Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

helmut01, Mittwoch, 22.08.2007 (vor 6183 Tagen)

Hallo,

nach Abschluss meines Studiums habe ich (Single) vor kurzem mein erstes Arbeitsverhältnis in Nürnberg aufgenommen.

Derzeit pendle ich noch täglich von meinem derzeitigen Wohnort in der Nähe von Regensburg (bei den Eltern) ins 100km entfernte Nürnberg. Aufgrund der weiten Entfernung werde ich aber eine Wohnung in Nürnberg anmieten und dann nur noch übers Wochenende zu meinen Eltern fahren.

Gerne würde ich in Nürnberg nur eine Nebenwohnung anmelden. Leider erhebt die Stadt Nürnberg jedoch eine Zweitwohnsitzsteuer. An meinem derzeitigen Wohnsitz ist dies nicht der Fall. Daher nun meine Frage:

Kann man sich aussuchen an welchem Ort man sich mit Haupt- bzw. Nebenwohnung anmeldet> Falls ich kein Wahlrecht haben sollte, welcher Ort wird dann zum Haupt- und welcher zum Nebenwohnsitz>

Vielleicht weiß auch jemand ob man eine evtl. fällige Zweitwohnsitzsteuer von der Steuer absetzen kann.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Gruß
Helmut

Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

Christian @, Mittwoch, 22.08.2007 (vor 6183 Tagen) @ helmut01

Hallo Helmut,
Du hast kein Wahlrecht bei der Anmeldung. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung da, wo man sich zeitlich vorwiegend aufhält. Bei einem (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis ist das im Allgemeinen der Arbeitsort.
Die Zweitwohnungsteuer kann von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Gruß

Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

helmut01, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6182 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort!

Wenn man die Zweitwohnsitzsteuer von der Einkommenssteuer absetzen kann, dann spielt es doch im Prinzip aus Kostengesichtspunkten eigentlich keine große Rolle wo man mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz angemeldet ist, bzw. ob überhaupt eine derartige Steuer erhoben wird, oder nicht> Das Geld bekommt man dann ja wieder zurück.

Da ich aus verschiedenen anderen Gründen aber gerne weiterhin meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern haben würde, frage ich mich, welche Ausnahmen es gibt, damit Nürnberg nicht zu meinem Erstwohnsitz wird. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen>

Vielen Dank und Grüße
Helmut

Wahlrecht wo Haupt- bzw. Zweitwohnsitz?

Christian @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6182 Tagen) @ Christian

Hallo Helmut,
das Melderecht ist keine Einrichtung zur Vermeidung oder Minderung der Zweitwohnungsteuer. Wo man sich wie anmeldet richtet sich nicht nach der Zweitwohnungsteuer sondern nach den persönlichen Lebens- und Wohnverhältnissen. Da geht es um objektiv messbare Kriterien und nicht um Sympathien für einen Ort. Mit dem Wohnsitz hat das auch nicht unbedingt was zu tun. Die Anmeldung in Nürnberg mit Hauptwohnung bedeutet z.B. noch lange nicht, dass Nürnberg damit überhaupt Dein Wohnsitz wird.
Ansonsten: Umgehen kann man letztlich alles, aber nicht immer legal. Das ist wie mit den runden Schildern (roter Rand, schwarze Zahlen) auf der Autobahn - die muss man auch nicht beachten. Wenn man nicht geblitzt wird, passiert gar nichts.
Zur Einkommensteuer: Die Zweitwohnungsteuer gibt es auf diesem Weg nicht in voller Höhe zurück, nur teilweise. Wie viel das ist, richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz - z.B. bei 20% Spitzensteuersatz bleibt man auf der Zweitwohnungsteuer eben zu 80% sitzen.
Gruß