Augsburger ZWS

Augsburger @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen)

Servus,

Nachdem nun eine Aufforderung zur Zweitwohnsitz-Steuererklärung in mein Briefkasten geflattert ist (Konstellation: Erstwohnsitz bei Mutter in der Heimat (Ba-Wü), Zeitwohnsitz im Studentenheim Augsburg), möchte ich kurz fragen, wie denn momentan der Stand der Dinge bezüglich Widersprüchen, Urteilen und Meinungen sind. Ich hab zwar gesehen, dass in ein paar Städten (Koblenz, Mainz...) die ZWS für Studenten gekippt wurde, andererseits hab ich leider auch gelesen, dass gerade Bayern (und auch ads VGH Augsburg) da ganz ganz anderer Meinung ist und eine Klage von einer Studentin gänzlich abgewiesen wurde.
Tja, ein hoch auf unsere unabhängigen Länder...Rechtsprechung mal hü mal hott. Was kann ich nun machen> Ich hab meine Steuererklärung abgeschickt, erwarte also bald die berechnete Steuerzahlungsaufforderung, gegen die ich ja dann wohl Schritte einlegen könnte. Aber wie gesagt, ich bin noch sehr zurückhaltend, eben weil ein Klage eventuell mit Verweis auf das Urteil des VGH Augsburg (vom Feb 07 glaube ich) direkt abgewiesen werden könnte, oder nicht> Ich müsste in diesem (und in jedem anderen verlorenen Rechtsstreit) Fall bekanntlich die Kosten tragen. Und die kann ich mir nicht leisten. Also ist es ein Teufelskreis. Steuer oder Gerichtskosten... Denn meinen Erstwohnsitz bekommen die Verbrecher nicht :p
Hat jmnd Rat, wie man am besten weiterverfährt> Meine Kaltmiete ist nun nicht soooo hoch im Studentenwohnheim, muss baer nächstes Jahr ausziehen und werde eine viel höhere Kaltmiete dann haben. Und als Bafög-Student hat man sowas nicht locker aufm Girokonto, wie wohl jeder bekanntlich weiß (wissen sollte).

Augsburger ZWS

Christian @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen) @ Augsburger

Hallo Bernauerin,

Eines gleich vorweg: Das Melderecht gibt verbindlich vor, wie Du Dich zu melden hast. In vielen Entscheidungen zur Zweitwohnungsteuer spielt das melderechtskonforme Verhalten eine Rolle, denn konkret erhebt Augsburg eine Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Das VG Augsburg z.B. scheint diese Steuer als eine Art Strafsteuer für falsche Meldungen zu betrachten. Ob Deine melderechtlichen Verhältnisse stimmen, kann ich nicht beurteilen. Prüfe das bitte selbst.

Stand der Dinge in BY:
1. Das VG Augsburg hat mit Beschluss vom 26.4.06 - Au 6 S 06.391 die Erhebung der Zweitwohnungsteuer bei einer Studentin für zulässig erklärt.
2. Der Bayer. VGH hat mit Urteil vom 14. 2. 07 - 4 N 06.367 im Namen des (bayerischen) Volk(stamm)es die Augsburger Satzung für wirksam erklärt.
3. Der Vertreter des öffentliches Interesses kommentiert dies Entscheidungen nicht, findet die Spruchpraxis des VGH aber in Ordnung.
Das hat allerdings nicht viel zu sagen, denn die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter waren sogar nach Auffassung des BVerwG in Einklang mit der Verfassung - wie man sich nur so irren kann.

Wenn Du in Augsburg einen Steuerbescheid bekommst, musst Du also in der ersten und zweiten Instanz mit klaren Niederlagen rechnen, falls Du dir nicht was Originelles einfallen lässt. Bei der in diesem Fall fehlerhaften Spruchpraxis des VG Augsburg und des Bayer. VGH gibt es da schon Möglichkeiten - allerdings keine Erfolgsgarantie.

Wenn Du das Risiko scheust, musst Du zahlen - dann machst Du Dich aber - wenn Du die Steuereinnehmer als Verbrecher bezeichnest - zur Mittäterin und solltest diesbezüglich still sein.

Wenn Du Dich wehren willst, kannst Du jederzeit auf Hilfe rechnen. Und so teuer wird es voraussichtlich auch nicht (zumindest die 1. Instanz ist billiger als die Zweitwohnungsteuer für 1 Jahr). Außerdem ist es durchaus möglich, dass irgendein Bundesgericht dem Spuk des Hü und Hott in den Ländern - hoffentlich bald ein Ende bereitet. Wenn Dein Steuerbescheid dann noch offen ist, hast Du u.U. sogar ohne eigenes Verfahren gewonnen. Wie Du sieht, unterstelle ich, dass die Obergerichte in M-V, RLP und S-H Recht behalten und die in NRW und BY höchstrichterlich einen auf die Mütze/den Gamsbart kriegen werden). Da kann Zeitgewinn schon viel bedeuten.

Aber noch hast du Zeit. Der Steuerbescheid kommt bestimmt. Dann erst beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen (Briefumschlag aufheben). Bis dahin kann noch viel Zeit vergehen. Über den Widerspruch muss erst entschieden werden, dann kannst Du den Bescheid beim VG anfechten. Bis es dann zur Verhandlung kommt, ist viel Wasser die Donau hinuntergeflossen.

Pfüati
Christian

Augsburger ZWS

Butzmann Josef @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen) @ Christian

Inzwischen hat sich ein Verein von Zweitwohnungsbesitzern im Allgäu mit Sitz in Augsburg gegründet um Argumente und Erfahrungen über die ungerechte Abzocke zu sammeln, u.U. auch Aktionen zu starten den zuständigen Politikern vorzutragen und versuchen die Angelegenheit sowohl über Gerichts- als auch politischen Entscheidungswege zu regulieren! Ob etwas bewegt werden kann ist zur Stunde nur mit Hoffnung zu verbinden- aber in der Regel macht Einigkeit stark. Wir wollen nicht über Gewaltbereitschaft sondern auf dem vernünftigsten Verhandlungsweg etwas erreichen.
Wer dem Verein beitreten möchte oder sich informieren will kann das über zwst@gmx.net anfordern.
Bedanken kann sich jeder zur Zeit bei unserem dafür ursächlich schwachen Mininsterpräsident unter

www.dankeedmund.de

gez. Butzmann im Interesse von Tausenden

Augsburger ZWS

Christian @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen) @ Butzmann Josef

»Hallo,

wenn die Mitgliederschaft des Vereins so zusammengesetzt und die Stoßrichtung so ausgerichtet ist, wie der Name vermuten lässt, wären die Studierenden da wieder mal an der falschen Adresse. Deren Interessen werden nämlich hartnäckig ignoriert.
Hat der Verein sich eigentlich schon an den Petitionsausschuss des BY Landtages gewandt> Kostet nichts, nutzt deswegen auch nichts, schadet dafür aber auch nichts. Kitzelt aber interessante Argumente hervor. Und Ungerechtigkeit hin oder her - wie wollen Zweitwohnungsbesitzer (!) denn am Beschluss des BVerfG von 1983 vorbei> Es gibt nur eine einzige wunde Stelle, in die man Salz streuen kann, aber die bleibt ungenutzt.
Allerdings dürfte es erheblich zur Verunsicherung der „Erholungs“-Kommunen beitragen, wenn die ZWStS von Städten wie z.B. München, Augsburg, Nürnberg, Köln, Düsseldorf gekippt werden können - da könnte sich der Verein mal nützlich machen („Einigkeit macht stark“). Warum nicht den „Augsburger“ auf dem Klageweg unterstützen und Frau Dr. Motyl noch mal bemühen> Aber diesmal mit etwas gezielteren Fragen>

Gruß

Augsburger ZWS

Mr.X @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen) @ Christian

» Allerdings dürfte es erheblich zur Verunsicherung der „Erholungs“-Kommunen
» beitragen, wenn die ZWStS von Städten wie z.B. München, Augsburg, Nürnberg,
» Köln, Düsseldorf gekippt werden können


Das ist aber wirklich eher Wunschdenken als reale Hoffnung...:-P

Ansonsten frage ich allerdings auch, wie Herr Butzmann und sein Verein tatsächlich die ZwSt kippen wollen. An der Karlsruher "Überlingen-Entscheidung" werden sie nämlich nicht vorbei kommen.

Augsburger ZWS

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen) @ Mr.X

Die Stoßrichtung dürfte sich in Richtung Art. 14 GG entwickeln, wenn die Zweitwohnungsteuer höher ist als die Grundsteuer.

Bei den horrenden Mieten, die die Ferienhäuser/wohnungen ganz offenbar kosten, lohnt sich der Kampf um die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer. Wie aussichtsreich das ist, angesichts der "Überlinger" Entscheidung, wird sich weisen.

Das sind etwas andere Dimensionen, als die Studibuden, um die wir uns kümmern :-D und auch eine ganz andere Argumentation.

Gruß
Yvonne Winkler

Augsburger ZWS

Mr.X @, Montag, 10.09.2007 (vor 6210 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Die Stoßrichtung dürfte sich in Richtung Art. 14 GG entwickeln, wenn die
» Zweitwohnungsteuer höher ist als die Grundsteuer.
»
» Bei den horrenden Mieten, die die Ferienhäuser/wohnungen ganz offenbar
» kosten, lohnt sich der Kampf um die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer.
» Wie aussichtsreich das ist, angesichts der "Überlinger" Entscheidung, wird
» sich weisen.
»
» Das sind etwas andere Dimensionen, als die Studibuden, um die wir uns
» kümmern :-D und auch eine ganz andere Argumentation.
»
» Gruß
» Yvonne Winkler

Klar geht das da um ganz andere finanzielle Dimensionen als bei einem Platz im Studentenwohnheim. Aber warum soll die Höhe der Grundsteuer bedeutsam sein für die Höhe der ZwSt>

Wenn sich jemand es sich leisten kann, eine 200m²-Villa als Zweitwohnung zu halten (und das kommt durchaus vor), dann vermag ich nicht zu sehen, warum die ZwSt quasi "gedeckelt" sein sollte (wie wäre das auch mit dem Aufwandsteuerbegriff vereinbar>). Und bei diesem Beispiel geht das dann halt locker in den 4stelligen Bereich pro Jahr hinein...:lol3:

Aber gefährdet das dann das Eigentum>>>:no:

Augsburger ZWS

Christian @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6211 Tagen) @ Mr.X

Hallo Mr. X,

» Das ist aber wirklich eher Wunschdenken als reale Hoffnung...:-P

Was soll Wunschdenken sein> Dass die Kommunen verunsichert oder dass die Satzungen gekippt werden könnten> Ersteres ist ja jetzt bereits der Fall - bei einigen sind schon alle Sicherungen durchgebrannt. Und wieso soll das Kippen der Satzung Wunschdenken sein> Das solltest nun Du mir mal näher erklären.

Gruß und erwartungsvoll auf die Erklärung wartend,

Christian

Augsburger ZWS

Butzmann Josef @, Montag, 10.09.2007 (vor 6210 Tagen) @ Christian

Selbst wenn von der einen oder der anderen Seite die Zweitwohnungsbesitzer als Reich bewerten möchte, so ist das nicht immer der Fall, denn es gibt inzwischen so viele Rentner als Besitzer von FeWo- welche irgendwann mal aus den äußersten Ersparnissen ohne ein Eigenheim oder Eigentumswohnung selbst zu besitzen ein FeWo gekauft haben um auch im Alter wiederholt in der eigenen FeWo geruhsame bzw. erholsame Zeit zu verbringen. Diese pauschale Vorverurteilung ist doch absurd! Wer jedoch keinerlei Aufwendungen und Investitionen in Deutschland getätigt hat und das erarbeitete Kapital im Ausland verbraten hat, der wird auch nicht bestraft.
Inzwichen beginnende "Erleuchtung" bei vielen Politikern in jüngster Zeit lässt uns doch mehr hoffen als das leidige Thema "ungerechte Gerichtsbarkeit"
Stellungnahmen von JU- ( CSU) Hof "Abschaffung" der Zwst wird gefordert,/"Den Kommunen i. ländl. Raum außerhalb der Ferienregionen tut das richtig weh" sagt Dr. Juliane Thimet- Referentin für Zwst b. Gemeindetag/"Das ist ein herber Verlust" klagt Hans Gschwendtner CSU-Brgermeister in Vilshofen/"wieder einmal leidet der strukturschwache Raum, und die Ballungszentren profitieren"- "Ich halte es einfach für ungerecht" sagt Bürgermeister Riedl aus Pfarrkirchen!
Auch ein Herr Bernd Buckenhofer als Finanzreferent des Städtetage hat seine Bedenken bekundet-wegen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot!
In Ferienorten werden Ausnahmen reihenweise und willkürlich vollzogen nur die Dummen kassiert man ab- es ist einfach legitim! D a s kann und darf nicht hingenommen werden!
Wer jedoch auf den Neuen MP Hoffnungen hegen möchte, der wird wohl bald merken, daß er vom Regen in die Traufe kommt, so die Inseider unserer Bayerischen Politikszene!
Wie sagtm an im Volksmunde so schön:
Der goldene Trog bleibt immer der Selbe nur die Schweine wechseln!

Augsburger ZWS

Christian @, Montag, 10.09.2007 (vor 6210 Tagen) @ Butzmann Josef

Abgesehen davon, dass „reich“ ein relativer Begriff ist, geht es hier nicht um „(Vor-)Verurteilungen“ sondern um Steuertatbestände.
Und bitte einen Irrtum nicht begehen, alle genannten „Streiter“ gegen die ZWSt meinen die großen Städte, die mit ihren Satzungen an das Melderecht anknüpfen, um so Druck auf die melderechtskonform mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner ausüben zu können und zum Ummelden zu bewegen. Es geht nicht darum, wie z.B. die Stadt Augsburg wider besseres Wissens behauptet, melderechtskonforme Verhältnisse herstellen zu wollen. Dafür reicht das Meldegesetz da - man muss es nur durchsetzen. Aber Verwaltungspraktikabilität und -vereinfachung tragen anscheinend alles.
Richtig ist allerdings, dass man in den neune MP keine Hoffnungen setzen sollte. Der hat als IM die ZWSt als Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts bezeichnet. Gott mit Dir, Du Land der Bayern!
Als absurde Aktion empfehle ich: An einem Monatsletzten eine FeWo in Markt Oberstaufen anzumieten und zu beziehen, dem Markt Oberstaufen am Monatsersten diese Zweitwohnung persönlich zu melden und auf Heranziehung zur ZWSt bestehen. Irgendwas wird dann schon passieren. Schafft auf jeden Fall Laune. Andere Kommunen mit vergleichbarer Satzung kann man genauso behandeln. Ob es allerdings hilft>
Aber was ist nun> Ist der Verein bereit „den Augsburger“ zu unterstützen>
Gruß
Christian

Augsburger ZWS

Mr.X @, Montag, 10.09.2007 (vor 6210 Tagen) @ Christian

» Hallo Mr. X,
»
» » Das ist aber wirklich eher Wunschdenken als reale Hoffnung...:-P
»
» Was soll Wunschdenken sein> Dass die Kommunen verunsichert oder dass die
» Satzungen gekippt werden könnten> Ersteres ist ja jetzt bereits der Fall -
» bei einigen sind schon alle Sicherungen durchgebrannt. Und wieso soll das
» Kippen der Satzung Wunschdenken sein> Das solltest nun Du mir mal näher
» erklären.
»
» Gruß und erwartungsvoll auf die Erklärung wartend,
»
» Christian

Sicherlich kann es dazu kommen, dass einige dubiosere Satzungen gekippt werden. Das meinte ich auch nicht.

Ich bezog mich mehr darauf, dass ich nicht wüsste, warum die "Erholungs"-Kommunen (also eben NICHT die haarsträubenden Varianten in diversen Großstädten, die mit der ursprünglichen ZwSt-Intention (Überlinger Modell) nichts mehr zu tun haben) verunsichert sein sollten, wenn eben jene "Großstadt"-Satzungen gekippt werden.

Allerdings muss ich dies in der Tat möglicherweise relativieren.

Ich bin von den Verhältnissen in S-H ausgegangen, wo die OVG-Rechtsprechung ja schon seit Jahren vorgibt, dass der ZwSt-Pflichtige Inhaber von zwei Wohnungen sein muss.
Die zwielichtigen Auslegungen, wie sie z.B. aus NRW geschildert werden, sind somit hier kein Thema.

Nun vermute ich mal, dass in "typischen Erholungskommunen", auch wenn sie in Ländern mit anderslautender Rechtsprechung wie NRW oder Bayern liegen, die Einnahmen hauptsächlich aus "klassischen" ZwSt-Fällen kommen. Also Herr A., der in München wohnt und in Oberstdorf (die haben doch bestimmt die Steuer, oder>) seine Zweitwohnung hat, also tatsächlich Inhaber von zwei Wohnungen ist.

An deren Steuerpflicht wird sich ja nichts ändern. Auch wenn es in den bayerischen oder NRW-Ferienorten sicherlich auch "unberechtigte" (mangels Inhaberschaft an zwei Wohnungen) Steuerpflichtige geben wird, dürfte doch m.E. der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen erhalten bleiben.

Von daher bin ich der Auffassung, dass diese Kommunen relativ gelassen abwarten können.


In welchen "Erholungskommunen" sind denn schon "alle Sicherungen durchgebrannt">

Augsburger ZWS

Yvonne Winkler @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6209 Tagen) @ Mr.X

Hallo Mr. X,

ich habe ähnlich gedacht, wie Sie, bis ich mich in die Tegernseer Nobelzweitwohnungsteuersituation ein bisschen eingelesen habe und auf einmal konnte ich nachvollziehen, dass es ein Unding ist, wenn eine Zweitwohnungsteuer in der Höhe der Grundsteuer und höher ausfällt. Im Bagatellsteuerbereich bewegen wir uns da nicht mehr.
Ich gebe aber zu, dass die Überlinger Variante nicht mein Thema ist, gleichwohl natürlich interessant.
Mein hier bereits zitierter Kollege Dr. Grasser aus München hat sich des Problems angenommen in Verbindung mit dem Bund der Steuerzahler.

» Von daher bin ich der Auffassung, dass diese Kommunen relativ gelassen
» abwarten können.

stimme zu.

Wir werden sehen, wie das weitergeht. Beim BVerwG sind jedenfalls nur noch die Revisionen über die Satzung der Stadt Rostock anhängig. Alle anderen Verfahren sind in der Hauptsache erledigt. Ich hoffe, dass wenigstens diese Verfahren bis zum Ende durchgezogen werden, damit Klarheit in die gegensätzliche Rechtsprechung kommt.

Gruß
Yvonne Winkler

Augsburger ZWS

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6209 Tagen) @ Yvonne Winkler

wenn man die Grundsteuer als Maßstab heranziehen, dürfte die Zweitwohnungsteuer vom Satz her auf keinen Fall über (geschätzte) 5% hinausgehen. Das tun aber die meisten (fast) alle Satzungen. Gemault hat deswegen noch kein Richter - das ist für ihn im Bereich der zulässigen kommunalen Gestaltungsfreiheit und hat längst noch keine erdrosselnde Wirkung. Und in Tegernsee soll das plötzlich schlimm sein - bei einem Steuersatz zwischen 9 und 18 Prozent>

Und Bagatelle> Wenn ich mir eine Zweitwohnung zur gelegentlichen - oder auch häufigeren - Erholung mit einer monatlichen „Rohmiete“ von 3.334 EURO und mehr leisten kann, würde ich eine Steuer von 7.200 EURO vermutlich eher doch als Bagatelle betrachten (wer hat da peanuts gesagt>).

Schlimmer finde ich es, wenn mit steigender Miete und wenigen Stufen sehr früh der Steuersatz reduziert wird. Staffelungen wie in Oberstaufen oder Bad Reichenhall sind da viel unverschämter - je höher der Aufwand, desto geringer der Steuersatz (das ist in Tegernsee immerhin erst bei mehr als 40.000 EURO der Fall)!

Außerdem: Leute, die sich ein so bescheidenes Anwesen leisten können, zahlen keine Zweitwohnungsteuer, wenn sie nicht wollen. Mich würde wirklich brennend interessieren, wer in Tegernsee mit diesem Satz veranlagt ist. Da genügt doch ein Gespräch mit dem Bürgermeister.

Also, mein Mitleid mit „Nobelferienwohnungsbesitzern“ in Tegernsee hält sich wirklich in argen Grenzen. Selbst bei den Tegernseer Immobilienpreisen dürfte diese Zweitwohnung geringfügig mehr als ein umschlossener Raum sein, der zum Schlafen genutzt wird.

Da finde ich Städte - die auf Studierende u.a. zielen - mit 16 Prozent linearer Steuer erheblich unverschämter, fast schon verwerflich (16 Prozent der Miete für das Nutzen einer „Studentenbude“ als Nebenwohnung!). Aber erdrosseln tun sie immer noch keinen - so ständige Rechtsprechung.

Lass uns bei den Studierenden usw. bleiben!

Gruß
Christian

Augsburger ZWS

Augsburger @, Donnerstag, 11.10.2007 (vor 6179 Tagen) @ Christian

Und nun ist es soweit. Der Steuerbescheid ist da. Ich muss natürlich rückwirkend bis zum Studienbeginn Okt. 2005 Zweitwohnsitzsteuer zahlen ("In ihrem Fall konnten wir aufgrund von Computerfehlern letztes Jahr leider keine Steuererklärungsaufforderung einfordern, wir bitten dies zu entschuldigen...blabla").
Meine Zweitwohnsitzsteuer frisst nun 2 komplette Bafög-Monate weg, ob ich da einen Sonderzuschuss erhalte>!
Gut lassen wir diesen Sarkassmus. Ich finde es nur traurig, das sich sowas offensichtlich Ungerechtes wie eine Zweitwohnistzsteuer so lange hält. Und wenn man sich als Student (in Bayern) dagegen wehren will, muss man mit 3 stressigen Instanzen rechnen, wo man sich doch eigentlich auf sein Studium konzentrieren soll...
Ich habe noch Glück, ich wohne in einen Studentenwohnheim, indem die Kaltmiete im Vergleich zu "normalen" Wohnungen lächerlich gering ist. Jedoch muss ich spätestens zum 30.09.08 umziehen, verbunden mit kräftigen Kaltmieten-Zuwachs. Ich hoffe es tut sich bis dato etwas im Lande. Diese Abzocke geht mir auf den Keks. Das Geld bei den Studenten zu holen is ein Witz.

Augsburger ZWS

Butzmann Josef @, Donnerstag, 11.10.2007 (vor 6179 Tagen) @ Augsburger

Ja lieber Baden-Württemberger in Augsburg,
es ist kaum nachvollziehbar, daß in einer Bundesrepublik Deutschland ( das ist ja keine "Banenenrepublik") und auch kein diktatorisches Staatssystem- aber die Uhren gehen von Bundesland zu Bundesland eben doch immer wieder etwas anderst, zum Beispiel hat das OVG Rheinland Pfalz mit Urteil v. 29.01.2007 Az 6 B 11579/06.OVG, der Stadt Mainz es untersagt- wie im oben Fall zutreffend- wie folgt:
Die begriffliche Gleichsetzung der melderechtlichen Registrierung eines Haupt- und Nebenwohnsitzes mit dem abgabenrechtlichen Innehaben einer Erst- und Zweitwohnung überschreitet bei dem Personenkreis der Studierenden, der am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und am Studienort eine Nebenwohnung gemietet hat, die Grenzen der steuerrechtlichen Typisierungsfreiheit.:-P
Das ganze Dilemma "Zweitwohnungssteuer" liegt doch in allererster Linie mit an den Betroffenen selbst- denn es ist inzwischen üblich- darauf können sich alle Parlamentarier auch verlassen- man meckert und geht einfach davon aus, daß daran nichts zu ändern ist.
Inzwischen wird in Bayern eine neue Regierung gebildet unter dem Vorsitz von Herr Dr. Günther Beckstein, denn das ist die namhafte Persönlichkeit( ehem. Innenministerium), welche den Gesetzesentwurf zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer eingebracht hatte, normalerweise sind Steuerangelegenheiten die Sache des Finanzministers!! Bayerische Kommunalpolitiker verteten die Ansicht, daß Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser dieser "Beutelschneiderei" gar nie zugestimmt hätte!
Aber ich möchte hier noch eine Anmerkung loswerden :
Bayern wird Christlich Sozial und Württemberg Christlich Demokratisch regiert- das gleiche trifft auch auf alle CDU-regierten Länder zu.
Es gibt immer vor Wahlen einen kleinen Hoffnungsschimmer, denn auch die Christlichen möchten nicht Stimmen verlieren und die Betroffenen Studierenden könnten doch auch mit entscheiden!>> Leider sind in Bayern die Medien mehr als tiefschwarz und untergraben bzw. bieten für dieses Thema soviel wie keinen Platz! Schade ! Schade!
Wie wäre es mit einem Vereinbeitritt> unter
zweitwohnungsverein@gmx.net >>>:-|

Augsburger ZWS

Christian @, Donnerstag, 11.10.2007 (vor 6179 Tagen) @ Augsburger

Hallo Bernauerin,
na, lachen kann ich nicht unbedingt. Es ist ja auch kein Witz sondern Schamlosigkeit - Gier frisst Hirn. Hirn ist das Organ, das auch Kommunalpolitiker (und andere) einem on dit zu Folge zwischen den Ohren (! nicht woanders) tragen sollen.
Aber der Steuerbescheid war zu erwarten. Wenig hilfreich und vielleicht auch nicht originell wäre ein Schreiben an die Stadt: „Wegen eines Computerfehlers werde ich die geforderte Steuer auf unabsehbare Zeit nicht überweisen können. Ich bitte, dies zu entschuldigen.“
Zum anderen:
Es gibt keine Zweitwohnsitzsteuer, folglich kann sie auch nicht ungerecht sein.
Helfen kann ich dir trotzdem nicht, denn ich vermute, dass Deine melderechtlichen Verhältnisse nicht korrekt sind (s. meine 1. Antwort), und ich habe keine Lust zum wiederholten Mal zu erleben, dass ein erkennender Richter seine Stirn in tiefe Sorgenfalten legt und wegen der Falschmeldung ein Bußgeld in Form der ZWSt für durchaus angebracht hält - wegen der Schonung der Zartgefühle derjenigen, die sich mit Hauptwohnung gemeldet haben, nur um der ZWSt zu entgehen.
Sollte die Nebenwohnung in Augsburg allerdings melderechtskonform sein: Lege Widerspruch ein! Beantrage den Erlass wegen Unbilligkeit.
Wenn Du neben dem Studium und allen Querelen dann noch Zeit hast, schreibe eine Petition an den PA des Bayer. Landtages. Das bringt zwar konkret auch nichts, verschafft dem oben genannten Organen aber ein bisschen Bewegung - sie jammern eh schon wegen der ZWSt.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Augsburger ZWS

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6209 Tagen) @ Mr.X

Hallo Mr. X,

„einige“ dubiose Satzungen> Es sind verdammt viele - S-H ist da wohl eher eine meerumschlungene Idylle.
Hier auf dieser Web-Site haben wir es eigentlich überwiegend mit den „Großstadt-Satzungen“ zu tun. Die „Erholungszweitwohnungen“ sind eher weniger ein Thema. Da liegen wir in unserer Einschätzung nicht so wie auseinander liegen. Aber auch Fremdenverkehrsgemeinden greifen überwiegend aufs Melderecht zurück, weil es einfacher ist, als andere Kriterien zur Unterscheidung von Erst- und Zweitwohnung zu suchen. Und der Rückgriff aufs Melderecht hat nun mal seit 2005 einen Knacks weg - selbst dann, wenn jemand mehrere Wohnungen innehat. Die Verfassungswidrigkeit tropft bei diesem Verfahren aus allen Nähten. Und die BVerfG-Entscheidung ist noch längst nicht ausgelotet. Eher im Gegenteil. Die Reduzierung auf den Leitsatz, besonders beliebt bei den Großstädten, verschleiert das Problem eher.

Das wird vermutlich nicht ausreichen, um die Überlinger-Satzungen vollends zu kippen, weil es genügend Auswege gibt. Da steht nichts drin, was sich nicht durch eine einfache Satzungsänderung in den Griff kriegen lässt.

Natürlich ist mir derzeit keine Kommune mit Überlinger-Modell bekannt, bei der „die Sicherungen durchgebrannt“ sind (eine Kostprobe für „die Städte“ folgt unten). Da sind die Stromkreise durch das BVerfG trotz allem relativ gut abgesichert. Aber Grund zur Gelassenheit ist das nun auch wieder nicht. Denn gerade in Bayern, mit der Wiedereinführung der Zweitwohnungsteuer 2004, ist der Widerstand besonders groß. Wenn die Zweitwohnungsbesitzer erst mal auf den Trichter kommen, die Lücken der „Überlinger-Satzungen“ gezielt in Angriff zu nehmen, kann es noch recht lustig werden. Noch größer ist aber die Gefahr, dass die rechtswidrigen Satzungen der Großstädte kippen und die der Fremdenverkehrsgemeinden mitreißen. So abwegig scheint mir das nicht, denn - wieder das Beispiel Bayern - die Landespolitik zeigt da schon deutlich Nerven. Und bei dem herrschenden begrifflichen Chaos weiß sowieso kaum jemand, was eigentlich Sache ist, wenn er „Zweitwohnungsteuer“ sagt.

Gruß

Christian

PS.:
Was soll man als Steuerbescheidempfänger sagen, wenn er in einem Schriftsatz liest, dass er „verkennt …, das nach der von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich an der in der (auch erstmaligen) Einkommensverwendung die Zweitwohnungssteuer zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und nicht an einer doppelten (mehrfachen) Einkommenverwendung orientiert.“
Was soll man dazu sagen> Sprachlich und inhaltlich eine Meisterleistung!