Zweitwohnsteuer für Ehepartner der in Rente gegangen ist

Feldrain, Sonntag, 05.05.2024 (vor 83 Tagen)

Wir waren in Leipzig viele Jahre von der Zweitwohnsteuer befreit, weil diese berufsbezogen war. Wir arbeiteten beide in Leipzig. Nun ist mein Mann in Rente gegangen und die Stadt meint, er muss nun Zweitwohnsteuer zahlen. Die Wohnung ist aber weiterhin berufsbezogen da ich die Ehefrau noch arbeite und wir aus diesem Grund die Wohnung brauchen.
Bezieht sich die Zweitwohnsteuer wirklich auf die einzelne Person und knüpf der Begriff "berufsbezogen" an die einzelne Person oder gilt dies vielmehr für die Ehe. Ich sehe es so, dass die Zweitwohnung weiterhin berufsbezogen ist und auf die Wohnung keine Zweitwohnsteuer gezahlt werden muss. Auch nicht durch meinen Mann. Die Stadt will die Hälfte der Miete für ihn für die Zweitwohnsteuer ansetzen.
Gibt es hierzu ggf. Urteile?
Herzlichen Dank für einen Rat in dieser Sache.

Zweitwohnsteuer für Ehepartner der in Rente gegangen ist

Rebell @, Sonntag, 05.05.2024 (vor 82 Tagen) @ Feldrain

Wir waren in Leipzig viele Jahre von der Zweitwohnsteuer befreit, weil diese berufsbezogen war. Wir arbeiteten beide in Leipzig. Nun ist mein Mann in Rente gegangen und die Stadt meint, er muss nun Zweitwohnsteuer zahlen. Die Wohnung ist aber weiterhin berufsbezogen da ich die Ehefrau noch arbeite und wir aus diesem Grund die Wohnung brauchen.

In aller Regel zählt eben das Innehaben - = Meldegesetz als Grundlage

Bezieht sich die Zweitwohnsteuer wirklich auf die einzelne Person und knüpf der Begriff "berufsbezogen" an die einzelne Person oder gilt dies vielmehr für die Ehe. Ich sehe es so, dass die Zweitwohnung weiterhin berufsbezogen ist und auf die Wohnung keine Zweitwohnsteuer gezahlt werden muss. Auch nicht durch meinen Mann. Die Stadt will die Hälfte der Miete für ihn für die Zweitwohnsteuer ansetzen.

Im Grunde bräuchte also der Ehepartner als Rentner berufsbedingt keine Zweitwohnung.

Einfache Abhilfe ohne große Urteile zu suchen - dazu gäbe nur die Abmeldung des Zweitwohnsitzes für den Rentner - oder sich mit Erstwohnsitz anmelden, denn damit hat die Gemeinde u.U. wesentlich mehr Einnahme als bei der Zweitwohnungssteuer --

Woo ist denn der Erstwohnsitz bzw in welchem Ort - ?? Erhebt denn diese Gemeinde auch eine Zweitwohnungssteuer ?

Gibt es hierzu ggf. Urteile?

Was nützen u.U. Urteile - es kommt immer auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes und auf die Einstllung der Gemeinde oder Stadtverwaltung an !

Herzlichen Dank für einen Rat in dieser Sache.

Zweitwohnsteuer für Ehepartner der in Rente gegangen ist

René ⌂ @, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 66 Tagen) @ Feldrain

Mich wundert es, dass ihr befreit ward, wenn ihr beide die selbe Nebenwohnung inne hattet. Die Idee des Urteils ist ja, dass zur Erzielung von Einkommen eine Nebenwohnung erhalten wird, weil nach wie vor die Familie anderswo lebt.

Nun nutzt einer die Nebenwohnung nicht mehr - und für den wird Steuer fällig. Soweit so logisch.

Die Frage ist nun eher: braucht der Partner in Rente überhaupt diese Wohnung? Könnt er formal ausziehen?

Zweitwohnsteuer für Ehepartner der in Rente gegangen ist

Feldrain, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 65 Tagen) @ René

Die Frage, ob er ausziehen könnte, finde ich eigenartig. Die Ehe ist ja geschützt und der Gedanke des Erlass der Zweitwohnungsteuer ist ja, dass Eheleute weiter zusammen leben können.
Meldetechnisch wäre es auch problematisch, weil mal dort gemeldet sein muss, wo man sich auch aufhält und das ist in der Woche nunmal der Zweitwohnsitz, weil ich hier arbeite.
Dass es jetzt ein Urteil gibt, dass man keine yEröass bekommt, wenn beide zusammen die Zweitwohnung haben, weiß ich. Das ist aber ganz neu und man wird wohl abwarten müssen, ob sich diese Rechtsauffassung durchsetzt.