Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

bonzofu @, Freitag, 10.08.2007 (vor 6196 Tagen)

Meine Frau und ich sind beide in München aus beruflichen Gründen in einer Zweitwohnung gemeldet. Der erste Wohnsitz ist 100 km außerhalb in einem Zweifamilienhaus, in dem der Lebensmittelpunkt auch mit Betreueung behinderter Familienmitglieder stattfindet. Meine Frau arbeitet Mo-Fr in München, ich arbeite selbständig vom ersten Wohnsitz aus und nutze die Zweitwohnung in München nur sehr sporadisch in besonderen Fällen.

Jetzt erhält meine Frau einen Zweitwohnnungsteuerbescheid mit der Begründung, wir könnten ja beide unseren ersten Wohnsitz nach München verlegen. Dagegen aber spricht die Vorgabe vom Lebensmittelpunkt als erstem Wohnsitz. Für meine Anmeldung mit Zweitwohnsitz in München sprechen sekundäre historisch gewachsene Umstände, die ich ungern aufgeben möchte.

Kann man die Nutzung eines Zweitwohnsitzes, die ja für einen Ehepartner allein steuerunschädlich ist, auch gleichzeitig vom anderen Ehepartner in Anspruch nehmen> Notfalls mit nicht derselben Adresse in München>

Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

Christian @, Freitag, 10.08.2007 (vor 6196 Tagen) @ bonzofu

»der „Fehler“ liegt wohl in der Anmeldung beider Eheleute in der Münchener Nebenwohnung. Wenn die Ehefrau die Nebenwohnung beruflich nutzt und dort gemeldet ist, reicht das bei der geschilderten Nutzung der Wohnung voll und ganz. Diese Nebenwohnung - beruflich veranlasst, - kann dann nicht besteuert werden.

Empfehlung - wie bereits angedeutet:
Nebenwohnung sofort abmelden, nur die Frau bleibt gemeldet. Sporadische Nutzung durch den Ehemann (= Besuch der Ehefrau) ist melderechtlich nicht relevant. Ansonsten, wenn die Nebenwohnung bleiben soll, weil historisch gewachsen, bleibt nur zahlen übrig (rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Abmeldung ist die Steuer sowieso fällig). Und/oder es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, der, so vermute ich, mindestens bis zum BVerwG getragen werden muss und viele Fallstricke bereithält. Wie der Streit letztendlich ausgeht, möchte ich keine Prognose wagen. Im Prinzip müsste die Stadt mit ihrer sehr oberflächlichen Betrachtungsweise verlieren, denn die Besteuerung würde auch in diesem Fall Ehe und Familie diskriminieren.

Wer dann welche Art von Wohnsitz wo und wie haben will, ist Nebensache und spielt hier keine Rolle. Es geht ausschließlich um
- Haupt- und Nebenwohnung (Melderecht)
und
- Erst- und Zweitwohnung (Zweitwohnungsteuerecht).
Damit wird schon genügend Schindluder getrieben.
Maßgeblich für die Meldung ist nach dem Melderecht nicht der Lebensmittelpunkt, sonder ausschließlich der (zeitlich gesehen) vorwiegende Aufenthalt - bei Ehepaaren die Familienwohnung.

Noch Fragen>

Gruß

Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

Butzmann Josef @, Freitag, 10.08.2007 (vor 6195 Tagen) @ Christian

Für solche Fälle schlage ich Ihnen mal vor den ganzen Vorgang durchfechten und paralell unsere intelligenten Politiker mal informieren, denn der allergrößte Teil unserer Landes - und Bundespolitiker waren doch unfähig zu erahnen geschweige abzuschätzen für welchen Blödsinn Sie bei der Einfuhrung bzw. Abschaffung des Verbotes für Bagatellsteuern Sie sich entschieden und abgestimmt hatten.
Empfehle Ihnen bzw allen Betroffenen mal sich an den Künftigen Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Beckstein zu wenden, der wird wohl die "Suppe" auskosten müssen was sein Vorgänger, bekannt als "nichtfreundlich auf Besitzer von Ferienwohnungen gestimmt", alles verbrochen hat. Man kann dieses ruhig als "Beutelschneiderei" bezeichnen.Wenn Sie es wünschen übermittle ich Ihnen eine Presseerklärung des Herrn MdB Zeil zur Zweitwohnungssteuer!
Wir haben aus diesem Grund einen Verein für Nebenwohnungsbesitzer gegründet, gegenseitig Info über laufende Gerichtsverfahren bewahren sehr viele vor Schaden und u.U. unnötigen Gerichtsverfahren- denn bei Anträgen auf ruhendes Verfahren wird von den Gerichten in der Regel ganz bereitwillig zugestimmt! zwst@gmx.net - die Adresse
für Schriftführer Butzmann

Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

bonzofu @, Freitag, 10.08.2007 (vor 6195 Tagen) @ Butzmann Josef

@christian:
In der Begründung des Bescheides steht wörtlich:
"In den Fällen, in denen sich beide Ehepartner in München aufhalten, steht es ihnen melderechtlich gesehen frei, ihren ehelichen Hauptwohnsitz in München zu melden, daher kann in diesen Fällen keine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen."
Das aber steht ihnen NICHT frei, wenn für die Meldung nach dem Melderecht nicht der Lebensmittelpunkt, sondern ausschließlich der (zeitlich gesehen) vorwiegende Aufenthalt - ich halte mich zu 99,5 % in unserenm 1. Wohnsitz auf, was auch unsere Familienwohnung ist - maßgeblich ist. So gesehen können wir uns nicht in München mit Erstwohnsitz melden, wie es uns die Stadt München freistellt. Ist da für den Einspruch anzusetzen>
Es kristallisiert sich die Frage heraus, ob und wie 2 Ehepartner 2 mal (also beide unabhängig voneinander) aus beruflichen Gründen steuerunschädlich einen Zweitwohnsitz betreiben dürfen.

Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

Christian @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6195 Tagen) @ bonzofu

Hallo,

über die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter ließe sich trefflich streiten, zumal das BVerfG zwei anscheinend unvereinbare Vorgaben gemacht hat.
A: Jede Zweitwohnung muss erfasst/bestuert werden.
B: Erwerbszweitwohnungen Verheirateter dürfen nicht besteuert werden.
Jeder kann sich, so scheint es, aussuchen, was ihm gefällt und man wird wohl noch viele Jahre deswegen prozessieren (müssen).

Darauf würde ich mich aber erst gar nicht einlassen. Die Münchener sagen in ihrer Satzung selbst:
„ Als Zweitwohnungen gelten nicht: …Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.“ (§ 2, Abs. 3, 3.)
Das trifft auf Deine/Eure Lebens- und Wohnverhältnisse exakt zu. Nach der Satzung der Stadt München ist Deine/Eure Nebenwohnung keine Zweitwohnung. Wenn auch im konkreten Fall sicherlich nicht so gemeint, ist der Wortlaut dieser Norm eindeutig - und das ist entscheidend. Alles andere, was die Stadt dazu sagt, ist Schmarrn. Das Melderecht ist doch kein Institut zur Vermeidung (oder Erhebung) einer Zweitwohnungsteuer. Da würde ich mich erst mal keine Minute aufhalten und vorerst darauf bestehen, dass der Vollzug der Satzung in strikter Legalität erfolgt.

Am Rande: Laut Meldegesetz BY geht es nicht um die eheliche Wohnung sondern um die Familienwohnung (§ 15 MeldeG, Abs. 2, Satz 2) - von einem „ehelichen Hauptwohnsitz“ ist selbst im MeldeG BY mit keinem Wort die Rede.

Ansatz für den Widerspruch wären also diese beiden oben genannten Punkte:
1. Fehlinformation durch die Stadt bezüglich des „ehelichen Hauptwohnsitzes“.
2. Vorgabe der Satzung, dass die Erwerbszweitwohnung in diesem Fall nicht als Zweitwohnung gilt.
Das sollte reichen.

Wie sich die Sache dann weiter entwickelt, steht auf einem anderen Blatt. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Stadt an ihrer „Rechtsauffassung“ festhalten wird und das Verwaltungsgericht und der bayerische VGH im Zweifelsfall wieder zu waghalsigen Auslegungen ansetzen werden - zu Gunsten der Stadt natürlich.

Noch Fragen>

Gruß

Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

bonzofu @, Montag, 13.08.2007 (vor 6192 Tagen) @ Christian

» Noch Fragen>

Ja - aber zuerst vielen herzlichen Dank für die ermutigenden und ausführlichen Auskünfte.

Der Einspruch ist in diesem Sinn formuliert und wird morgen in München persönlich in den Sonderbriefkasten im Rathaus eingeworfen.

Was ist nun mit der Zahlungspflicht> Bis auf den Einspruch eine Antwort kommt, sehe ich keinen Grund zu dieser ungerechtfertigten Steuerzahlung. Denn auch in der Rechtsbehelfsbelehrung ist kein Hinweis auf eine Zahlungsverpflichtung.

Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

Christian @, Montag, 13.08.2007 (vor 6192 Tagen) @ bonzofu

Sorry, mit der Zustellung des Steuerbescheids entsteht die Zahlungspflicht.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Müsste eigentlich in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Der Widerspruch hat nur den Zweck,
- entweder (wenn stattgegeben) das Geld zurück zu bekommen
- oder (wenn zurückgewiesen) den Rechtsweg weiter beschreiten zu können.
Gibt natürlich die Möglichkeit, auf Aussetzung zu klagen, aber das belastet letztlich nur die Gerichte und die eigene Kasse. Bei der bayerischen Justiz würde ich nicht darauf setzen.
Gruß