Neue (?) Antwort auf Widerspruch bzgl. ZwSt. in Dresden

fseifert @, Freitag, 18.05.2007 (vor 6279 Tagen)

Hallo,

hier im Forum finden sich ja die beiden Varianten mit der Abweisung des Widerspruchs bzgl. der Zweitwohnungsteuer in Dresden.
Ich erhielt nun die Woche eine Antwort, aus der ich schließe, es scheint sich was zu bewegen:

Ihr Widerspruch gegen unseren Zweitwohnungsteuerbescheid ist fristgemäß im Steueramt der Landeshauptstadt Dresden eingegangen.

Die Bearbeitung des Widerspruchs wird - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den beim Verwaltungsgericht Dresden anhängigen ähnlich gelagerten Verfahren (2 K 373/07, 2 K 374/07 und 2 K 376/07) zurückgestellt. Sollten sie es jedoch wünschen, kann kurzfristig ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid erteilt werden. Dieser würde ihnen die Klagemöglichkeit beim Verwaltungsgericht Dresden eröffnen.

Der erhobene Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Der im Bescheid festgesetzte Steuerbetrag ist termingemäß zu den entsprechenden Fälligkeiten zu entrichten.

Daraus würde ich folgendes schließen:
1. ich brauch nix zu machen, nur hoffen, das die Urteile in meinem Sinn ausfallen (>)
2. es lohnt sich Widerspruch einzulegen
3. scheint sich ja doch etwas zu bewegen

Nun gut, ich hoffe ich kann damit allen Dresdnern etwas Mut machen und das neue Vorgehen der Stadtverwaltung "aufzeigen".

Fabian

1. Mahnung....

jemandausDD, Montag, 28.05.2007 (vor 6269 Tagen) @ fseifert

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe nun, obwohl ich Widerspruch gegen die ZWS eingelegt und bestätigt bekommen habe, von der Stadtverwaltung eine erste Mahnung erhalten, mit der Aufforderung den ZWS-Betrag, 5 Euro Mahngebühr und 50 cent Säumniszuschlag zu zahlen.

Des weiteren werde ich darüber informiert, dass ich gegen die Mahnung nicht Widerspruch einlegen kann, weil Widerspruche nur gegen den Festsetzungsbescheid (>>>) eingelegt werden können.

Was ist der Festsetzungsbescheid>

Gegen den Säumniszuschlag von 0,50 Euro kann ich allerdings innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Warum auch immer. Ist es sinnvoll dies zu tun> Da mache ich ja noch 5 cent Verlust, wenn ich meine Portokosten mit einkalkuliere.

Wenn die Stadtverwaltung mich nun monatlich mahnt und ich bis zum Gerichsentscheid nicht zahle, muss ich dann bei neg. Ausgang des Urteils die ZWS + alle Mahnungsbeträge zahlen> Das würde ja extrem teuer werden....

Ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen.

gruß Inga

1. Mahnung....

Christian @, Montag, 28.05.2007 (vor 6269 Tagen) @ jemandausDD

Hallo Inga,
der Widerspruch befreit nicht von der Zahlung der Steuer. Steht übrigens in der Rechtsbehelfsbelehrung (am Ende des Steuerbescheids).
Die Mahnung ist also berechtigt, Widerspruch zwecklos und der Säumniszuschlag letztlich berechtigt.
Gruß

1. Mahnung....

jemandausDD, Dienstag, 05.06.2007 (vor 6262 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für deine Antwort. Was ist denn nun, wenn ich bis zum Ende der Entscheidung weiterhin monatlich Mahnungen im Wert von 5 Euro bekomme, dann hat die Stadt ja bald den ZWS-Betrag auf anderem Wege reingeholt. Oder muss ich die Mahnungen nicht zahlen, sollte es einen Beschluss gegen die ZWS geben>

Ist es denn sinnvoll gegen den Säumniszuschlag zu widersprechen>

LG Inga

1. Mahnung....

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 6261 Tagen) @ jemandausDD

Hallo Inga,
lässt sich natürlich nicht ausschließen, dass die Stadt DD weiterhin Mahnungen schickt. Eher ist aber anzunehmen, dass sie irgendwann zur Pfändung schreitet. Das dürfte sie allerdings nicht tun, wenn Du einen Antrag auf Stundung (hier: Ratenzahlung) stellst, und bis zur Entscheidung über diesen Antrag monatlich die beantragte Rate zahlst. Die sichere Alternative ist allerdings: Alles bei Fälligkeit zahlen.
Ein Widerspruch gegen den Säumniszuschlag ist nicht sinnvoll
Gruß

2. Mahnung....

jemandausDD, Donnerstag, 21.06.2007 (vor 6245 Tagen) @ Christian

Mittlerweile ist die 2. Mahung da mit der Warnung, bald zur Vollstreckung zu schreiten. Wenn ich nun Antrag auf Ratenzahlung stelle, kann ich dann die Rate selbst bestimmen> Ich habe so etwas noch nie gemacht. Wenn ich jetzt überweise, sehe ich mein Geld doch nie wieder,oder> Ich verstehe nur nicht, wie sie auf ihr Geld bestehen können, bei gleichzeitiger ungeklärter Rechtslage, laufenden Verfahren etc. >>>> Ist die Landeshauptstadt DD verpflichtet, mir das Geld zurückzuzahlen, sollten die 3 Klagen Erfolg haben> Kann man Geld unter Vorbehalt überweisen>>
danke für eure Hilfe.

2. Mahnung....

Christian @, Donnerstag, 21.06.2007 (vor 6245 Tagen) @ jemandausDD

Hallo Inga,

vor über zwei Wochen habe ich Dir geschrieben, dass die Stadt bald mit der Vollstreckung winken/ins Haus kommen wird und habe Dir empfohlen tätig zu werden. Nun ist die 2. Mahnung da, und die Stadt winkt mit der Vollstreckung. Und NUN, ganz plötzlich, willst du einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Für solche Spielchen (mehr ist das mit der Ratenzahlung nicht) ist die Zeit vorbei. Du hast ernsthaft nur zwei Möglichkeiten, Ruhe zu kriegen:
- sofort zahlen oder
- auf den Gerichtsvollzieher warten (in ca. 3 bis 5 Wochen).
Der Gerichtsvollzieher macht übrigens viel weniger Arbeit als ein Antrag auf Stundung/Ratenzahlung. Der kommt, pfändet und alles ist vorbei. Abgesehen davon, dass der natürlich auch was kostet, die Gebühren für den Mahnbescheid usw. kommen auch noch dazu. Findet der Gerichtsvollzieher nichts und bleibt auch die Taschenpfändung ergebnislos, hat DD immer noch kein Geld und muss warten, bis Du welches hast. Du hast einstweilen Deine Ruhe und vmtl. einen Eintrag bei der Schufa. Es sei denn, DD beauftragt ein Inkassounternehmen (in Moldawien kenne ich ein paar gute), dann wird noch teuerer.
Wenn Du, wie Du schreibst, Widerspruch eingelegt hast und den Bescheid bekommen hast, dass die Entscheidung bis zum Ausgang der anliegenden Verfahren ausgesetzt wird, ist Dein Steuerbescheid „offen“. Wenn DD die drei (>) anliegenden Verfahren verliert, ist die Stadt allerdings nur dazu verpflichtet, über Deinen Widerspruch zu entscheiden. Gibt sie ihm statt, kriegst Du Dein Geld automatisch wieder (hat bei mir zumindest so geklappt). Wird der Widerspruch zurückgewiesen, was nicht auszuschließen ist, musst Du selbst klagen, oder das Geld ist endgültig futsch.

Natürlich kannst Du das Geld „unter Vorbehalt“ überweisen - mache ich auch immer. Hat rechtlich aber überhaupt keine Bedeutung und ärgert die städtische Finanzverwaltung nicht einmal.

Noch Fragen>

Gruß