Zweitwohnsitzsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Moschi71, Donnerstag, 28.09.2023 (vor 439 Tagen)

Ich möchte mich gerne an Steuerspezialisten hier wenden und ich denke, ich bin auch richtig hier..

Folgender Fall:
Die Gemeinde Scharbeutz an der Ostsee/ Lübecker Bucht haben eine S AT Z U NG über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, Fassung vom 10.12.2020, erlassen. Die Zweitwohnsitzsteuer knüpft allein an den (ständig steigenden) Bodenrichtwert an und ist eine Aufwandssteuer.

Meine Tante wohnt in einer 5km entfernten Nachbargemeinde. Sie ist gehbehindert, betagt, kinderlos und seit dem Tod ihres Mannes zu Corona in 10.2020 vollumfänglich auf Hilfe angewiesen. Ich übernehme alle Geschäfte, also im Prinzip all das, was bei uns allen auch anfällt. Ich nehme dafür kein Geld.

Ich wohne in Hamburg mit Mann und Kindern, zur Zeit arbeite ich nicht. Unser Lebensmittelpunkt ist Hamburg. Ich regele vieles für sie von Hamburg aus, dennoch gibt es sicherlich 1-3 Tage die Woche, an denen ich rüberfahren muss. (1h Fahrtweg). Tage, Zeiten, zeitlicher Aufwand variieren je nachdem, was anfällt. Ich würde sagen ca. 10Std/ pro Woche.

Im März 2021, also ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Mannes, ergab sich der Zufall eine kleine Kellerwohnung in Scharbeutz anzumieten durch eine Bekannte. Ihre Wohnung viel zu klein für uns alle. Durch Corona waren die Kinder unterwegs zu beschulen und es liess sich aus der Ferne nichts regeln, schon gar nicht mit Hamburger Nummernschild ohne Wohnsitz dort...Es gab viel Gründe anzumieten. Auch heute noch, da das Pendeln auch extreme Fahrkosten verursacht.

Nun wurde rückwirkend die Zweitwohnsitzsteuer zum 31.12.2020 erhoben und ich bekam direkt im ersten Jahr zwei Bescheide iHv. 2200 € bei wohlgemerkt 380 € Miete/ Monat. Widerspruch gegen den Bescheid wurde eingelegt mit guter Begründung.

Könnte man in dem Fall einen Antrag auf Befreiung durch bekommen?

Man sagte mir dort, bräuchte ich nicht beantragen wird abgelehnt, da ich mit meiner Tätigkeit kein Einkommen erziele, es nicht berufsbedingt sei. Ich könnte ja einen Pflegedienst beauftragen. Das sei nicht berufsbedingt. (Wirklich nicht, wenn ich sonst nichts arbeite?) Pflegegrad 2 ist jetzt nach drei Jahren erst durch (August 2023). Schwerbehinderung 50 % seit letztem Jahr. Pflegedienst liesse sich jetzt davon bezahlen, nur waschen etc. tut sie sich selbst. Sie kann halt nicht mehr aus dem Haus wegen Treppen etc. und war dies auch schon nicht mehr seit Januar diesen Jahres gar nicht mehr. Der Schwerpunkt des Aufwands liegt nicht in der Tätigkeit der Pflege, sondern putzen, reparieren, Besuche, Behörden, Banken, Krankenkasse, Steuern, Versicherungen...

Wie seht ihr das? Kennt ihr derartige Gerichtsentscheidungen, wo die Steuer erlassen wurde? Könnte es ein Verstoss gegen Art. 6 GG sein, Schutz der Familie, wenn man darauf verwiesen wird, man solle es vom Pflegedienst erledigen lassen?

Gehe ich ins Pflegeheim, bin ich befreit von der Zweitwohnungssteuer und bei Pflege zuhause, soll aber der pflegende Angehörige Steuer dann zahlen? Ich weiss nicht, wie es mit Saison-Hilfskräften dort ist, Minijobber, Ehrenamt die von Herbst bis Frühjahr dort gar nicht arbeiten können.

Im Prinzip wohne ich am Ferienort, ohne dass ich jedoch dies zu Ferienzwecken nutze, muss auch Kurabgabe noch zahlen. Das geht alles automatisch per Bescheid. Natürlich liegt der Gedanke nahe, wie viele Hamburger dort ein Feriendomizil zu haben, ist aber bei mir nicht so. es ist Zufall, dass dort die Whg. frei geworden ist. Allerdings ist die Wohnungssituation auch im Hinterland schwierig, wie überall. Was meint ihr dazu? Was würdet ihr empfehlen? Ich kann alles nachweisen (notarielle Betreuungsurkunde, Sterbeurkunde und gleichzeitiger Abschluss des Mietvertrages), Nachweis durch die Krankenkasse, über mein Stundensatz, den ich für sie tätig bin..

Aber auch der Steuersatz bei fast über 50 % beträgt für eine Kellerwohnung, die mir nicht mal gehört und ich nicht an der Wertsteigerung vom Grund zumindest partizipiere, ist fast sittenwidrig.

Insgesamt wohl 400 Verfahren sind am Gericht anhängig, entschieden wurde nach drei Jahren auch immer noch nichts. Man wartet ab, so heute, wie Timmendorf oder Fehmarn entscheiden, weil dort früher die Verfahren anhängig waren. Telefonisch erfuhr ich, da man dort nicht in die Pötte käme, überlege man nun in Scharbeutz, einfach alle Verfahren negativ zu bescheiden, sodass die Widerspruchsführer dann den Gerichtsweg wählen müssten.

Zweitwohnsitzsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Rebell @, Samstag, 30.09.2023 (vor 438 Tagen) @ Moschi71

Gratulation Sie haben sich sehr gut informiert- denn bei vielen Betroffenen wird zwar gemeckert - aber auch bezahlt.

Aber auch der Steuersatz bei fast über 50 % beträgt für eine Kellerwohnung, die mir nicht mal gehört und ich nicht an der Wertsteigerung vom Grund zumindest partizipiere, ist fast sittenwidrig.

All diese Kommunen stehen im Blickpunkt - "Finanzielle Nöte" während ein Besitzer einer Zweitwohnung stets in der Lage sei die Steuer zu bezahlen -deshalb auch oft als Schmarotzer von der Presse oder Gemeinde bezeichent


Insgesamt wohl 400 Verfahren sind am Gericht anhängig, entschieden wurde nach drei Jahren auch immer noch nichts. Man wartet ab, so heute, wie Timmendorf oder Fehmarn entscheiden, weil dort früher die Verfahren anhängig waren. Telefonisch erfuhr ich, da man dort nicht in die Pötte käme, überlege man nun in Scharbeutz, einfach alle Verfahren negativ zu bescheiden, sodass die Widerspruchsführer dann den Gerichtsweg wählen müssten.

Warum soviele Verfahren anhängig sind- dazu gibt es nur eine plausible Antwort:
Der Gesetzgeber kennt keine Gnade, denn wer sich eine Zweitwohnung leisten kann - kann auch diese Steuer bezahlen- dabei gibts keine "Armutsgrenze". es ist politisch motivierte Vorgehensweise!!
Und in erster Linie müssen Gerichte nicht unabhängig- sondern nach dem Willen und der beabsichtigten Linie einer Landesregierung - hörig- entsprechende Entscheidungen treffen!!

ABER im Grunde hätte der Begriff -Aufwand zu besteuern - dort seine Grenzen erreicht- wo eben der Aufwand nachgewiesen werden kann. DA dieses eigentlich nicht möglich - wird eben ein fiktiver Aufwand als Grundlage auch nur geschätzt möglich angenommen.
Es ist wohl vergleichbar - einem Arbeitsunwilligen könnte man ein Fiktiv mögliches Einkommen ansetzen und besteuern- da so etwas nicht vorgesehen bekommt dieser eine Grundsicherung zugebilligt auf Kosten aller Steuerzahler! Politisch ebenfalls so vorgesehen??
Man kann eben nur eine Kuh ( Rindvieh) melken welche Milch gibt - ein Ochse ist auch ein Rindvieh -kann allerdings nicht gemolken werden!!!!Auch ein Ochse ist nicht dumm..
Abhilfe könnte nur noch Klage bis zur letzten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht u.U. etwas grundsätzliches erreicht werden - ja beispielhaft ist doch Timmendorfer Strand -und noch viele andere Satzungen wo man den Bodenrichtwert rechtswidrig mit einbezieht - dazu hat das BVERWG eindeutige Entscheidungen getroffen - !!

Wer ist denn schon bereit für tausende Betroffene zu klagen - ?? Noch schlauer ist wer seine Wohnung verkauft -denn der Wertzuwachs - ist trotz Zwst - sehr hoch - und wird eben wie eigentlich auch bei allen Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei.

Folglich eigentlicher Rat- zahlen Sie wie alle anderen die Zwst und verkaufen Sie diese Wohnung aber bitte erst wenn die 10 Jahresfrist abgelaufen ist - der Zugewinn übersteigt die Ausgaben zur Zweitwohnungssteuer - denn alle übrigen Betroffenen sind eben auch zu feige zu klagen!!

Zweitwohnungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Alfred @, Samstag, 30.09.2023 (vor 437 Tagen) @ Rebell

Folglich eigentlicher Rat- zahlen Sie wie alle anderen die Zwst und verkaufen Sie diese Wohnung aber bitte erst wenn die 10 Jahresfrist abgelaufen ist - der Zugewinn übersteigt die Ausgaben zur Zweitwohnungssteuer - denn alle übrigen Betroffenen sind eben auch zu feige zu klagen!!

Hallo, es geht hier um eine Mietwohnung. Der "eigentliche Rat" ist also völlig sinnfrei - wie übrigens auch blindwütige Rindumschläge.

Richtiges Lesen und Mäßigung bei den Äußerungen wäre angebracht - aber vmtl. zu viel verlangt.

Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Alfred @, Samstag, 30.09.2023 (vor 437 Tagen) @ Moschi71

Nun wurde rückwirkend die Zweitwohnsitzsteuer zum 31.12.2020 erhoben und ich bekam direkt im ersten Jahr zwei Bescheide iHv. 2200 € bei wohlgemerkt 380 € Miete/ Monat. Widerspruch gegen den Bescheid wurde eingelegt mit guter Begründung.

1. Sind die 2.200 die Jährliche Steuerforderung
2. So wie ich das lese, gibt es noch keinen Widerspruchsbescbeid

Könnte man in dem Fall einen Antrag auf Befreiung durch bekommen?

Ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Wie seht ihr das? Kennt ihr derartige Gerichtsentscheidungen, ...

Mir ist keine derartige Gerichtsentscheidung bekannt-

Aber auch der Steuersatz bei fast über 50 % beträgt für eine Kellerwohnung, ... ist fast sittenwidrig.

Das liegt an der Bemssungsgrundlage und ist m.E. der einzige Ansatzpunkt für Widerspruch ung Klage.

Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

René ⌂ @, Donnerstag, 05.10.2023 (vor 432 Tagen) @ Alfred

Soweit d'accord. Ggf. Härtefallregelung?

Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Alfred @, Donnerstag, 05.10.2023 (vor 432 Tagen) @ René

Härtefallregelung?

In der Satzung nicht vorgesehen. Und Kulanz wäre wohl zu viel verlangt.

Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Moschi71, Dienstag, 02.04.2024 (vor 252 Tagen) @ René

Hallo,

Wie wird diese definiert? Wo steht diese?

Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Rebell @, Samstag, 07.10.2023 (vor 430 Tagen) @ Alfred

Aber auch der Steuersatz bei fast über 50 % beträgt für eine Kellerwohnung, ... ist fast sittenwidrig.


Das liegt an der Bemssungsgrundlage und ist m.E. der einzige Ansatzpunkt für Widerspruch ung Klage.

Guten Morgen -ob dieser Hinweis auch von jemand augegriffen wird - ?
Von allen hier kommentierten Forumteilnehmern nicht zu erwarten- obwohl dieses die einzige und wichtige Grundsatzentscheidung längst fällig wäre-

Der fiktive Aufwand sollte nicht zulässig sein - der dazu nur geschätzt werden kann.

DA doch eine im Eigentum befindliche Zweitwohnung kein Aufwand nachweisbar ist - eher das GEgenteil denn der Wertzuwachs ist dagegen steuerfrei (nach 10 Jahren im Besitz) ohne mich zu wiederholen - folglich kann auch hier keine derartige Bemessungsgrundlage zum Ansatz kommen!

Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Moschi71, Dienstag, 02.04.2024 (vor 252 Tagen) @ Alfred

Hallo,
Zu ihrer Ziffer 1.: ja, jährlich 2200€. Im Jahre 2020 waren es noch 1800€. Es steigt also zügig ins Unermessliche.
Zu ihrer Ziffer 2: richtig. Scharbeutz sitzt das einfach aus und erlässt keinen Widerspruchsbescheid. Ich könnte oder müsste eigentlich untätigkeitsklage erheben wegen meines Antrags auf Befreiuung, aber dann müsste wohl inzident die Verfassungsmäßigkeit der Satzung geprüft werden.

Frage: wenn ich diese Zweitwohnung nur wenige Tage im Jahr nutze, ist es dann immer noch eine Zweitwohnung und steuerpflichtig (bei 28 Tage im Jahr Nutzung) oder dann nur eine steuerfreie Nebenwohnung?

Weitere Frage: könnte ich nicht einfach Scharbeutz als Erstwohnsitz anmelden, wenn ich so oft dort vor Ort bin wegender Pflege? Gibt es Probleme mit einer Zusamenveranlagung bei der Steuer, Schule der Kinder, Rundfunkgebühren., Ausstellung neuer Personalausweis und Reisepass. Ist man kritischen Fragen ausgesetzt warum man nun Erst- und Zweitwohnsitz tauschen? Muss ich Nachweise erbringen oder ist alles unkompliziert von Hamburg aus möglich?

Frage: ich bräuchte vor Ort einen gewieften guter Steuerberater oder Steueranwalt. Kennt jemand wen dort?