Nebenwohnsitzsteuer

Holger R. @, Freitag, 16.11.2007 (vor 6024 Tagen)

Hallo!

Leider habe ich vergessen bzw. gar nicht gewusst, dass ich das tun muss, meinen Nebenwohnsitz in Köln abzumelden. Dies war Mitte 2004 und damals gab es noch keine
solche Steuer in Köln. Da ich mit meinem Freund den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet hatte, beließen wir es wie es ist und ich zog zurück zu meinem 1. Wohznsitz nach Frankfurt.
Im März diesen Jahres habe ich meinen 1. Wohnsitz von Frankfurt nach Hamburg verlegt und nun schrieb mich die Stadt Köln an, dass ich meiner Meldepflicht nachkommen soll.
Da ich keine Miete in Köln zahle, das macht mein ehemaliger Freund, was auch durch seine Kontoauszüge zu belegen ist, und die Wohnung nun offiziell zum 30.11.2007 gekündigt ist, möchte auch ich meinen Nebenwohnsitz in Köln abmelden. Kann mir, auch wenn ich keine Miete zahle, eine rückwirkende Steuernachzahlung drohen> Selbst wenn wir eine Vereinbarung haben, dass ich keine oder nur eine sehr geringe (z. B. mtl. 1 €) Miete mit ihm vereinbart habe.

Über Eure Antwort wäre ich sehr dankbar.


Besten Gruß aus Hamburg,

Holger

Nebenwohnsitzsteuer

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6022 Tagen) @ Holger R.

Ich würde zuerst mal die Nebenwohnung rückwirkend abmelden und meinen melderechtlichen Status korrigieren.
Solange das nicht geschehen ist, wird man zur Zweitwohnungsteuer veranlagt, egal wieviel Miete man zahlt.

YW

Nebenwohnsitzsteuer

Holger R. @, Montag, 19.11.2007 (vor 6021 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne Winkler!

Vielen Dank für die Antwort. Wonach richtet sich denn die Höhe der Zweitwohnungssteuer>

Schönen Gruß,

Holger R.

Nebenwohnsitzsteuer

Yvonne Winkler @, Montag, 19.11.2007 (vor 6020 Tagen) @ Holger R.

Die richtet sich
1. nach der jeweiligen Zweitwohnungsteuersatzung
2. nach der Miethöhe
3. wenn keine Miete gezahlt wird, nach einer ortsüblichen Vergleichsmiete

Gruß
Yvonne Winkler