürgers mit als Zweitwohnung zu behandeln gibt es hierfür keine Mietspiegel.
Um allerdings so eine Wohnung zu einer Steuer veranlagt werden soll kann so ein Mietspiegel nicht als Grundlage dienen?
Aus diesem Grund wird eben der zu besteuernde Aufwand = Miete in Anlehnung an einen Mietspiegel geschätzt!

WEer kennt hier überhaupt den zu besteuernden Aufwand- da der Eigentümer ja keine Miete zahlt.?

Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Alfred @, Samstag, 02.09.2023 (vor 429 Tagen) @ Kommunalfreund

Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung)ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.
Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist die erkennbare Absicht der Zweitwohnungsteuer.

Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Rebell @, Sonntag, 03.09.2023 (vor 428 Tagen) @ Alfred

Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung)ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.

Trugschluss oder Zustimmung zu Hass und Hetze gegen diese Bürger mit der Zweitwohnung??

Alles nur eine nicht der Wahrheit entsprechende Sachlage, denn für eine im Eigentum befindliche Wohnung zahlt der Eigentümer keine Miete!!
Orientierung zur Festlegung einer Miete gibt es nicht, denn für eine im Eigentum befindliche Wohnung kann kein Mietspiegel erstellt werden - in der Folge kann eben nur eine fiktive Miete nur geschätzt werden - und Schätzungen sind immer dort die letzte Möglichkeit betrügerische Absichten zu verfälschen oder zu rechtfertigen.
Dabei haben eben diese Sachbearbeiter schohnungslos und auch emotional die Höhe der fiktiven Miete zu Grunde zu legen. Je nach Sachbearbeiter für ein und die selbe vergleichbare Wohnung kommen sodann Steuerbeträge mit bis zu 30 % Unterschiede zu Stande.

Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist die erkennbare Absicht der Zweitwohnungsteuer.

Diese Besteuerung der Leistungsfähigkeit kommt eben gleich, wenn ein Arbeitsunwilliger sollte soviel Steuern bezahlen wie wenn er eine Arbeit annhemen würde - das ist in Deutschland noch nicht der Fall! Denn es lohnt sich bald nicht mehr- wenn eine 5 köpfige Familie Arbeitaufnahme ablehnt steht dieser staatliche Unterstützung in Höhe von 38 000 € rechtlich zu so FM Lindner!!

Fakt ist: Der Besitzer einer Zweitwohnung hat die gleichen Rechte wie ein Bürger mit einer Wohnung die er entweder vermietet oder nicht nutzt oder als Zweitwohnung nutzt - wenn er diese Wohnung länger als 10 Jahre sein Eigentum nachweist und verkauft ist der ERlös steuerfrei.
Beispiel: im Jahr 2005 kauft ein armer oder reicher Bürger eine Zweitwohnung in Obestaufen in der Größe von 75 qm zum Preis von 85 000 € dabei sollte er eine Zwst in Höhe von 800 € jährlich bezahlen - im Jahr 2022 verkauft er diese Wohnung für 340 000€
Frage wo ist hier denn der zu besteuernde Aufwand? sogar Börsengewinne werden besteuert - nicht jedoch der Gewinn einer Immobilie!???

Im Grunde zahlt er über einen fiktiven Aufwand von 13 600€ Zwst für eine nicht nachgewiesenen ud auch nicht getätigten Aufwand.

Hätte er diese Wohnung nach 9 Jahren verkauft für z.B. 280 000€ müsste er für
die WErtsteigerung an das Finanzamt zu Recht bezahlen. dabei hätte er auch nach Steuern immer noch einen Gewinn aber keinen Aufwand.

Diese groben Verstöße hatte noch kein Gericht zu entschieden!!!

ABER Alfred liegt wie alle übrigen Verfechter dieser Besteuerung falsch!!

Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Alfred @, Sonntag, 03.09.2023 (vor 428 Tagen) @ Rebell

Ein paar Anmerkungen:

Trugschluss oder Zustimmung zu Hass und Hetze gegen diese Bürger mit der Zweitwohnung??

Nein, schlicht die Rechtslage, was nur Hetzer offensichtlich nicht verstehen wollen.

Alles nur eine nicht der Wahrheit entsprechende Sachlage, denn für eine im Eigentum befindliche Wohnung zahlt der Eigentümer keine Miete!!

Wo steht denn da was von Miete. Tatsachen zu ignorieren, ist Sache von Schwurlern.

Schätzungen sind immer dort die letzte Möglichkeit betrügerische Absichten zu verfälschen ...

Wie verfälscht man betrügerische Absichten?

ABER Alfred liegt wie alle übrigen Verfechter dieser Besteuerung falsch!!

Dass ich kein Verfechter der Zweitwohnungsteuer bin, wirst Du nie verstehen.

Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Rebell @, Montag, 04.09.2023 (vor 427 Tagen) @ Alfred

Ein paar Anmerkungen:

Alles nur eine nicht der Wahrheit entsprechende Sachlage, denn für eine im Eigentum befindliche Wohnung zahlt der Eigentümer keine Miete!!

Wo steht denn da was von Miete. Tatsachen zu ignorieren, ist Sache von Schwurlern.

Wieso wird denn in allen bayerischen Satzungen die Bemessungsgrundlage wie folgt verbindlich geregelt:
1) Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertrag-licher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für 1 Jahr zu entrichten hätte (Jahresnettokaltmiete). Als Mietaufwand gelten auch alle anderen For-men eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pachtzins, Nut-zungsentgelt, Erbpachtzins, Leibrente.
3) Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflich-tigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird vom Markt Bad Hindelang in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.

Schätzungen sind immer dort die letzte Möglichkeit betrügerische Absichten zu verfälschen ...

Wie verfälscht man betrügerische Absichten?

ganz einfach wenn man mit nicht nachvollziehbaren Daten eine Steuer festsetzt-

Wie ist denn eine ortsübliche Miete eigentlich nachweisbar festzulegen?

Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Alfred @, Dienstag, 05.09.2023 (vor 426 Tagen) @ Rebell

Wieso wird denn in allen bayerischen Satzungen die Bemessungsgrundlage wie folgt verbindlich geregelt:

Das glaube ich Dir nicht.

Schätzungen sind immer dort die letzte Möglichkeit betrügerische Absichten zu verfälschen ...

Wie verfälscht man betrügerische Absichten?

ganz einfach wenn man mit nicht nachvollziehbaren Daten eine Steuer festsetzt-

Meinst Du damit vielleicht Verfälschung in betrügerischer Absicht?

Wie ist denn eine ortsübliche Miete eigentlich nachweisbar festzulegen?

Durch Schätzung.

Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Rebell @, Freitag, 08.09.2023 (vor 423 Tagen) @ Alfred

Wieso wird denn in allen bayerischen Satzungen die Bemessungsgrundlage wie folgt verbindlich geregelt:

Das glaube ich Dir nicht.

Schätzungen sind immer dort die letzte Möglichkeit betrügerische Absichten zu verfälschen

Wo eben ein Rindvieh oder ein Mastschwein ohne Waage - nur über eine Schätzung verkauft wird - hat der Käufer oder der Verkäufer mit der Schätzung Möglichkeit in betrügerischer Absicht- dazu gibt es nur den Beweis einer Wiegung !!
...

Wie verfälscht man betrügerische Absichten?

ganz einfach wenn mann den Mietwert schätzt - ohne die Wohnung je gesehen zu haben !

ganz einfach wenn man mit nicht nachvollziehbaren Daten eine Steuer festsetzt-


Meinst Du damit vielleicht Verfälschung in betrügerischer Absicht?

Betrügerisch ist immer oder meistens der Fall wenn die Höhe der Steuer ohne Nachweis festgesetzt werden kann.

Wie ist denn eine ortsübliche Miete eigentlich nachweisbar festzulegen?

Warum gibt es denn Vorschriften über Maße und Gewicht und auch Preisauszeichnungen im Handel, wer dagegen verstößt riskiert Abmahnung oder Strafe ??

Grundstücksgröße oder Wohnungen werden nach Größen bemessen und besteuert - dazu gibt es amtliche Nachweise - bei der Zweitwohnung gibts keinen Nachweis über den zu besteuernden Aufwand -da eben kein Aufwand sondern nur die WErtschöpfung Erträge bringt -- fiktiver Aufwand zu besteuern ist éigentlich ein Betrugsdelikt!