rückwirkende Zweitwohnungssteuer

Nora @, Montag, 03.12.2007 (vor 6081 Tagen)

hallo- ich hab da mal ne frage:

ich war, bis ich über studienfreunde von der zweitwohnungssteuer erfahren habe, als zweitwohnsitz in rostock gemeldet. daraufhin habe ich meine wohnung als hauptwohnsitz umgemeldet.
vielen anderen ging es genauso. kurz darauf haben einige einen antrag/ bescheid von der stadt bekommen, und die steuer nachzahlen müssen. die, die unter sozialsatz lagen, wurden befreit.
bei mir steht jetzt der bescheid aus. das ganze bezieht sich allerdings auf einen studentenwohnheimplatz von 2000-2001 und anschließend noch zwei jahre wohnung, den ich jetzt, wo ich erstes geld verdiene (erstes Einkommen)in meinem briefkasten gefunden habe.
ist das rechtens, rückwirkend soetwas einzufordern und dann zu diesem zeitpunkt> vor zwei monaten wäre ich noch unter den sozialsatz gefallen-

-danke-

rückwirkende Zweitwohnungssteuer

Yvonne Winkler @, Dienstag, 04.12.2007 (vor 6080 Tagen) @ Nora

1. Ob der Sozialsatz vor zwei Monaten gegolten hätte oder nicht, interessiert jetzt nicht. Die Zeiten der sozialen Bedürftigkeit sind vorbei. Freu Dich doch.
2. Rückwirkender Bescheid ist möglich, wie lange zurückwirkend ein Steuerbescheid ergehen kann, richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Einfach dort mal nachlesen.
Da die Satzung erst 2001 in Kraft trat, dürfte für 2000 wohl kaum ein ZWS-Bescheid ergehen.

Warum jetzt schon Pferde scheu machen, wenn noch gar kein Bescheid ergangen ist>