News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2007 (vor 6323 Tagen)

Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied in den vergangenen Tagen zugunsten der Dresdner Studenten: die drei vom Studententrat der TU unterstützten Musterklagen wurden angenommen.

Im Januar 2006 führt die Landeshauptstadt eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 10% ein. Betroffen waren auch Studenten, die beispielsweise in Dresden nur einen Zweitwohnsitz inne haben, den Hauptwohnsitz bei der elterlichen Wohnung gelassen hatten. Diese Praxis wurde nun vom Gericht wiederlegt. Die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit konnte in diesen Fällen nicht erkannt werden.

Das Urteilsbegründung wird in wenigen Tagen verfaßt. In wie weit diese anfechtbar wird und ob die Stadt weitere Rechtsmittel einlegen wird, ist zur Zeit offen.

[urlpdf=http://www.stura.tu-dresden.de/presse/pm070710.pdf]Pressemeldung des TU-Studentenrats[/urlpdf]

Die Seite zweitwohnsitzsteuer.de entstand im Rahmen der Einführung der Steuer in Dresden - und stand seit der Gründung sehr kritisch zu der Besteuerung von Studenten. Von daher wird das Urteil sehr begrüßt.

Aktualisierung: die [urlpdf=http://zweitwohnsitzsteuer.de/archiv/urteil_dresden.pdf]Urteilsbegründung[/urlpdf]

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

Yvonne Winkler @, Sonntag, 15.07.2007 (vor 6322 Tagen) @ René

Hallo René,

warum an so prominenter Position> Oberste Stelle. Es ist zwar für Dich sicher total spannend, aber letztlich ist es ein VG Urteil, wie viele und als solches nur ein Puzzleteil im ganzen Rechtsprechungsgefüge.
just my two cents
Gruß
Yvonne

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

Rened @, Dienstag, 24.07.2007 (vor 6313 Tagen) @ René

Hallo René,

meine Frage geht in eine andere Richtung: als Stundent habe ich gegen die Zweitwohnsitzsteuer Widerspruch eingelegt, aber außerhalb der gesetzten Frist. Meine Frage ist, ob ich dennoch verpflichtet bin, die Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen - wie mir die Stadt Dresden schrieb - oder ob ich generell, innerhalb oder außerhalb der Frist, von der Zahlung der Steuer befreit bin.

Vielen Dank, René

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

René ⌂ @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6269 Tagen) @ Rened

Du hast eine Frist zum Widerspruch. Ist sie verstrichen, ist dein Bescheid rechtskräftig. Dann kann man daran nichts mehr rütteln. Deshalb gibt es ja Fristen.

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

Christian @, Donnerstag, 06.09.2007 (vor 6269 Tagen) @ Rened

Hallo René,

wie René (der von der web.site) Dir schon geschrieben hat: Das formelle geht hier vor dem inhaltlichen. Die gezahlte Zweitwohnungsteuer ist unwiederbringlich verloren.

Eine laute, völlig unmaßgebliche, fast satirische Überlegung à la Norbert Meier (Rechtsdirektor in Essen) sei aber erlaubt. Stellen wir uns mal ganz dumm.
Wenn z.B. ein Student, der für sein Zimmer Zweitwohnungsteuer zahlt, gegen Ende des Semesters die Absicht hat, eine andere Universität zu besuchen und die angemietete Nebenwohnung nicht mehr benötigt (= nicht mehr nutzt), sollte er sie sofort abmelden. Aus einem Zimmer rechtsgültig auszuziehen, dürfte tatsächlich kein Problem sein. Mit Ablauf des Monats endet die Zweitwohnungsteuerpflicht.
Nun ist dieser Musterstudent ein bisschen wankelmütig und überlegt es sich anders. Er bleibt doch in Dresden! Ist ja wirklich schön dort, und überhaupt.
Zu seinem Entzücken stellt er fest, dass er das Zimmer ja noch gar nicht gekündigt hat. Er zieht also tatsächlich wieder ein (!) und meldet sich mit Nebenwohnung neu an. Zum Ersten des folgenden Monats beginnt - rein theoretisch - das Zweitwohnungsteuerspiel von Neuem. Mit neuen Erklärungen, ggf. Bescheiden und Widersprüchen.
Ach so: Ganz so schusselig ist der Musterstudent doch nicht. Mit Abmelden der Nebenwohnung hat er natürlich die Zahlung eingestellt und der Stadt schriftlich mitgeteilt, dass er nunmehr keine Nebenwohnung mehr hat und damit der Steuerbescheid erledigt sei.

Gruß

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

bernd4413 @, Samstag, 08.09.2007 (vor 6267 Tagen) @ Christian

Hallo

für alle die es interessiert:
Wie mit heutigem Schreiben der Stadt Dresden mitgeteilt wurde, hat sich die Landeshauptstadt dazu entschlossen Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Bautzen zu stellen.
Alles andere hätte mich auch erstaunt.

Gruß
Bernd

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

Christian @, Samstag, 08.09.2007 (vor 6267 Tagen) @ bernd4413

Hallo Bernd,
danke für die Bestätigung, dass DD zu viel Steuergelder hat.
Bin ja mal gespannt, wie Bautzen entscheidet, richtig wäre ja wohl: Ablehnung des Antrags wegen fehlender Erfolgsaussicht - weile keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, keine schwierige, keine grundsätzliche Frage.
Aber vielleicht lassen sie die Berufung auch zu - dann wird es spannend. Wohin tendiert Bautzen> Folgt es den Vorstellungen des anderen Freistaats oder des OVG NRW oder schließt es sich der Rechtsprechung des BVerfG und der OVGs RLP, M-V und S-H an (bei Niedersachsen bin ich mir nicht mehr ganz sicher, wohin die gehören)> Wird ja noch dauern, und vielleicht hat das BVerwG bis dahin auch was gesagt. Da wäre es ja mal an der Zeit, dass sie den Geschmack des BVerfG trefffen.
Was mich derzeit wirklich interessieren würde, wäre die Begründung, die DD sich aus den Fingern gesogen hat.
Gruß
Christian

News: Keine ZWS für Dresdner Studenten

Chris66 @, Sonntag, 25.11.2007 (vor 6189 Tagen) @ Christian

Hallo.
Gibt es Neuigkeiten über die Berufung beim OVG>
Möchte mir als schulischer Auszubildender gerne das (hoffentlich noch aktuelle) Urteil bzgl. der Zweitwohnungssteuer zu Nutze machen und gleich in meiner Steuererklärung darauf verweisen. Da die Begründung des Urteils (Hauptwohnsitz = Wohnung der Eltern und keine eigene Wohnung im rechtlichen Sinne), ja nicht nur auf Studenten zutrifft, dürfte ich damit auch Erfolg haben, oder>