ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6086 Tagen)

Also ich habe dasselbe Problem, wie wohl ziemlich viele Studenten in Köln. Bin hier als Nebenwohnsitz seit 2004 gemeldet (habe einmal vergessen mich für ein halbes Jahr abzumelden, das war Herbst 2005/Frühjahr 2006, kann aber nachweisen, dass ich hier nicht gewohnt habe zu dem Zeitpunkt), wurde in dem Fall ab 2005 steuerpflichtig. Als ich im Mai 2007 meinen rückwirkenden Steuerbescheid bekommen habe, habe ich daraufhin den asta Muster-Widerspruch ihnen geschickt. Der wiederum wurde für meine jetzige, im Frühjahr 2006 bezogenes, Studentenwohnheimszimmer abgelehnt, mit Begründung auf dieses nur in Köln geltenen Rechtsspruch vom Februar. Jetzt also meine Frage - was tun> Klagen ans OVG> Ratenzahlung beantragen (sonst werden meine Eltern zur Kasse gebeten)> Es steht von vornerein im neuen Bescheid, dass Widersprüche nicht angenommen werden. Ich bin leider für das nächste halbe Jahr in Kanada (muss ich mich abmelden, vermiete mein Zimmer unter), was den Papierkram noch erschwert.

Hilfe! Steuerrecht ist mir ein Graus! :-|

Nicole

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6086 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole

der Graus ist wohl eher das Einhalten jeglicher Formalitäten - insbesondere des Melderechts.

Empfehlung: Vor der Abreise nach Kanada auf jeden Fall die Nebenwohnung in Köln abmelden - dann endet die Steuerpflicht.

Die Passage
„…wurde in dem Fall ab 2005 steuerpflichtig. Als ich im Mai 2007 meinen rückwirkenden Steuerbescheid bekommen habe, habe ich daraufhin den asta Muster-Widerspruch ihnen geschickt. Der wiederum wurde für meine jetzige, im Frühjahr 2006 bezogenes, Studentenwohnheimszimmer abgelehnt, mit Begründung auf dieses nur in Köln geltenen Rechtsspruch vom Februar.“
verstehe ich nicht,
Du müsstest zwei Steuerbescheide bekommen haben
- einen für den Zeitraum 1.1.2005 bis >.>.2006
- einen für das im „Frühjahr“ 2006 bezogene Zimmer vom >.>.2006 bis >
Gegen beide musst Du Widerspruch eingelegt haben. Oder gab es nur einen Steuerbescheid für zwei verschiedene Nebenwohnungen> Was hast Du diesbezüglich in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer angegeben>

Auch den Satz
„Es steht von vorneherein im neuen Bescheid, dass Widersprüche nicht angenommen werden“
verstehe ich nicht. In welchem „neuen Bescheid“ steht das>

Das Urteil des VG Köln vom 14.02.2007 muss man nicht akzeptieren. Einem On-Dit zufolge soll es als Beispiel in allen juristischen Fakultäten behandelt werden - in der Rubrik „Kammerfehltritte“ -es ist so … - das kann kein Einzelrichter gewesen sein.

Den „Asta-Muster-Widerspruch“ kenne ich nicht, spielt allerdings auch keine Rolle, denn Köln lehnt vermutlich alles ab.

Gruß

Christian

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6086 Tagen) @ Christian

Danke für deine Antwort, Christian.


» der Graus ist wohl eher das Einhalten jeglicher Formalitäten -
» insbesondere des Melderechts.

nachdem, was ich hier gelesen habe, hast du wohl recht.


» Empfehlung: Vor der Abreise nach Kanada auf jeden Fall die Nebenwohnung in
» Köln abmelden - dann endet die Steuerpflicht.

OK. Das werde ich dann auf alle Fälle morgen tun, hab mich schon mit der asta in Verbindung gesetzt.

» verstehe ich nicht,
» Du müsstest zwei Steuerbescheide bekommen haben
» - einen für den Zeitraum 1.1.2005 bis >.>.2006
» - einen für das im „Frühjahr“ 2006 bezogene Zimmer vom >.>.2006 bis >
» Gegen beide musst Du Widerspruch eingelegt haben. Oder gab es nur einen
» Steuerbescheid für zwei verschiedene Nebenwohnungen> Was hast Du
» diesbezüglich in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer angegeben>

Also ich habe zwei Aufforderungen bekommen. Die ausgefüllt, und die Stadt Köln hat mir zwei Steuerbescheide geschickt. Einmal für den Zeitraum 2005 (der Bescheid war aber fehlerhaft berechnet, ich hatte 2006 nur 8 Monate hier gewohnt, aber berechnet wurden mir 14 Monate) und einmal für die bezogene Wohnung 2006 (bis jetzt). Auf beide habe ich den Muster-Widerspruch des Studentwerkes (link) eingelegt. Das war im Mai. Jetzt bekam ich auf einen der Widersprüche - den für mein jetziges Wohnheimszimmer (2006 bezogen) - den Widerspruch der Stadt Köln, dass mein Widerspruch abgelehnt wird, aufgrund mehrerer Urteile des VGs, die dieses Jahr entschieden wurden.

» Auch den Satz
» „Es steht von vorneherein im neuen Bescheid, dass Widersprüche nicht
» angenommen werden“
» verstehe ich nicht. In welchem „neuen Bescheid“ steht das>

Im Widerspruch auf meinen Widerspruch, also den Bescheid, den ich jetzt erhalten habe.


Nicole

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

die links zum Scan des Widerspruchsbescheids gehen jetzt, sorry, falsche Einstellungen in der Galerie gehabt.

Und ich meinte, der eine Bescheid war über die 2005er Wohnung, der andere über die 2006er. Hatte mich bei ersterem verschrieben.

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
habe mir inzwischen den Muster-Widerspruch des Asta gezogen und Deinen Widerspruchsbescheid. Das dauert jetzt ein bisschen länger, denn Rainer Joseph Frantzen ist immer schwer verständlich (so seine Ausführungen überhaupt dem menschlichen Verständnis zugänglich sind)..
Die Links zu Deinem Widerspruch habe ich aus Deinem Posting rausgenommen - könnte sonst ja jeder lesen, und das muss nicht unbedingt sein. Ich habe die Seiten gespeichert.
Aber eines ist jetzt schon sicher: Wenn überhaupt, hilft nur eine Klage. Bist Du dazu (innerlich) bereit>
Gezahlt werden muss die Steuer dennnoch (vorerst) - die Klage hält Dir nur die Chance offen, das Geld wieder zu sehen.
Frage: Wann geht die Maschine nach Kanada>
Gruß
Christian

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,

habe als erstes mal den „Musterwiderspruch“ gelesen. Ich weiß nicht, wer den verfasst hat - aber es könnte ein Angehöriger des Kassen- und Steueramtes Köln gewesen sein. Der Widerspruch ist teilweise eine Steilvorlage an Verwaltung und Gerichte um jeden Widerspruch, jede Klage zurückzuweisen.
Die Passage mit der Haupt- und Nebenwohnung ist haarsträubend. Wer die verzapft hat, gehört … - hier weigert sich meine Tastatur.
Ich stelle diesen Abschnitt mal als Zitat ein, damit andere den Stuss auch lesen können (so traurig das ist, wenigstens Yvonne soll was zu lachen haben).

[blockquote]
In diesem Sinne verfüge ich über keine Haupt- oder Erstwohnung. In den Semesterferien und in der vorlesungsfreien Zeit wohne ich bei meinem Vater in ..., wo ich mir keine eigene Wohnung leisten kann.
Gemäß § 16 Abs. 2 Meldegesetz NRW (MG NRW) ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Als Studentin liegt der gegenwärtige Schwerpunkt meiner Lebensbeziehungen hier in Köln. Demnach wäre meine Wohnung in Köln die Hauptwohnung.
Der lediglich besuchsweise Aufenthalt bei meinem Vater würde umgekehrt keine Verpflichtung nach sich ziehen, mich melderechtlich am Ort meines Vaters anzumelden, da ich während meines Studiums dort nicht in dem Sinne wohne, dass ich dort meinen Lebensmittelpunkt habe.
Insofern verfüge ich lediglich in Köln über eine Hauptwohnung im Sinne des § 16 MG NRW, so dass ich nicht über zwei Wohnungen im Sinne der ZWStS verfüge.
Bei dem Zimmer in der Wohnung meines Vaters handelt es sich um keine eigene abgeschlossene Wohnung, die man als "Erstwohnung“ bezeichnen könnte. Insofern ist in meinem Fall auch keine Zweitwohnungsteuer zu erheben. [/blockquote]

Melderechtlich hast Du Dich da mit Hauptwohnung zu melden, wo Du Dich (zeitlich gesehen) vorwiegend aufhältst. Die andere Wohnung ist die Nebenwohnung. Nur wenn sich der vorwiegende Aufenthalt nicht bestimmen lässt, entsteht ein Zweifelsfall. Erst dann entscheidet der „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“. Wenn da aber von „besuchsweise Aufenthalten“ beim Vater steht, die keine melderechtlichen Folgen haben, wäre in Köln sogar die alleinige Wohnung. Deine melderechtlichen Verhältnisse waren aber genau anders. Und: Ein umschlossner Raum ist keine „abgeschlossene Wohnung“ - nur ein umschlossener Raum. Und bei den Eltern wirst Du wohl nicht im Freien übernachtet haben - über Dir nur die Sterne.

Man kann es drehen und wenden wie man will - dieser Widerspruch ist ein klares Eingeständnis, dass Du gegen das Melderecht verstoßen hast. Wenn die Kölner Geld brauchen, können sie Dir damit auch noch ein Bußgeld überziehen. Wenn Du vor Gericht ziehen willst, musst Du von dieser Behauptung runter und plausibel erklären können, dass Du Dich vorwiegend am elterlichen Wohnort aufgehalten hast oder - falls ein Zweifelsfall - dort der Schwerpunkt Deiner Lebensbeziehungen liegt. Den Widerspruch hast Du halt übernommen, ohne nachzudenken - ist zwar nicht gut, aber auch plausibel zu machen. Bei dem Unsinn, den alle erzählen sogar verzeihlich.
Dies war der Antwort 1. Teil.

Gruß

Christian

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
hier kommt der 2. Teil.

Wenn Du gegen beide Bescheide Widerspruch eingelegt hast, fehlt ein Widerspruchsbescheid.
- Hatten beide Steuerbescheide evtl. das gleiche Datum und Kassenzeichen>
- Waren beide Nebenwohnungen in der Grüngürtelstr. 120>

In Anbetracht des Musterwiderspruchs ist der Widerspruchsbescheid nicht mal sonderlich zu beanstanden. Vor allem bietet er aber genügend Punkte zum Einhaken, denn Köln beruft sich bezüglich der ZWSt auf das BVerfG und beschreibt gleichzeitig, dass in Wirklichkeit das Nutzen einer Nebenwohnung besteuert wird. Dies wird bisher in zwei Bundesländern NRW und BY) als zulässig betrachtet, in drei anderen (RLP, M-V und S-H) als verfassungswidrig abgelehnt. Von
- meiner persönlichen Überzeugung,
- der Argumentation der verschiedenen Obergerichte und
- den Vorgaben des BVerfG
her, liegen NRW und BY völlig daneben und argumentieren um den heißen Brei herum.

Ändert aber nichts daran, dass nur mit einer Klage beim Verwaltungsgericht die Sache offen gehalten werden kann. Wenn Du dabei Hilfe brauchst, lasse es mich wissen. Aussichtslos ist es nicht - ganz im Gegenteil. Derzeit laufen bei VG Düsseldorf 6 Klagen gegen die Stadt Wuppertal, die eine fast identische Satzung wie Köln hat. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Was das Aussetzen der Vollziehung angeht, das kann man natürlich beantragen, bringt nach meiner Meinung aber nicht viel. Es ist ziemlich aufwändig, was die Darlegung der eigenen Finanzsituation angeht und mit hoher Wahrscheinlichkeit lehnt das Gericht dann auch noch ab (schließlich ist der Inhaber einer Zweitwohnung ja per Definition wirtschaftlich leistungsfähig). Aber möglich ist es natürlich.

Noch Fragen>

Gruß

Christian

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

Puh, Christian, das war jetzt ganz schön viel. Also ich habe morgen einen Termin bei der asta. Wenn dieser Widerspruch der asta selbst nicht besonders gut ist - was er wohl anscheinend ist, nach deiner Aussage - dann werde ich wohl nicht als einzige, die Ablehnung des Widerspruchs erhalten.

Zu deinen Fragen. Ich habe zwei verschiedene Kassenzeichen, einmal für die 2005er Adresse (Münchener Str.) und einmal für die Grüngürtelstr. Bisher hat sich die Stadt Köln nur auf letzteres bezogen, wie du ja an dem Scan sehen konntest. Ich bin auch nur nicht als Erstwohnsitz in Köln gemeldet, weil ich nur in meiner elterlichen Haftpflichtversicherung mit versichert sein kann, wenn der Wohnort meiner Eltern als Hauptwohnsitz gilt. Das ist, soweit ich weiß, der einzige Grund, wieso man überhaupt als Student in Köln einen Nebenwohnsitz haben darf, weil logischerweise die meisten mehr in ihrem Studienort wohnen als zu Hause, wie du das schon angesagt hast. Ich bin damals also zum Einwohnermeldeamt gegangen, habe den das gesagt und die haben mich dann automatisch als Zweitwohnsitz eingetragen.

Das mit der Klage ist halt so die Sache, mein Flug nach Kanada geht nämlich schon am 29. September, deshalb ist es so ärgerlich, dass sich die Stadt Köln 4 Monate mit ihrer Antwort auf sich warten lassen hat (finde ich persönlich eine ziemliche Frechheit). Habe morgen einen Termin bei der asta. Wenn dieser Musterwiderspruch des Studentenwerks so schlecht ist, dann frage ich mich, wie schlecht den ihre Anwälte sind. Denn somit wirden die ja alle Studenten ins offene Messer laufen lassen. Nun ja, werden wir sehen, was da morgen rauskommt, da die sich den Widerspruch auf den Widerspruch anschauen wollen.

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
die Ablehnung des Widerspruchs hat nichts mit der Qualität des Asta-Musters zu tun. Das Muster macht es der Stadt nur besonders einfach und ist teilweise idiotisch.
Einen Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid gibt es nicht - der nächste Schritt ist der zum Verwaltungsgericht.
Bleibt aber unbenommen, dass der andere Widerspruch immer noch nicht entschieden ist - in Anbetracht der Zeit wirklich eine Frechheit ist. Im Kölner Kassen- und Steueramt hat man wohl nicht nur zu viel Arbeit, es scheint auch so, als wäre man dort heillos überfordert.
Die Frage, wo Studierende ihre Haupt- und wo sie ihre Nebenwohnung haben, liegt nicht im Ermessen des Studierenden. Auch das Einwohnermeldeamt kann keine Ausnahmen zulassen. Wenn die elterliche Haftpflichtversicherung nicht greift, weil das mitversicherte Kind nicht in der elterlichen Wohnung mit Haupt- sondern mit Nebenwohnung gemeldet ist, hat das mit dem Melderecht nichts zu tun. Es wäre für allenfalls ein Anlass die Versicherung zu wechseln. Denn:
Wenn Studierende während der Semesterferien, an Wochenenden und in der vorlesungsfreien Zeit bei ihren Eltern leben, so ist dort ihre Hauptwohnung (Entscheidung BVerwG) und üblicherweise begründet ein Student am Studienort keinen Wohnsitz (so das BVerfG). Es bleibt dabei: Auch wenn die Frage des Melderechts nachrangig ist, sollte man nicht zu deutlich dagegen verstoßen. Für ledige Volljährige gibt es bei mehreren genutzten Wohnungen nur ein Kriterium für die Hauptwohnung: Den vorwiegenden Aufenthalt an einem Ort!
Ob ein Rechtsanwalt/gelernter Jurist den Musterwiderspruch verfasst hat, weiß ich nicht - wenn ja, ist er sein Geld nicht wert. Ins offene Messer werden da schon viele gelaufen sein. Lasse Dich trotzdem „vom AStA beraten“, aber glaube nicht alles, was Dir dort erzählt wird. Außerdem solltest Du unbedingt mal Frau Röhrig anrufen, die den Widerspruchsbescheid verfasst hat und die fragen, wann Du verbindlich mit dem 2. Bescheid rechnen kannst. Weise sie auf den Abflugtermin nach Kanada hin und behaupte, dass Du noch nicht weiß, ob und wie Du postalisch zu erreichen sein wirst. Vielleicht macht ihr das Beine bzw. bringt sie in Bewegung.
Für eine Klage beim Verwaltungsgericht brauchst Du übrigens keinen Anwalt. Da kann sich jeder selbst vertreten. Und das läuft erst Mal schriftlich. Ob und wann es zu einer Verhandlung kommt, ist eine ganz andere Frage - das lässt sich auch verzögern bzw. abwälzen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die man austesten kann. Und in der Zeit der elektronischen Post kann man auch von Kanada aus üppige Schriftsätze nach Deutschland schicken.
Gruß
Christian

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

auf dem Schreiben steht aber doch "Widerspruchsbescheid". Und der bezieht sich ja auf meinen "Widerspruch" vom Mai. Das ist dann aber blöd ausgedrückt von denen... Sie hätten auch einfach hinschreiben können, dass sie meinen Widerspruch ablehnen. Ich denke mal, die Stadt Köln startet jetzt eine "Offensive", alle die Widerspruch eingelegt haben, anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass sie zum Zahlen gezwungen sind.

Kann man bei der Stadt eigentlich eine Art Ratenzahlung beantragen> Als Student kann man sich die hohen Beträge nicht auf einmal leisten. Und wegen dem zweiten Bescheid, der war von Anfang fehlerhaft. Kann ich beantragen, dass der jetzt noch mal neuberechnet wird, auch wenn den damals schon von vorherein abgelehnt hatte>

Aber hätten die mir in dem Fall, wenn das Einwohnermeldeamt keine Ausnahmen zulassen darf, nicht drauf hingeweisen müssen, dass ich ge setzwidrig handle, wenn ich Köln nicht als Erstwohnsitz angebe (eine elternliche Haftpflichtversicherung scheint übrigens immer nur auf Erstwohnsitz ausgerichtet zu sein). Andernseits ists denen ja egal, hauptsache Geld, ob als Erstwohnsitz gemeldet oder als Zweitwohnsitz. was ich mich halt frage, wie können die eine Steuer verlangen für jemanden, der Zweitwohnsitz hier hat, aber doch auch als Erstwohnsitz keine Steuern zahlen würde, da man als Student im Regelfall kein Einkommen hat.

Auch finde ich es seltsam, dass ich erst im Mai aufgefordert wurde, zu zahlen, wenn doch das Gesetz schon 2005 (>) in Kraft getreten ist.

Und noch mal wegen dem melden...man muss also jedes Wochenende und die Vorlesungsfreie Zeit überwiegend bei seinen Eltern wohnen> Bei mir trifft nur letzteres zu, weil Wochendreisen sich nicht lohnt, so bin ich halt die Ferien über und alle paar Wochen während der Vorlesungszeit nach Hause gefahren, wenn dann aber für mehr als 2 Tage.

Da meldet man sich schon überhaupt hier als Wohnsitz an, und dann sowas...schwarzwohnen ist billiger ;)

wie teuer ist denn so eine Klage beim VG> Kenne mich da echt überhaupt nicht aus, und klingt auch ziemlich anstrengend.

Nicole

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,

lese es einfach anders: das was Du da von der Stadt Köln bekommen hast, ist ein Bescheid auf Deinen Widerspruch. Das ist ein ganz normales Verfahren und ein gängiger Begriff im Verwaltungsrecht.
Was die Bescheide angeht, habe ich nicht ganz so die Übersicht wie Du, versuchen wir es mal anders. Der Steuerbescheid „Grüngürtel“ ist mit Dem Widerspruchsbescheid zu Deinem Widerspruch für die Stadt abgeschlossen. Für den Steuerbescheid Münchner Str. ist der Widerspruch noch nicht beschieden. Der Widerspruch enthält ja wohl hoffentlich auch Deine Forderung auf Neuberechnung (die wird aber, so fürchte ich, abgelehnt werden wird, wenn Du nicht zugkräftige Bewiese bringen kannst. Denn so wie Du schreibst, warst Du im fraglichen Zeitraum dort mit Nebenwohnung gemeldet). Von wann ist dieser „alte“ Steuerbescheid eigentlich>

Streng genommen ist die Kölner Verwaltung an Deiner Situation schuld, denn die Meldebehörde bestimmt, welche Wohnung als Hauptwohnung zu betrachten ist. Über das Verhalten des Kölner Einwohnermeldeamtes kann ich nur sagen: Nur eine gut erzogene Verwaltung ist eine gute Verwaltung. Da wäre in Köln wohl viel Erziehungsarbeit zu leisten. Aber das hilft Dir auch nicht weiter, bzw. ist nachrangig.

Das mit der Haftpflichtversicherung solltest Du mal ernsthaft prüfen, ich kenne nur Versicherungen (von 4 Gesellschaften), die darauf abheben, dass die mitversicherten Kinder zum Haushalt der Eltern gehören müssen - das hat aber nichts mit dem Wohnsitz oder der melderechtlichen Wohnung zu tun. So lange Deine Eltern für Deinen Unterhalt aufkommen (müssen) gehörst Du zu deren Haushalt - auch in Kanada.

Ratenzahlung kannst Du beantragen,. Darauf weist Dich die Stadt im Widerspruchsbescheid sogar hin (Seite 4, vorletzter Absatz vor „Rechtsbehelfsbelehrung“. Das verbirgt sich u.a. hinter dem „Stundungsantrag gem. § 222 Abgabenordnung“. Bedeutet aber ebenfalls die Offenlegung Deiner finanziellen/wirtschaftlichen Verhältnisse.

Noch mal zum Melden: Überschlage es mal grob. Semesterferien, vorlesungsfreie Zeiten und ab und zu mal ein verlängertes Wochenende müssten durchaus reichen, um plausibel darzulegen, dass Du Dich vorwiegend bei Deinen Eltern aufgehalten hat. Außerdem warst Du ja auch nicht immer in Köln, wenn ich Dich richtig verstanden habe.

„Schwarzwohnen“ ist keinesfalls billiger. Wenn Du z.B. in einem Stud.Wohnheim wohnst, meldet der Träger die Nutzer an die Stadt - und dann kommt zur (unberechtigten) ZWSt noch ein (berechtigtes) Bußgeld wegen Verstoß gegen das Melderecht.:-P

Kosten für eine Klage beim VG> Nun, da musst Du mit einer Gerichtsgebühr (so um die 80 EURO) und Portokosten (Einschreiben mit Rückschein) von etwa 10 EURO rechnen. Wenn Du Dich da nicht auskennst: Suche Dir jemanden, dem Du vertrauen kannst, erteile ihm eine Vollmacht und fliege nach Kanada.:-)

Was Einkommen und Steuern angeht: Wenn Du z.B. ein Buch kaufst, zahlst Du Steuern, auch wenn Du kein Einkommen hast - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Übrigens auch so ein unsinniger Punkt in dem Musterwiderspruch, inkl. Sozialstaatsprinzip.

Eine Bitte noch: Streiche das Wort „Wohnsitz“ im Zusammenhang mit dem Melderecht aus Deinem Wortschatz - es ist da schlicht falsch aufgehoben. :-D

Gruß

Christian

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

Guten Abend Christian,


» Für den Steuerbescheid Münchner Str. ist der Widerspruch noch nicht
» beschieden. Der Widerspruch enthält ja wohl hoffentlich auch Deine
» Forderung auf Neuberechnung (die wird aber, so fürchte ich, abgelehnt
» werden wird, wenn Du nicht zugkräftige Bewiese bringen kannst. Denn so wie
» Du schreibst, warst Du im fraglichen Zeitraum dort mit Nebenwohnung
» gemeldet).

ich war gemeldet. habe denen aber gesagt, dass ich in der Adresse, wo ich gewohnt habe, nur bis Ende Juli gewohnt habe, sie haben mir trotzdem bis Februar des darauffolgenden Jahres die Steuer erhoben, obwohl ich eigentlich keine Miete in Köln bezahlt habe. Ich hab halt nur mich nicht abgemeldet und als ich dann wiedergekommen bin nach dem Praxissemester, habe ich meine Adresse umgemeldet.

» Von wann ist dieser „alte“ Steuerbescheid eigentlich>


ich habe alle beide Bescheide im Mai 2007 erhalten und darauf Widerspruch eingelegt.



» Das mit der Haftpflichtversicherung solltest Du mal ernsthaft prüfen, ich
» kenne nur Versicherungen (von 4 Gesellschaften), die darauf abheben, dass
» die mitversicherten Kinder zum Haushalt der Eltern gehören müssen - das
» hat aber nichts mit dem Wohnsitz oder der melderechtlichen Wohnung zu tun.
» So lange Deine Eltern für Deinen Unterhalt aufkommen (müssen) gehörst Du zu
» deren Haushalt - auch in Kanada.

eigentlich kommt der Staat für meinen Unterhalt auf - durch Halbwaisenrente, Kindergeld und Bafög. Meine Eltern tragen also gar nichts bei meinem "Einkommen" bei. Aber das ist denen wohl sicherlich ziemlich egal...
Und ich weiß jetzt nicht, wo wir versichert sind, aber der Steuerberater wie auch die Versicherung selbst scheint das mit dem Hauptwohnsitz so zu sehen. Und bei Artikeln, die ich über das Thema Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz (hatte mich da ja vorher drüber informiert) stand halt auch die Haftpflichtversicherung mit drin. Ist aber jetzt auch schon Jahre her.


»
» Ratenzahlung kannst Du beantragen,. Darauf weist Dich die Stadt im
» Widerspruchsbescheid sogar hin (Seite 4, vorletzter Absatz vor
» „Rechtsbehelfsbelehrung“. Das verbirgt sich u.a. hinter dem
» „Stundungsantrag gem. § 222 Abgabenordnung“. Bedeutet aber ebenfalls die
» Offenlegung Deiner finanziellen/wirtschaftlichen Verhältnisse.

ah, ok. Ab wann gilt das denn> also ab wann sind die Verhältnisse zu gut/schlecht> Immerhin brauch ich ja ein kleines Polster, wegen Bafög Nachzahlung und so. Ich hab nur verstanden, dass die sonst das Geld von meinen Eltern einfordern.


» Noch mal zum Melden: Überschlage es mal grob. Semesterferien,
» vorlesungsfreie Zeiten und ab und zu mal ein verlängertes Wochenende
» müssten durchaus reichen, um plausibel darzulegen, dass Du Dich vorwiegend
» bei Deinen Eltern aufgehalten hat. Außerdem warst Du ja auch nicht immer in
» Köln, wenn ich Dich richtig verstanden habe.

Also fünf Monate war ich in Jahr sicherlich insgesamt bei meinen Eltern, dazu noch das Praxissemesterm dass ich in meiner Heimatstadt gemacht habe. aber wie kann man sowas nachträglich nachweisen> Ich hab mittlerweile auch kein Zimmer mehr. Spielt das da auch rein>

» „Schwarzwohnen“ ist keinesfalls billiger. Wenn Du z.B. in einem
» Stud.Wohnheim wohnst, meldet der Träger die Nutzer an die Stadt - und dann
» kommt zur (unberechtigten) ZWSt noch ein (berechtigtes) Bußgeld wegen
» Verstoß gegen das Melderecht.:-P

ich kenne so einige in Wohnheimen, die schwarzwohnen ;) Da steht nur, man muss sich innerhalb einer Woche anmelden...und das war's. Kann mich nicht dran erinnern, mal von jemanden gehört zu haben, der von der Stadt Köln daraufhin angeschrieben worden zu sein (mich wunderts auch, dass die von der GEZ nie vor der Tür hier stehen xD). Mir wurde auch nichts gesagt, wegen nachträglicher Abmeldung, als ich mich dann umgemeldet hatte nach meinem Praxissemester. Theoretisch hatte ich da nämlich mit einem Bußgeld gerechnet (hab hier im Forum gelesen, das jemand selbst einen Steuerbescheid nach 20 Jahren erhalten hat...wie hoch ist da bitte das Bußgeld für vergessene Abmeldung :-P).

»
» Kosten für eine Klage beim VG> Nun, da musst Du mit einer Gerichtsgebühr
» (so um die 80 EURO) und Portokosten (Einschreiben mit Rückschein) von etwa
» 10 EURO rechnen. Wenn Du Dich da nicht auskennst: Suche Dir jemanden, dem
» Du vertrauen kannst, erteile ihm eine Vollmacht und fliege nach Kanada.:-)


das muss ich dann wohl tun. kenne nur niemanden, der sich auskennt. muss wohl mein Stiefvater dann herhalten. und wie sieht das aus, gibts da Verfahrenskosten, falls die Klage abgewiesen wird>


» Was Einkommen und Steuern angeht: Wenn Du z.B. ein Buch kaufst, zahlst Du
» Steuern, auch wenn Du kein Einkommen hast - das eine hat mit dem anderen
» nichts zu tun. Übrigens auch so ein unsinniger Punkt in dem
» Musterwiderspruch, inkl. Sozialstaatsprinzip.

hach...mist. Wobei ja Konsumsteuern, wozu die MWST gehört, irgendwie nichts damit zu tun hat. Ich finds eh komisch, wo in die drei (>) Steuerarten kann man die MWST eh einpacken>


LG, Nicole

ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
deutsches Steuerrecht und das noch systematisch - das sind vielleicht Fragen und Forderungen. Nun, die Mehrwertsteuer gehört zu den Umsatzsteuern, die wiederum zu den (allgemeinen) Verbrauchsteuern. Aber ich wollte damit nur aufzeigen, dass Steuern und Einkommen nicht unbedingt in einem inneren Zusammenhang stehen, wenn es nicht gerade um die Einkommenserzielung geht. Lassen wir das Thema lieber.
Mit dem Melderecht sind wir nun doch recht nahe bei der melderechtskonformen Nebenwohnung in Köln. Und ein „eigenes“ Zimmer brauchst Du nicht, um melderechtlich eine Wohnung zu haben - nur einen umschlossenen Raum zum Wohnen oder Schlafen. Nachzuweisen brauchst Du gar nichts, nur plausibel darlegen, dass es so war/ist.
Die Frage mit dem Steuerbescheid Münchner Str. lassen wir mal vorerst außen vor. Nur sagen genügt nicht. Da fürchte ich, dass die Kölner sich auf das Melderecht zurückziehen. Ist ja auch bequemer. Auch die Unterhaltsfrage betrachten wir vorerst nicht näher.
Die Frage mit der Haftpflichtversicherung hast Du also aus dem Netz - das muss nicht stimmen, Lässt sich nur aus dem Versicherungsschein erkennen. Aber ist natürlich auch Auslegungssache, die von Fall zu Fall anders gehandhabt wird - wenn die Versicherung nicht zahlen will.

Was Deine wirtschaftlichen Verhältnisse angeht: Die Stadt Köln wird sich nicht an Deine Eltern wenden. Sie verweist auf DEINE Unterhaltsansprüche an Deine Eltern und dass Du eben mehr Geld fordern musst. So einfach ist das.

Was das Vertrauen angeht mag es ja angehen. Aber kennt Dein Stiefvater sich mit der Materie aus> Und was die Verfahrenskosten bei Abweisung der Klage angeht - das kann vermieden werden, wenn man es z.B. überhaupt nicht zu einem Verfahren kommen lässt.
Gruß
Christian

PS: Für das Forum wird es langsam zu persönlich - gehe per E-Mail direkt an mich (Briefumschlag unter meinem Namen). Lässt sich manches offener sagen.:-D