Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

moose @, Donnerstag, 19.07.2007 (vor 6149 Tagen)

etwas umständlich, aber was soll's

Damit meine Lebensgefährtin (nicht verheiratet) meinen Dienstwagen fahren darf, muss sie am selben Ort gemeldet sein wie ich !

Ich lebe in Berlin, sie in Fulda, wo ich meinen 2. Wohnsitz habe.
Bisher konnten wir das Fahrzeug in Fulda anmelden und alles war "OK".
Nach der Gesetzesänderung vom März, muss das Fahrzeug nun an meinem Hauptwohnsitz (Berlin) angemeldet werden.
Damit meinen Lebensgefährtin das Auto also (in Fulda ;-) ) fahren darf, muss sie sich in Berlin melden, ob als 1. oder 2. Wohnsitz ist noch die Frage.

Meine Frage ist: Wenn sie in meine Miet-Wohnung einzieht und dort keine Miete zahlt (die zahle ja ich :-) ), wonach bemisst sich dann die Zweitwohnungssteuer >
Üblichweise wird dazu doch die Jahreskaltmiete herangezogen ....

Ist sie, da sie ja ihren Lebensmittelpunkt eindeutig in Fulda belässt überhaupt steuerpflichtig >

Gibt es dazu schon Urteile >


Nils

Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

Christian @, Donnerstag, 19.07.2007 (vor 6149 Tagen) @ moose

Hallo Nils,
wo der Lebensmittelpunkt Deiner Freundin ist, spielt für die Meldung mit Haupt- und Nebenwohnung vermutlich keine Rolle. Die Hauptwohnung ist dort, wo sie sich vorwiegend aufhält.
Wenn sie in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet ist, wird dort nach einem Jahr die so genannte Zweitwohnungsteuer fällig, egal ob sie selbst Miete zahlt oder nicht. Wie die Berliner die Jahresnettokaltmiete/ortsübliche Miete anteilmäßig berechnen, hängt von euren Angaben und der Laune des Finanzamts ab.
Urteile gibt es jede Menge und in jede Richtung. Und wie man die liest/auslegt, ist auch noch eine Frage der Einstellung. Die Berliner sind auf jeden Fall davon überzeugt, dass sie das Nutzen einer Nebenwohnung besteuern dürfen und werden sich ohne Gerichtsbeschluss nicht davon abbringen lassen.
Gruß

Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

Luhmann @, Donnerstag, 02.08.2007 (vor 6135 Tagen) @ Christian

Hallo Alle,

stehe vor einem ähnlichen Problem - ist es tatsächlich wahr, dass - auch wenn keine Meite gezahlt wird - Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird>

Das ist doch absurd. Wo finde ich denn solche Urteile>

gruß

andi

Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

Christian @, Donnerstag, 02.08.2007 (vor 6135 Tagen) @ Luhmann

Hallo Andi,
es ist wahr und absurd - das eine schließt das andere nicht aus.
Hängt aber von der jeweiligen Satzung und der Art der unentgeltlichen Überlassung im Einzelfall ab.
Urteile gibt es eigentlich nur eines - das betrifft die Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung bei einem noch in der Ausbildung befindlichen „Kindes“ (VG Gelsenkirchen Urteil vom 05.12.200216 K 3699/01). Wird aus historischen Gründen von manchen Städten noch anerkannt/berücksichtigt,
Gruß

Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

stevo @, Montag, 19.12.2011 (vor 4535 Tagen) @ Christian

Kann ich, wenn die Miete über den Mietspiegel berechnet wird einen Mietvertrag über 10€/Monat machen> Weiß jemand wo die Grenze erreicht ist>
Benötige einen Zweitwohnsitz, um einen Parkausweis zu beantragen, was in München bitter notwendig ist...

Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

Alfred @, Montag, 19.12.2011 (vor 4535 Tagen) @ stevo

Um in München einen Anwohnerparkausweis zu erhalten, genügt es, wenn man mit Nebenwohnung registriert ist. Man muss nicht Mieter (Inhaber) dieser Wohnung sein.
Dann fällt auch keine ZWSt an.