Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

o0Julia0o, Sonntag, 11.02.2024 (vor 166 Tagen)

hi, mein Freund kauf sich ein Haus. Er wohnt selbst in seinem anderem Eigentum im Ort. Auf dauer soll das unsere gemeinsame Wohnung werden. Aber aktuell werde ich im neu gekauften Haus wohnen - mietfrei. Er hätte es mir sogar geschenkt, aber dann würde halt Schenkungssteuer anfallen.

Muss mein Freund dann das neu gekaufte Haus irgendwo anmelden. Zahlt er dann Zweitwohnsitzsteuer? Er kommt sicherlich mal zu Besuch, aber wohnen tut er in seinem anderem Eigentum.

lieben Dank!

Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

René ⌂ @, Mittwoch, 14.02.2024 (vor 163 Tagen) @ o0Julia0o

Luxusprobleme.

Aber zur Sache: das kann regional unterschiedlich ausfallen, je nach Satzung.

Allgemein ist immer gut, wenn es zur Überlassung auch Schriftliches gibt, irgendeine Art Mietvertrag. Dann kann er nämlich belegen, dass er nicht mal die Möglichkeit hat, es zu nutzen oder zu beziehen.

Gemäß Bundesmeldegesetz muss man den Bezug in eine Wohnung (was in der Regel durch das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen erfolgt) melden, nicht den Besitz. Die Zweitwohnungsteuer kann an das Melderecht anknüpfen, könnte aber an das Innehaben anknüpfen.

Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

o0Julia0o, Donnerstag, 15.02.2024 (vor 163 Tagen) @ René

Dankeschön. Es sind nicht unbedingt Luxusprobleme(und - in meinem Fall sicherlich nicht). Aber das würde zu weit führen.

Also frage ich meine Gemeinde, ob die Zweitwohnsteuer durch das Melden einer geliehenen Wohnung fällig wird, oder an das Innehaben einer geliehenen Wohnung?
rot = murks

Ich versthe den Satz noch nicht so ganz:
"Die Zweitwohnungsteuer kann an das Melderecht anknüpfen, könnte aber an das Innehaben anknüpfen."
Was bedeutet das? Ich würde jetzt der Gemeine eine Frage stellen dazu wollen.

Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

Kommunalfreund @, Donnerstag, 15.02.2024 (vor 162 Tagen) @ o0Julia0o

Ich versthe den Satz noch nicht so ganz:
"Die Zweitwohnungsteuer kann an das Melderecht anknüpfen, könnte aber an das Innehaben anknüpfen."
Was bedeutet das? Ich würde jetzt der Gemeine eine Frage stellen dazu wollen.

Wenn es um die Frage geht ob jemand eine Zweitwohnungssteuer zahlen soll oder ???

dann bist hier im falschen Forum - denn es haben nur Reiche eine Zweitwohnung und diese sollten auch zahlen und sich nicht davor drücken oder Auswege suchen

Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

Alfred @, Freitag, 16.02.2024 (vor 161 Tagen) @ Kommunalfreund

dann bist hier im falschen Forum - denn es haben nur Reiche eine Zweitwohnung und diese sollten auch zahlen und sich nicht davor drücken oder Auswege suchen


Woher hast Du diese Weisheit?

Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

Kommunalfreund @, Mittwoch, 28.02.2024 (vor 149 Tagen) @ Alfred

dann bist hier im falschen Forum - denn es haben nur Reiche eine Zweitwohnung und diese sollten auch zahlen und sich nicht davor drücken oder Auswege suchen

Woher hast Du diese Weisheit?

Ganz einfach obb Medien- Fernsehen oder Regiozeitungen in ganzen Regionen denken und so wird auch berichtet - generell viele Kommunalpolitiker fordern eben Zweitwohnsitze wegen der bundesweiten Wohnungsnot generell zu verbieten.
Die Marktgemeinde Oberstdorf hat eine entsprechende Satzung erlassen, wo eben vorerst Bestandschutz besteht für bestehende Zweitwohnungen - ABER bei Besitzwechsel ob nun Verkauf oder über Vererbung - wird als Zweitwohnsitznutzung nur noch genehmigt wenn an mindesten mehr als die hälfte der Tage eines Jahres für den Fremdenverkehr zur Verfügung steht - auch die Zweitwohnungssteuer ist zu leisten - bei Zuwiderhandlung droht Bußgeld mit etwa 50 000 .€

Hinweis: Lesefassung Oberstdorfer "Teilungssatzung" zu finden www.buergernetzwerk-bayern.de
Ab dem 1.1.2025 werden wohl in den meisten bayerischen Tourismusorten diese Steuer kräftig erhöht dazu gebt es offizielle Hinweise*) - in manchen Orten fordern Kommunalpolitiker an Stelle der Jahressteuer - diese Beträge pro Monat zu fordern !

*) Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Bayern in Höhe von 35 000 000 € fallen ab dem 1.1.2025 komplett weg - und neue Mietspiegel werden mit den gestiegenen Indexmieten sich auch auf dies Besteuerung auswirken. ABER wer eben eine Zweitwohnung besitzt muss sich auch diese Besteuerung gefallen lassen -

Ist das nun eine WEisheit oder bleibt es bei einer Dummen Frage?

Freund kauft Haus indem ich mietfrei wohnen darf - zahlt er 2t-Wohnsitzsteuer?

Alfred @, Mittwoch, 28.02.2024 (vor 149 Tagen) @ Kommunalfreund

Das ist weder eine Weisheit noch eine Antwort auf meine Frage.