Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Oberpuppling, Dienstag, 21.05.2024 (vor 67 Tagen)

Ich bin seit dem Jahr 2003 Mieter einer Wohnung in Berlin, zunächst als Hauptwohnsitz, seit 2007 als Nebenwohnsitz und zahlte auch Zweitwohnsitzsteuer. Im Jahre 2020 habe ich geheiratet und letztes Jahr(2023) durch Zufall entdeckt, dass ich seit meiner Heirat nicht mehr Zweitwohnsitzsteuerpflichtig bin. Ich habe mit dem Finanzamt Berlin/Mitte/Tiergarten seitdem darüber verhandelt, die Zweitwohnsitzsteuer für die Jahre 2020 bis 2023 zurückerstattet zu bekommen. Das Finanzamt stuft mich zwar jetzt nicht mehr als Zweitwohnsitzsteuerpflichtig ein, will mir aber die Steuer aus den Jahren 2020/2021/2022 nicht zurückerstatten.
Kennt jemand einen vergleichbaren Fall und/oder kann mir einen Rat geben, ob eine Klage sinnvoll ist?
MFG Oberpuppling

Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Kommunalfreund @, Dienstag, 21.05.2024 (vor 67 Tagen) @ Oberpuppling

Ich bin seit dem Jahr 2003 Mieter einer Wohnung in Berlin, zunächst als Hauptwohnsitz, seit 2007 als Nebenwohnsitz und zahlte auch Zweitwohnsitzsteuer. Im Jahre 2020 habe ich geheiratet und letztes Jahr(2023) durch Zufall entdeckt, dass ich seit meiner Heirat nicht mehr Zweitwohnsitzsteuerpflichtig bin. Ich habe mit dem Finanzamt Berlin/Mitte/Tiergarten seitdem darüber verhandelt, die Zweitwohnsitzsteuer für die Jahre 2020 bis 2023 zurückerstattet zu bekommen. Das Finanzamt stuft mich zwar jetzt nicht mehr als Zweitwohnsitzsteuerpflichtig ein, will mir aber die Steuer aus den Jahren 2020/2021/2022 nicht zurückerstatten.
Kennt jemand einen vergleichbaren Fall und/oder kann mir einen Rat geben, ob eine Klage sinnvoll ist?
MFG Oberpuppling

Wurde denn das Finanzamt BErlin im Jahr 2020 über die Heirat informiert und ein Hinweis bzw. Antrag auf Befreiung zur Zweitwohnungssteuer gestellt -
Woher sollte das Finanzamt wissen, dass jemand geheiratet hat und damit nicht mehr Steuerpflichtig ist?
Deshalb wird sich das Finanzamt weigern ??

Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Oberpuppling, Dienstag, 21.05.2024 (vor 66 Tagen) @ Kommunalfreund

Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Es ist tatsächlich so, dass es keine automatischen Meldungen an Finanzämter gibt, wenn ein "Klient" heiratet. Ich habe das Finanzamt auch nicht darüber informiert. Mir war allerdings auch nicht bekannt, dass sich durch meine Heirat die Zweitwohnungssteuerpflicht verändert. Auch darüber hat mich niemand informiert. Ich habe erst im Jahr 2023 eher zufällig entdeckt, dass ich wahrscheinlich nicht mehr Zweitwohnsteuerpflichtig bin. Meine dahingehende Nachfrage beim Finanzamt hat dies bestätigt, die Finanzbeamtin nimmt mich mit Beginn meiner Anfrage im August 2023 aus der Steuerpflicht. Sie sagte mir allerdings auch, dass ich keine Möglichkeit habe, die Steuer aus den Jahren 2020/2022/ und 2023 zurückzubekommen.
Das ist der eigentliche Punkt: Kann das Finanzamt mir die Erstattung meiner zuviel gezahlten Steuern verweigern?
Lohnt sich eine Klage?
Gibt es ähnliche Fälle?

Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 66 Tagen) @ Oberpuppling

Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Es ist tatsächlich so, dass es keine automatischen Meldungen an Finanzämter gibt, wenn ein "Klient" heiratet. Ich habe das Finanzamt auch nicht darüber informiert. Mir war allerdings auch nicht bekannt, dass sich durch meine Heirat die Zweitwohnungssteuerpflicht verändert. Auch darüber hat mich niemand informiert. Ich habe erst im Jahr 2023 eher zufällig entdeckt, dass ich wahrscheinlich nicht mehr Zweitwohnsteuerpflichtig bin. Meine dahingehende Nachfrage beim Finanzamt hat dies bestätigt, die Finanzbeamtin nimmt mich mit Beginn meiner Anfrage im August 2023 aus der Steuerpflicht. Sie sagte mir allerdings auch, dass ich keine Möglichkeit habe, die Steuer aus den Jahren 2020/2022/ und 2023 zurückzubekommen.
Das ist der eigentliche Punkt: Kann das Finanzamt mir die Erstattung meiner zuviel gezahlten Steuern verweigern?

ES ist nicht immer jeder Finanzbeamte (in) "hilfsbereit"

Vorab mal die Frage: Bist Du Einkommensteuerpflichtig oder Gewerbesteuerpflichtig ? Oder nur Lohnsteuerpflichtig?

Lohnt sich eine Klage? = selten ??

Gibt es ähnliche Fälle? - unbekannt

ABER eine Anfrage beim zuständigen Finanzministerium und den Fall schildern - kann nicht viel kosten , vielleicht auch mal einen Politiker Kontaktieren und schildern kann nichts kosten

Zweitwohnungssteuer ist bundesweit in der Regel nur die Kommune zuständig, denn diese ist in der Regel Ländersache und selten dem Fianzministerium unterstellt!!! mal auch dazu prüfen ??

Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 66 Tagen) @ Oberpuppling

Allein die Eheschließung führt nicht zur Befreiung. Es ist auch - gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und folglich auch im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz - daran gekoppelt, dass die Nebenwohnung zur Einkommenserzielung genutzt wird.

Wenn das Finanzamt nichts weiß, kann es auch nicht agieren. Natürlich wäre es im Sinne von OnceOnly sinnvoll, wenn der Ehe-Status übermittelt wäre, losgelöst davon muss auch die zweite Bedingung eben greifen. Vermutlich hast du das unterschwellig mit erwähnt.

Rein formal bist du informiert worden: das Gesetz wurde auf den üblichen Wege veröffentlicht, stand irgendwann im Amtsblatt.

Ich kenne keinen vergleichbaren Fall.

Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Oberpuppling, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 65 Tagen) @ René

Hallo Rene
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Mir ist bewußt, dass die Eheschließung alleine mich nicht von der Zweitwohnungssteuerpflicht befreit, aber die anderen Kriterien waren vorher schon erfüllt, 2020 kam sozusagen als letztes Mosaiksteinchen meine Hochzeit dazu.
Mir ist auch bewußt, dass ich selber die Pflicht habe, mich bei öffentlichen Bekanntmachungen über Gesetzesändrungen zu informieren, aber wer macht das denn schon mit aller Konsequenz?!
Dass ich alle Bedingungen für einen Erlass der Zweitwohnsteuerpflicht erfülle, hat sich ja letzte Woche in einem Telefongespräch mit einer sehr freundlichen Mitarbeiterin der Schiedsstelle des Finanzamt Berlin /Mitte/Tiergarten bestätigt. Die Dame hat mir gesagt, dass sie mir die Zqweitwohnsteuerpflicht ab dem Zeitpunkt erlassen kann, an dem ich zum ersten Mal dem Finanzamt kundgetan habe, dass ich seit 2020 verheiratet bin.
Allerdings hat diese Dame auch gesagt, dass sie keine Handhabe hat, mir die Steuer von 2020/2021 und 2022 zurückzuerstatten.
Das ist aber der Punkt, der meinem Rechtsempfinden widerspricht und deshalb frage ich auch danach, inwiefern eine Klage gegen das Finanzamt sinnvoll ist.
Die Dame von Berlin Mitte/Tiergarten hat mir auf diese Frage geantwortet, dies sei mein gutes Recht, aber das Finanzamt würde nicht dahingehend beraten...