Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

elmidi, Mittwoch, 31.01.2024 (vor 178 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Ich bewohne als einer von drei Hauptmietern eine Nebenwohnung in Berlin. Die beiden anderen Hauptmieter sind zwar noch im Vertrag, wohnen aber nicht mehr in der Wohnung (und sind auch nicht dort gemeldet). Stattdessen bewohne ich die Wohnung gemeinschaftlich mit zwei Untermieterinnen.

Mein Versuch, die Zweitwohnsitzsteuer nur anteilig für den tatsächlich von mir bewohnten Teil der Wohnung ansetzen zu lassen, wurde nun durch das FA Mitte/Tiergarten abgelehnt. Begründung: "nur gleichrangig berechtigte Personen" seien berücksichtigbar, "Untervermietung eines Teils der Nebenwohnung wirke sich nicht steuermindernd aus (BFH-Urteil vom 01.08.2001 Az II R 71/99)". Folglich soll ich für die gesamte Wohnung Zweitwohnsitzsteuer entrichten.

Dies klingt für mich als Laien leider sehr wenig angreifbar, auch wenn ich es nicht fair oder logisch finde. Gibt es Chancen das irgendwie anzufechten? Lohnt es sich, einen Steueranwalt einzuschalten? Wenn ja, habt Ihr Empfehlungen für Anwälte in Berlin?

Vielen Dank für jegliche Einschätzung und Info!

elmidi

Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

René ⌂ @, Donnerstag, 01.02.2024 (vor 177 Tagen) @ elmidi

Es gibt Fälle, wo das Forum dir leider nicht wirklich weiterhelfen kann. Jedenfalls nicht in der Qualität, wie du es brauchst. Dafür gibt es Anwälte.

Was ich als Nichtjurist - und ohne den Einzelfall bewertend - feststellen kann:

  • Hamburg ist nicht Berlin. Es wurde das Hamburger Gesetz evaluiert.
  • Im Hamburger Fall hat eine Person eine ganze Wohnung gemietet - und dann Teile untervermietet, dabei sogar an den Sohn. Also nahen Verwandten. In deinem Fall gibt es drei Hauptmieter (ich nehme an: 1 Mietvertrag, in dem 3 Hauptmieter stehen. Nicht 3 Mietverträge mit je 1 Hauptmieter). Sprich: durch den Mietvertrag alleine hast du ja nur einen gewissen Anteil Anspruch.
  • Sofern der Mietvertrag die Raumaufteilung nicht regelt: ggf. könnte eine Vereinbarung zwischen den Hauptmietern aufgesetzt werden. Und wer steht auf den Untermietverträgen drauf bzw. besetzt die entsprechenden Räume mit Untermietern? Hast du Einfluss drauf?
  • Unlogisch erscheint mir das Hamburger Urteil, wenn eine Person mit Nebenwohnung in diese Wohnung einzieht. Dann würde sie für die ganze Wohnung bezahlen und zusätzlich die andere Person für den Anteil nach Untermietvertrag. Für das selbe Objekt würde die Stadt mehrfach Steuer erhalten. Ob die Person dann mit Hauptwohnung bezieht, mit Nebenwohnung - oder aufgrund Kurzfristigkeit - gar keine Meldung erfolgt, hat die Hauptmieterin keinen Einfluss.
  • In der Begründung des Hamburger Urteils wird von Kurzfristigkeit geschrieben. Allerdings gibt der dargestellte Sachverhalt dies nicht her. Ich kann aber bei einer Untermiete von bspw. 3 Monaten nachvollziehen, dass dies nicht zur Aussetzung der Steuer führt.

Am Ende des Tages kannst du viel mit der Verwaltung schnacken. Sie werden dir irgendwann eine Steuererklärung zukommen lassen. Da musst du entscheiden, ob du darauf reagierst. Die Widerspruchsfristen sind in der Regel ca. 1 Monat. Wenn du das Verfahren anstoßen willst, solltest du dich ggf. schon mal nach Juristen umschauen.

Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

Rebell @, Freitag, 02.02.2024 (vor 176 Tagen) @ René
bearbeitet von René, Dienstag, 06.02.2024

Alles Ok von Rene

Am Ende des Tages kannst du viel mit der Verwaltung schnacken. Sie werden dir irgendwann eine Steuererklärung zukommen lassen. Da musst du entscheiden, ob du darauf reagierst. Die Widerspruchsfristen sind in der Regel ca. 1 Monat. Wenn du das Verfahren anstoßen willst, solltest


ABER : du dich ggf. schon mal nach Juristen umschauen.

Dazu kann man nur festhalten, dass die allerwenigsten Juristen - ganz besonders nur wichtig es solle ein Verwaltungsjurist sein , denn hier hat über einen Steuerberater oder Jurist für Steuern keine Chance und von den dafür zuständigen Juristen im Verwaltungsrecht sind die allerwenigsten bereit, gem Gebührensatzungen bei diesen geringen Streitwerte überhaupt tätig zu sein.
Denn die Recherchen und Klagebegründungen erfordern einen sehr hohen Aufwand - bei den geringen Streitwrten.
Aus diesem Grund bleibt dem Betroffenen wenige gute Aussicht auf Erfolg - zusätzlich ist eben diese gesamte Zweitwohnungssteuer politische Willkürlichkeit und kann auch betrachtet werden wie eben

[Entfernt]

ABER diese Zweitwohnungssteuer ist doch nur ähnlich gelagert - man will mit der Zwst erreichen, dass diese Bürger eben sich mit Erstwohnsitz anmelden oder mit stets steigender Erhöhung eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten je höher desto erfolgreicher für Kommunen - dazu wird eben ein sehr hoher Verwaltungsaufwand - verbunden mit Einnahmen betrieben!

[Entfernt]

Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

René ⌂ @, Dienstag, 06.02.2024 (vor 172 Tagen) @ Rebell

Dazu kann man nur festhalten, dass die allerwenigsten Juristen - ganz besonders nur wichtig es solle ein Verwaltungsjurist sein , denn hier hat über einen Steuerberater oder Jurist für Steuern keine Chance und von den dafür zuständigen Juristen im Verwaltungsrecht sind die allerwenigsten bereit, gem Gebührensatzungen bei diesen geringen Streitwerte überhaupt tätig zu sein.

Das mag ein Problem sein.

Aus diesem Grund bleibt dem Betroffenen wenige gute Aussicht auf Erfolg - zusätzlich ist eben diese gesamte Zweitwohnungssteuer politische Willkürlichkeit und kann auch betrachtet werden wie eben

Ich sehe in der Steuer keine politische Willkür. Es sind ja alle gleichermaßen betroffen, die eine Nebenwohnung innehaben. Ob man diese nun gut oder schlecht findet, steht auf einem anderen Blatt.

[Entfernt]

Auf dieser Plattform möchte ich kein Platz für braunes Gedankengut und braune Parteien bieten, daher habe ich die unsäglichen Abschnitte entfernt.

ABER diese Zweitwohnungssteuer ist doch nur ähnlich gelagert - man will mit der Zwst erreichen, dass diese Bürger eben sich mit Erstwohnsitz anmelden oder mit stets steigender Erhöhung eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten je höher desto erfolgreicher für Kommunen - dazu wird eben ein sehr hoher Verwaltungsaufwand - verbunden mit Einnahmen betrieben!

Klar. Und? Wo hilft das dem Einzelfall?

Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

Maria37, Freitag, 12.04.2024 (vor 106 Tagen) @ elmidi

Hallo Elmidi,
bei mir liegt eine ähnliche Konstellation vor, auch Berlin (FA Mitte/Tiergarten):
Ich bin alleinige Hauptmieterin (dort mit Nebenwohnsitz) und habe von einer 4-Raum-Wohnung mit 2 Bädern 1 Zimmer + 1 Bad komplett untervermietet. Die restlichen Räumlichkeiten können vom Untermieter mit genutzt werden, da ich kaum dort bin. Dafür übernimmt dieser die volle Miete (aber ich erziele keinen Gewinn). Die Untervermietung ist genehmigt und beschränkt die Untervermietung formal nicht auf einen Teil der Wohnung.

Nach meinem Umzug in die neue Hauptwohnung zum 1.1.23 habe ich eine Zweitwohnungssteuererklärung abgegeben, die den untervermieten Raum + Bad nicht berücksichtigt, Wohnzimmer, Küche und Flur mit 50% und die vorrangig mir zur Verfügung stehenden 2 Räume + das 2. Bad mit 100%. Dazu habe ich alle Verträge und Nachweise eingereicht, die diese Konstellation belegen.

Heute, 1 Jahr später, habe ich einen Bescheid bekommen, der 100% der Wohnfläche/Kaltmiete ansetzt. Begründung: Ich bin alleinige Hauptmieterin.

Ich soll nun auf einen Schlag 3x fast 1500€ ZWS zahlen, für 2023, 2024 und bereits im Voraus auch für 2025 (vielleicht ist damit auch Juli 2025 gemeint, das ist nicht eindeutig).

Ich plane, Widerspruch einzulegen und bin interessiert, wie es bei Dir weitergegangen ist. Könntest Du ein Update posten?