Wieder Neue Satzungen gekippt

Rebell @, Montag, 06.05.2024 (vor 82 Tagen)

Damit auch dieses Forum nicht einschläft sei wohl erwähenswerter Hinweis, es besteht wohl der Verdacht, dass reihenweise rechtswidrige Satzungen gekippt werden

https://www.hungerhoff.net/ovg-schleswig-holstein-zweitwohnungssteuer-neue-satzungen-im-norden-unwirksam/

Immer wieder ist es die "Bemessungsgrundlage" denn geschätzt ist nicht gewogen - wohl eine uralte
Weisheit - lustig wird es erst wenn eben all diese geschätzten Bemessungsgrundlagen sind eben nicht nachweis- und auch nicht kontrollierbar- folglich u.U. betrügerische Vorgehensweis oder ????

Bemerkenswert: Vefahrensdauer unendlich - nicht jeder Kläger erlebt noch zu Lebzeiten sooo ein Urteil -

Zum Glück sind Zweitwohnungsstuerpflichtige nicht radikalisiert !

Wieder Neue Satzungen gekippt

Jst123, Montag, 13.05.2024 (vor 75 Tagen) @ Rebell

Super !!! Meine Chancen auf Rückzahlungen von der Gemeinde Schönberg/Holstein steigen.

Info : Mein Verfahren ruht vorm OLG .

Bitte im Auge behalten, ob Revision eingelegt werden

Die Gemeinden merken immer noch nicht , dass es aus Kostengründen besser ist , die ZWST-Satzungen in die Tonne zu schmeißen. Aber die Gemeinden verballern dann lieber Steuergelder für Prozesskosten, Veranlagungskosten, Verwaltungskosten etc.

Diesen Amtsschimmel/Schildbürgerstreich (oder was sagt man dazu ) sollte Mario Barth mal näher untersuchen.

Bei mir unterstellt man zwischenzeitlich Aufwandskosten für die Wohnung von € 48.000 p.a. ( das haben wir noch nicht einmal zusammen an Rente) --- siehe weiter unten/hinten hier im Forum.

Wieder Neue Satzungen gekippt

Rebell @, Dienstag, 14.05.2024 (vor 74 Tagen) @ Jst123

Super !!! Meine Chancen auf Rückzahlungen von der Gemeinde Schönberg/Holstein steigen.

Finde es wohl hier im Forum als einmaliger Vorgang, denn seit 4 Jahren immer noch aktiv - das kommt selten vor

Info : Mein Verfahren ruht vorm OLG .

Auf Grund jüngster Entscheidungen kannst hoffen


Bitte im Auge behalten, ob Revision eingelegt werden

Die Gemeinden können weiterhin Klagen -denn es gibt eine wohl sehr billige kommunale Rechtschutzversicherung welche alle Fälle abdeckt - einem Normalbürger stehen solche Beistände nicht zu, wenn es um Normenkontrollklage geht weigert sich jede Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage zu gewähren

Die Gemeinden merken immer noch nicht , dass es aus Kostengründen besser ist , die ZWST-Satzungen in die Tonne zu schmeißen. Aber die Gemeinden verballern dann lieber Steuergelder für Prozesskosten, Veranlagungskosten, Verwaltungskosten etc.

Dazu bin ich anderer Meinung -denn für die Gemeinden lohnt es sich auch mit rechtswidrigen Satzungen Steuerbescheide zuzustellen - denn die allermeisten Empfänger ärgern sich zwar sind allerdings nicht bereit ein weiteres Risiko einzugehen - nicht die Kommunen sind das Übel - es sind die vielen Empfänger von Steuerbescheiden - welche einfach bezahlen ohne Wiederspruch.
Die Dummen sind jene hier WIE Ist123 Das Risiko eingeht - viel Geld dafür ausgibt - über Jahre nicht weiß gewinnt er wieviel Geld wird er wohl verlieren??

Diesen Amtsschimmel/Schildbürgerstreich (oder was sagt man dazu ) sollte Mario Barth mal näher untersuchen.

Bei mir unterstellt man zwischenzeitlich Aufwandskosten für die Wohnung von € 48.000 p.a. ( das haben wir noch nicht einmal zusammen an Rente) --- siehe weiter unten/hinten hier im Forum.

Muss mich immer wiederholen in diesem Forum DAS PROBLEM IST UND BLEIBT DIE GESCHÄTZTE BEMESSUNGSGRUNDLAGE DENN ES KANN DER AUFWAND NICHT BEWIESEN WERDEN UND MUSS EBEN GESCHÄTZT WERDEN: UND SCHÄTZUNGEN WERDEN ÜBERALL DORT VORGENOMMEN WO MIT BETRUGSABSICHTEN VORGEGANGEN WIRD:

FIKTIVER MIETWERT ODER FIKTIVER BODENRICHTWERT DARF KEINE BESTEUERUNGSGRUNDLAGE SEIN!!!!

Wieder Neue Satzungen gekippt

Alfred @, Dienstag, 14.05.2024 (vor 74 Tagen) @ Rebell

Das mit dem immer Wiederholen ist so eine Sache - ich tu's trotzdem.
Schätzungen und fiktive Werte sind durchaus zulässig. Hier von Betrug zu sprechen, ist üble Nachrede.

Wieder Neue Satzungen gekippt

Rebell @, Mittwoch, 15.05.2024 (vor 73 Tagen) @ Alfred

Schätzungen und fiktive Werte sind durchaus zulässig. Hier von Betrug zu sprechen, ist üble Nachrede.

Wer spricht hier eigentlich von Betrug ?? Wo beginnt die üble Nachrede ??
Was und wie sieht denn ein Betrug eigentlich aus - wo beginnt und wo endet Betrugsabsicht?

WEnn schon ein Widerspruch, dann bitte nicht verdrehen oder gar als üble Nachrede bezeichnen!
Es steht zweifelsfrei fest, dass überall wo Betrugsabsichten oder auch nur der Verdacht auf nicht bewiesener Sachlage beispielweise bei ungenauen nicht nachvollziehbaren Angaben dem Finanzamt sogar das REccht zusteht Schätzungen vorzunehmen.

Der Regelfall nur nach fiktiven Daten Steuerbescheide zu erlassen ist wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar !
Lasst uns gespannt beobachten und vefolgen wie es denn mit den bundesweisten tausenden Widersprüchen
wo es um fiktiven Mietwerte- oder Bodenrichtwerte geht bei den Grundsteuerbescheiden??

Fakt ist: Tausende Steuerbescheide zur Zweitwohnungssteuer sind und waren in der Vergangenheit rechtswidrig zugestellt worden - wer bezahlt und keinen Widerspruch macht ist benachteiligt bzw. schädigt mit seinem Verhalten seriöse Vorgehensweisen!
Warum soll den eine Gemeinde ihre bewiesene rechtswidrige Satzung ändern- wenn die Betroffenen ohne Widerspruch bezahlen ??

Wieder Neue Satzungen gekippt

Kommunalfreund @, Samstag, 01.06.2024 (vor 56 Tagen) @ Alfred

Das mit dem immer Wiederholen ist so eine Sache - ich tu's trotzdem.
Schätzungen und fiktive Werte sind durchaus zulässig. Hier von Betrug zu sprechen, ist üble Nachrede.

Ist denn übele Nachrede wenn Kommunen sich mit rechtswidrigen Satzungen versuchen zu bereichern?
Auch dieser Maßstab verstößt nach Auffassung des OVG gegen das grundgesetzliche Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit.

Für den Vorstandsvorsitzenden des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, ist das Urteil keine Überraschung. „Bodenrichtwerte sind für die Zweitwohnungssteuer ein genauso ungeeigneter Maßstab wie für die Grundsteuer. Dieser Maßstab führt zu unverhältnismäßigen Ergebnissen“, sagte er. Nach Ansicht Blažeks ist die Gerichtsentscheidung eine gute Nachricht für Zweitwohnungseigentümer:

„Mit einer unwirksamen Satzung dürfen die betroffenen Gemeinden keine Zweitwohnungssteuer mehr erheben. Eigentümer von Zweitwohnungen sollten, nicht nur in den betroffenen Gemeinden, Widerspruch gegen aktuelle Bescheide – innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat – erheben.“ Die entsprechenden Satzungen in Schleswig-Holstein seien vergleichbar und voraussichtlich allesamt anfechtbar, sagte der Verbandschef.

Und was ist denn schon dabei - sagt ein Kämmerer einer Gemeinde in Bayern welche seit vielen Jahren immer Bescheide erstellt mit rechtswidrigen verbotenen Satzungen ?

Diese 400 betroffenen Zweitwohnungssteuerzahler legten gar keinen Widerspruch seit Jahren ein, wozu sollte dann eine Gemeinde sich die Arbeit machen für eine neue Satzung??

Lieber Alfred ist das auch noch keine Betrugsabsicht ??? oder nur ein Versehen ?? Üble Nachrede trotzdem unzuläsig???

Wieder Neue Satzungen gekippt

Alfred @, Sonntag, 02.06.2024 (vor 55 Tagen) @ Kommunalfreund

Bitte nicht ablenken. Rebell setzt alle Schätzungen mit Betrugsabsicht (Betrug) gleich -s.u.. Das ist Unsinn.
SCHÄTZUNGEN WERDEN ÜBERALL DORT VORGENOMMEN WO MIT BETRUGSABSICHTEN VORGEGANGEN WIRD:

Wieder Neue Satzungen gekippt

Rebell @, Montag, 03.06.2024 (vor 54 Tagen) @ Alfred

Bitte nicht ablenken. Rebell setzt alle Schätzungen mit Betrugsabsicht (Betrug) gleich -s.u.. Das ist Unsinn.
SCHÄTZUNGEN WERDEN ÜBERALL DORT VORGENOMMEN WO MIT BETRUGSABSICHTEN VORGEGANGEN WIRD:

Passt doch lieber Alfred- denn wenn beim Finanzamt eine Steuererklärung eingeht, mit nicht nachprüfbaren und belegten Fakten - oder unglaubwürdiger Sachlage - bedeutet das für das Finanzamt eine Sachlage welche nicht den tatsächlichen Fakten entspricht und jeder ehrliche Prüfer im Finanzamt ist damit gezwungen (verpflichtet) zu Rückfragen an den Steuerzahler zu richten, dieser hätte dann die Möglichkeit nachprüfbare Nachweise zu liefern - geschieht das nicht - egal aus welchen Gründen auch immer - bleibt dem Sachbearbeiter im Finanzamt nur noch eine "Schätzung" vorzunehmen um danach auch einen verbindlichen Steuerbescheid zu erlassen.
Egal ob der betreffende Steuerzahler aus "Unwissenheit" Unkenntnis oder mit Betrugsabsichten eine möglichst geringe Steuerbelastung zu erlangen - denn für eine Festlegung einer Steuer bedarf es einfach nachprüfbaren Unterlagen - !
In der Regel kommt bei einer "zwangsläufigen Schätzung" der Steuerzahler u.U. sogar wesentlich schlechter weg - wie eben mit nachprüfbaren Unterlagen.

Exakt sooo ist es eben bei allen bayerischen Zweitwohnungssteuersatzungen kann bei im Eigentum befindlicher Zweitwohnung kein Nachweis über den zu besteuernden Aufwand als Steuergrundlage dienen und muss also geschätzt werden - das steht unmissverständlich in diesen Satzungen !
Hier sind nicht von den Eigentümern sondern von den Kommunen eben willkürliche - nicht nachweisbare z. T. sogar auffallend - z.T. je nach Sachbearbeiter - sichtlich falsche Bemessungsgrundlagen -man kann auch davon ausgehend in betrügerischer Absicht - festgesetzte Steuerbescheide zur Folge.
Man stelle sich mal folgenden Beweis vor: In einer Wohnanlage sind z.B. 6 gleichgroße Wohnungen und zwar jeweils im EG - im OG und im DG. gleiche Größe.
Dass nun im EG die eine Wohnung mit 912- € und die zweite in Höhe von 1480 € besteuert wird obwohl alle beiden Tür an Tür gleich ausgestattet - lediglich von verschiedenen Sachbearbeitern so erfasst - solche Fälle sind doch genügende Beweise willkürliche betrügerische Absicht in Tateinheit !!
Fakt ist auch, denn die zur Verfügung stehenden Unterlagen beinhalten eben keine prüfbaren Beweise und Fakten und führen somit zu unterschiedlich hoher Besteuerung- ob nun betrügerische Absichten der Sachbearbeiter oder aber vorsätzlich schon bei der Beschlussfassung einer Satzung zu Grunde gelegt worden sind - dazu kann auch spekuliert werden.
Diese Kommunen gehen allerdings davon aus, dass die wenigsten Betroffenen sich wagen einen Widerpruch oder Klage zu erheben - das ist wohl bewiesen und nicht nur bekannt.
Lasst uns wohl abwarten wie denn die Widersprüche bei den Grundsteuerbescheiden wo eben auch eine fiktive Miete oder fiktiver Bodenrichtwert zu Grunde gelegt worden ist- tausende Widersprüche oder Klagen werden den Gesetzgeber irgendwie und igendwann zwingen solche betrügerischen Grundlagen nicht zu verwenden!
Man könne auch bei Arbeitsunwilligen über einen fiktiven Lohnsteuerbescheid - Mindestlohn - übermitteln - nur wenn der Bescheidempfänger nachweisen kann, wie hoch denn seine Einnahmen seien könnte dieser geändert worden - ohne Widerspruch gilt der fiktive Bescheid!