ZWS rostock - student

kampfkobold @, Freitag, 16.11.2007 (vor 6029 Tagen)

hallo..
ich weiß, ich hätte mich schon vor ewigkeiten bei der stadt wegen der steuererklärung melden sollen - hab ich aber vergessen :-(

nun kam heut der bescheid "durch schätzung"...

auf dem beiblatt zur steuererklärung steht folgender absatz (zitat)

wichtigste grundsätze zur steuerpflicht, ...
wenn sie eine nebenwohnung (ich kürz das mal mit nw ab) zu studienzwecken innehaben.
für nw von studenten in wohngemeinschafte, wohnungen oder den meisten wohnheimen wird die zws festgesetzt, auch wenn zur zws-erhebung von studenten, die am hauptwohnsitz keine "erstwohnung" innehaben derzeit in einzelnen bundesländern eine nicht einheitliche und teilweise widersprüchliche rechtsprechung besteht. die hansestadt rostock führt zur klärung dieser strittigen frage und ferner zur klärung, ob bei bafög-empfängern ermäßigungs- oder befreiungstatbestände vrzusehen sind, ein revisionsverfahren beim bundesverwaltungsgericht. (az 9c 13.07. bis 15.07."

wenn ich das, was ich bisher gelesen habe, richtig verstanden habe, gilt die zws als so genannte "luxussteuer" .. wo bitte schön habe ich als student luxus>!
desweiteren interessiert mich, diese sache aus dem absatz, von wegen keine "erstwohnung" innehaben. ich bin bereits vor 2jahren bei meinen eltern ausgezogen, dort aber hauptwohnsitzlich gemeldet, wegen der versicherungen...
seit dem zeitpunkt habe ich also keine erstwohnung mehr, oder>!

eine andere sache.. es handelt sich also, um ein schwebendes verfahren.. muss ich dann zahlen oder kann ich in berufung darauf auch ersteinmal widerspruch oder ähnliches einlegen>>

ähnlich verhält es sich bei meiner freundin.. (wir teilen uns die wohnung...) sie ist in einer kostenpflichtigen (!!!) ausbildung, bezieht bafög ...

bitte helft uns!!! danke

ZWS rostock - student

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6028 Tagen) @ kampfkobold

Wenn es ein Bescheid ist (mit Rechtsbehelfsbelehrung), dann muss auf jeden Fall dagegen Widerspruch eingelegt werden, wenn er nicht bestandskräftig werden soll.

Argumentation mit der nicht innegehabten Erstwohnung etc..
Im Grunde ist deine Meldesituation schon falsch, wenn Du bei den Eltern ausgezogen bist und das nur der Versicherung wegen als Erstwohnung beibehalten hast, ohne Not. Dann ist das nämlich keine Haupt (ERst)wohnung, sondern allenfalls eine Neben (Zweit)wohnung.

Antrag auf Ruhen des Verfahrens, bis das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft. Wir warten alle gespannt, in welche Richtung die Rechtsprechung geht.

Zweitwohnungsteuer - Luxussteuer> Kann man so sicher nicht sagen.

Gruß
Yvonne

ZWS rostock - student

kampfkobold @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6028 Tagen) @ Yvonne Winkler

hallo und danke für die antwort...
hm hatte das mit der luxussteuer irgendwo gelesen..
hast du irgendwo eine art muster für diesen antrag auf ruhen des verfahrens>
ich wüsste grad nicht, wie das zu schreiben ist, damit es eindruck macht.

und - eine frage noch.. muss ich zahlen>!
mfg

ZWS rostock - student

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6027 Tagen) @ kampfkobold

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer...
Erstmal Widerspruch begründen....
-zahlen muss man vorerst

"Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens, bis über das Revisionsverfahren AZ: …. vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden ist."

Gruß
Yvonne