Zweitwohnsitz? als Wochenendpendler

Cristoffff @, Montag, 11.06.2007 (vor 6256 Tagen)

Hallo,

ich arbeite seit 3 Monaten in Mainz und habe meinen Hauptwohnsitz in Dresden, der bleibt auch dort.
Seit einem Monat habe ich in Mainz jetzt auch eine eigene Wohnung mit Mietvertrag (vorher habe ich bei Verwandten übernachtet).
Muss ich eine Zweitwohnsitz in Mainz anmelden, da ich jedes Wochenende nach Dresden fahre bzw. kann ich sonst bei einer Zweitwohnsitzsteuer die Wochenendfahrten nach Hause von der Seuer absetzen.
Ich kann denke ich kaum bei meiner Steuererklärung angeben, dass der Wohnsitz und der Arbeitsort 400km auseinander liegen und ich keine Wohnung bei der Arbeit habe und täglich 800km mit dem Auto fahre, oder wie ist das wohl>

Grüße
Cristofff

Zweitwohnsitz? als Wochenendpendler

Christian @, Montag, 11.06.2007 (vor 6256 Tagen) @ Cristoffff

Hallo Cristoff,
also, Einkommensteuerberatung findet hier aus vielerlei Gründen nicht statt.
Die Zweitwohnungsteuer hat mit der Einkommensteuer auch nichts zu tun.
Was die Wohnsitzfrage angeht: Ich würde Dresden, wenn es denn so gewollt ist, als einzigen Wohnsitz (nach BGB und Abgabenordnung) angeben/betrachten/behalten und Mainz nur als gewöhnlichen Aufenthalt (nach Abgabenordnung) ansehen. Dazu ist weder in Dresden noch in Mainz eine Meldung oder sonst was erforderlich. Es interessiert eigentlich niemanden.
Was das Melderecht und die Zweitwohnungsteuer angeht, reichen die spärlichen Angaben für eine konkrete Antwort nicht aus. Vorerst nur so viel: Sofern Du über 16 Jahre alt bist, verstößt Du jetzt schon gegen das Melderecht, denn Du hättest Dich längst anmelden müssen. So wie ich das einschätze (Vermutung) könnte die Zweitwohnungsteuer in Dresden fällig werden.
Gruß

Zweitwohnsitz? als Wochenendpendler

Cristoffff @, Dienstag, 12.06.2007 (vor 6255 Tagen) @ Christian

Hallo,
danke für die kompetente Antwort.
Ich werde nun Dresden als Hauptwohnsitz behalten und mich in Mainz, was nur mein gelegentlicher Aufenthaltsort ist (aus Arbeitsgründen), nicht registrieren.
Da mein Vermieter in Mainz ein Privatmensch ist, wird dies auch kaum an die Stadt gemeldet.
Somit bin ich hoffenlich dieser Thematik entflohen, und wenn nicht: Strafe zahlen kann man immernoch.

Zweitwohnsitz? als Wochenendpendler

Christian @, Dienstag, 12.06.2007 (vor 6255 Tagen) @ Cristoffff

des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Wenn Du Dich in Mainz überhaupt nicht anmeldest, bleibt DD deine alleinige Wohnung - und wohl auch Dein Wohnsitz.
Und was den Vermieter angeht: Die Stadt fragt die Wohnungseigentümer ab, und der Vermieter ist verpflichtet, Auskunft zu geben. Außerdem: Wenn Du ein Auto hast, kann es schon Das beginnt schon damit beginnen, dass ein lieber Nachbar erst sich und dann andere fragt, warum da immer ein Wagen mit DD vor der Tür steht. So fallen die meisten auf die Schnauze.
Die unterlassene Meldung nach dem Meldegesetz kann ein Bußgeld bis zu 500,00 EURO nach sich ziehen. Dazu kann noch ein Bußgeld aus der „Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe in der Stadt Mainz“ kommen (theoretisch bis 10.000,00 EURO).
Wie groß das Risiko ist, kann ich nicht bewerten.
Viel Spaß bei der Flucht.