Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

Nadine1969, Donnerstag, 29.02.2024 (vor 285 Tagen)

Meine Eltern haben gemeinsam mit mir 1996 hier eine Ferienwohnung gekauft und bezahlten dort auch die Zweitwohnungssteuer da sie die Wohnung nur selbst genutzt haben.Nun können sie nicht mehr bis dorthin fahren und haben mir die Wohnung überschrieben. Um alles korrekt zu machen, habe ich meine Eltern nun hier abgemeldet und wollte für mich hier den Zweitwohnsitz anmelden.Dies wird mir nun verweigert,da die Wohnung als "Ferienwohnung" gilt und ich sie entweder zu touristischen Zwecken vermieten müsste oder mindestens 183 Tage im Jahr hier wohnen müsste. Dies ist wohl hier im Ort so bestimmt worden.
Ich möchte jedoch die Wohnung nicht vermieten,kann jedoch aus beruflichen Gründen auch nicht 183 Tage hier leben.
Weiß da jemand einen Rat?
Vielen Dank schon mal!

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

Rebell @, Freitag, 01.03.2024 (vor 284 Tagen) @ Nadine1969

Meine Eltern haben gemeinsam mit mir 1996 hier eine Ferienwohnung gekauft und bezahlten dort auch die Zweitwohnungssteuer da sie die Wohnung nur selbst genutzt haben.Nun können sie nicht mehr bis dorthin fahren und haben mir die Wohnung überschrieben.


Da haben wohl Ihre Eltern einen Fehler gemacht, denn diese Vorgehensweise haben inzwischen zahlreiche bayerische Tourismusorte vor etwa 4 Jahren so beschlossen, es kommt eben einer Enteignung sehr nahe - und das ist sooo von der bayerischen CSU. Regierung nicht nur zugelassen sondern befürwortet worden- Innerhalb eines Jahes nach Veröffentlichung dieses Satzungsgeschlusses wwäre eine NKK- Klage möglich gewesen- aber diese Zeit ist abgelaufen und ist nun rechtswirksam. Vor diesem Zeitpunkt wäre ein Übertragung noch möglich gewesen-

Um alles korrekt zu machen, habe ich meine Eltern nun hier abgemeldet und wollte für mich hier den Zweitwohnsitz anmelden.Dies wird mir nun verweigert,da die Wohnung als "Ferienwohnung" gilt

Es ist wohl der Begriff "Ferienwohnung" falsch- schauen Sie doch bitte nach was bei der Baugenehmigung steht - bestimmt als Wohnung genehmigt - es sei denn diese liegt in einer Ferienwohnungssiedlung!!??

und ich sie entweder zu touristischen Zwecken vermieten müsste oder mindestens 183 Tage im Jahr hier wohnen müsste. Dies ist wohl hier im Ort so bestimmt worden.
Ich möchte jedoch die Wohnung nicht vermieten,kann jedoch aus beruflichen Gründen auch nicht 183 Tage hier leben.
Weiß da jemand einen Rat?

Hierzu gibt es nur den einzigen Rat >> Die Wohnung gegen Höchstgebot - ohne Makler - anbieten und nur Käufer berücksichtigen welche diese Wohnung als Kapitalanlage betrachten - dort wo man eben nicht willkommen ist - hat man auch keine Freude - Vermietung als Ferienwohnung ist lukrativ- aber dabei keinesfalls an Bürger Von Reit im Winkel verkaufen!! weitere Infos sind zu diesem bayernweiten Thema zu finden www.buergernetzwerk-bayern.de

Vielen Dank schon mal!

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

Kommunalfreund @, Samstag, 02.03.2024 (vor 284 Tagen) @ Rebell

Meine Eltern haben gemeinsam mit mir 1996 hier eine Ferienwohnung gekauft und bezahlten dort auch die Zweitwohnungssteuer da sie die Wohnung nur selbst genutzt haben.Nun können sie nicht mehr bis dorthin fahren und haben mir die Wohnung überschrieben.

Hier die entsprechende Satzung seit 2013 gültig:

'Genehmigung erforderlich"
5. die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre wohl ein Verkauf zu empfehlen gewesen!

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

René ⌂ @, Dienstag, 12.03.2024 (vor 273 Tagen) @ Rebell

Begrifflich gilt wohl die Wohnung nicht als "Ferienwohnung", sondern die Wohnung liegt in einem Gebiet, was für Fremdenverkehr geprägt ist. So definiert es das Baugesetzbuch.

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

René ⌂ @, Dienstag, 12.03.2024 (vor 273 Tagen) @ Nadine1969

Ursache ist die Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten
mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB
. Dort ist in §2 zu lesen:

Für die Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung unterliegt folgendes der Genehmigung:
5. die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind.

Das resultiert aus dem Baugesetzbuch, §22 BauGB. Dort steht aber auch beschrieben:

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Begründung oder Teilung der Rechte, durch die Regelung nach § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder durch die Nutzung als Nebenwohnung die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt wird

Das möge man bei einer Wohnung nachweisen, dass die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt ist, zumal man die Wohnung ja als Hauptwohnung nutzen kann und dann genauso dem Fremdenverkehr entzogen wäre.

Allgemein scheint mir diese Regelung des Baugesetzbuches fragwürdig zu sein, da sie das Konstrukt der Nebenwohnung, was das Bundesmeldegesetz ja explizit vorsieht, ad absurdum führt. Eine Nebenwohnung, die das erfüllt, wäre nur bei Verheirateten möglich, wo die Hauptwohnung sich nach dem Schwerpunkt der Familie richtet und ein Elternteil woanders mehr als die Hälfte der Tage anwesend ist.

Was man ebenso ins Feld führen kann: nichts ist so sauber vorhersehbar, wie die Zukunft. Du ziehst da ein - und hast da schon die Absicht, "mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres" dort zu verbringen. Aber leider ... Schicksalsschläge, Beruf, irgendwas ist ja immer.

Spannend wäre auch die Frage, was passiert, wenn du weniger als sechs Monate dort vor hast zu hausen. Denn wenn die Prognose unter sechs Monaten ausfällt (nicht ist so sauber vorhersehbar, wie die Zukunft. Wolltest halt vermieten, klappte nicht), musst du dich erst nach sechs Monaten melden.

Disclaimer: das ist keine Einzelfallberatung, sondern nur meine Gedanken zum Thema. Im Zweifel ist ein Weg über den Anwalt wohl hilfreich. Nur der kann dir verlässlich abschätzen, ob ein juristischer Weg erfolgreich ist.

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

Rebell @, Mittwoch, 13.03.2024 (vor 272 Tagen) @ René

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Begründung oder Teilung der Rechte, durch die Regelung nach § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder durch die Nutzung als Nebenwohnung die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt wird

dazu nur ein weiterer Hinweis-bei Verkauf oder Vererbung (Bessitzwechsel) erlischt Bestandschutz- wird in vielen Kommunen in Abstimmung u. Befürwortung Gemeinde- Städtebund die Nutzung als Zweitwohnung ausgeschlossen


Das möge man bei einer Wohnung nachweisen, dass die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt ist, zumal man die Wohnung ja als Hauptwohnung nutzen kann und dann genauso dem Fremdenverkehr entzogen wäre.

Es wird nachweislich schon praktiziert wie hier bekannt in Berchtesgaden - Schönau a Königsee - Unterwössen - Oberau Ruhpolding- Kreuth Wallgau Reit i Winkel und Oberstdorf im Allgäu- dabei werden auch Strafen in hÖhe von 50 000 € angedroht bei Missachtung!


Allgemein scheint mir diese Regelung des Baugesetzbuches fragwürdig zu sein, da sie das Konstrukt der Nebenwohnung, was das Bundesmeldegesetz ja explizit vorsieht, ad absurdum führt. Eine Nebenwohnung, die das erfüllt, wäre nur bei Verheirateten möglich, wo die Hauptwohnung sich nach dem Schwerpunkt der Familie richtet und ein Elternteil woanders mehr als die Hälfte der Tage anwesend ist.

Sooo einfach ist es nicht

Spannend wäre auch die Frage, was passiert, wenn du weniger als sechs Monate dort vor hast zu hausen. Denn wenn die Prognose unter sechs Monaten ausfällt (nicht ist so sauber vorhersehbar, wie die Zukunft. Wolltest halt vermieten, klappte nicht), musst du dich erst nach sechs Monaten melden.

Empfehlung > lesefassung v. Teilungssatzung von Oberstdorf >> www.buergernetzwerk-bayern.de
noch genauer und Präzieser geht es wohl kaum Bayern ist eben nicht Berlin!!

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

Nadine1969, Montag, 24.06.2024 (vor 170 Tagen) @ Rebell

Hallo nach sehr langer Zeit, vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich habe im März ein Telefonat mit dem Amt geführt und Ihnen den Sachverhalt geschildert. Mir wurde seitdem zweimal mitgeteilt, man würde mich in kurzer Zeit zurückrufen. Bislang ist dergleichen nichts geschehen...

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

adlehazj, Freitag, 25.10.2024 (vor 46 Tagen) @ Nadine1969

Habe ähnliches Problem mit RiW.
Habe Rechtsberatung eingeschaltet.
Könnten ggf gemeinsam vorgehen.

Einfach melden wenn Interesse besteht.

Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

René ⌂ @, Sonntag, 01.12.2024 (vor 9 Tagen) @ adlehazj

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