ZWS bei Eheleuten ohne Kinder mit 100%Stelle in 2 Städten

Karsten, Dienstag, 30.10.2007 (vor 5995 Tagen)

Wie verhält es sich mit der ZWS, bei einem Ehepaar, bei dem die Eheleute jeweils eine 100%-Arbeitsstelle in 2 verschiedenen Städten haben (Freiburg und München)> Wie ist den die eheliche "Hauptwohnung" definiert> Machen die Behörden oder der Arbeitgeber Probleme, wenn man einen Wohnsitz angibt, der 400 km entfernt ist>

Ich wäre sehr dankbar für Hinweise!

Viele Grüße,
Karsten

ZWS bei Eheleuten ohne Kinder mit 100%Stelle in 2 Städten

Karsten, Dienstag, 30.10.2007 (vor 5995 Tagen) @ Karsten

Zusatz:
es heißt doch im Urteil von 2005:
..Die Zweitwohnungsteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund sind nichtig, soweit die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird.
Dazu noch die Frage:
wie ist "nicht dauernd getrennt lebend" definiert>
Ist man demnach bei je 100%-Stelle getrennt lebend>

Vielen Dank im Voraus,
Karsten!

ZWS bei Eheleuten ohne Kinder mit 100%Stelle in 2 Städten

Yvonne Winkler @, Dienstag, 30.10.2007 (vor 5994 Tagen) @ Karsten

Getrennt leben bedeutet so viel, wie getrennt von Tisch und Bett. Solange Sie beides noch teilen, kann davon keine Rede sein.;-)
YW