Zweitwohnung für Probezeit

guentherP, Donnerstag, 26.10.2023 (vor 275 Tagen)

Hallo zusammen,
für die Dauer der Probezeit habe ich in einer zweiten Stadt (mehr als 100km) einen befristeten Mietvertrag über eine möblierte Wohnung abgeschlossen. Dieser endet mit der Probezeit.
Reicht das schon um als Ausnahme von der Meldepflicht zu gelten?

Also die Frage ist insbesondere, ob man in diesem Fall von "einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt" sprechen kann.

Mit Dank und besten Grüßen,
euer Günther

Zweitwohnung für Probezeit

Alfred @, Donnerstag, 26.10.2023 (vor 274 Tagen) @ guentherP

Wie lange dauert die Probezeit?

Zweitwohnung für Probezeit

René ⌂ @, Freitag, 17.11.2023 (vor 253 Tagen) @ guentherP

§27 Abs. 2 Satz 1 BMG:

[bockquote]Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. [/blockquote]

Ich gehe davon aus, dass du sechs Monate Probezeit meinst. In soweit wäre das zutreffend.

Der gedankliche Tragschluss allerdings: die Probezeit ist die Frist, in der du vereinfach gekündigt werden kannst. Wenn du den Fall "Firma will dich am spätest möglichen Zeitpunkt vereinfacht wieder rauswerfen" absichern willst, müsstest du die Kündigungsfrist drauf rechnen, dann bist du über sechs Monate. Aber Probezeit oder nicht: entscheidend ist der Bezug der Wohnung.