News: Keine ZWS für Dresdner Studenten
Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied in den vergangenen Tagen zugunsten der Dresdner Studenten: die drei vom Studententrat der TU unterstützten Musterklagen wurden angenommen.
Im Januar 2006 führt die Landeshauptstadt eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 10% ein. Betroffen waren auch Studenten, die beispielsweise in Dresden nur einen Zweitwohnsitz inne haben, den Hauptwohnsitz bei der elterlichen Wohnung gelassen hatten. Diese Praxis wurde nun vom Gericht wiederlegt. Die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit konnte in diesen Fällen nicht erkannt werden.
Das Urteilsbegründung wird in wenigen Tagen verfaßt. In wie weit diese anfechtbar wird und ob die Stadt weitere Rechtsmittel einlegen wird, ist zur Zeit offen.
[urlpdf=http://www.stura.tu-dresden.de/presse/pm070710.pdf]Pressemeldung des TU-Studentenrats[/urlpdf]
Die Seite zweitwohnsitzsteuer.de entstand im Rahmen der Einführung der Steuer in Dresden - und stand seit der Gründung sehr kritisch zu der Besteuerung von Studenten. Von daher wird das Urteil sehr begrüßt.
Aktualisierung: die [urlpdf=http://zweitwohnsitzsteuer.de/archiv/urteil_dresden.pdf]Urteilsbegründung[/urlpdf]