Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?

Kathi @, Dienstag, 04.04.2006 (vor 6688 Tagen)

Hallo!

Ich studiere zur Zeit in Magdeburg und habe bereits einmal Widerspruch gegen die Zweitwohnungssteuer eingelegt. Mit keinem Erfolg!
Ich habe nach einem halben Jahr erneut die Unterlagen bekommen und möchte gerne weiter Widerspruch einlegen.
Im Gerichtsurteil von Halle habe ich gelesen, dass es dort u.a. eine Chance gab, da in der Satzung nicht genau definiert war, was eine Hauptwohnung ist. In meinem Widerspruchsbescheid bezieht sich das Amt jedoch auf § 8 Abs. 1 Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Bedeutet das, dass ich über diesen Weg jetzt auch keine Chance mehr habe oder müßte die Klausel für eine Definition der Hauptwohnung in der Satzung stehen> Und wenn ich es von der finanziellen Seite her sehe, wo liegt den in MD das Existenzminimum> Richtet sich das nach dem SGBII>

Vielen Dank im Voraus!
Kathi

Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 04.04.2006 (vor 6688 Tagen) @ Kathi

Hallo Kathi,

» Ich studiere zur Zeit in Magdeburg und habe bereits einmal Widerspruch
» gegen die Zweitwohnungssteuer eingelegt. Mit keinem Erfolg!

Danach hätte man klagen müssen....stand doch bestimmt im Widerspruchsbescheid>

» Ich habe nach einem halben Jahr erneut die Unterlagen bekommen und möchte
» gerne weiter Widerspruch einlegen.

Kommt mir komisch vor, da ein weiterer Widerspruch eigentlich nicht möglich ist. Der weitere Bescheid ist Folgebescheid und kann nicht mehr angegriffen werden.
(Aber ohne die Unterlagen eingesehen zu haben, könnte ich dazu nichts Verbindliches sagen.)

» Im Gerichtsurteil von Halle habe ich gelesen, dass es dort u.a. eine
» Chance gab, da in der Satzung nicht genau definiert war, was eine
» Hauptwohnung ist.

Es war nicht definiert, was Hauptwohnung und was Nebenwohnung ist. Wenn die Satzungen identisch waren (Halle hat ja inzwischen eine neue gefertigt, die aber noch nicht veröffentlicht ist), dann hätte man sicher auch in Magdeburg eine Chance gehabt, (aber die Magdeburger Satzung kenne ich nicht.)


In meinem Widerspruchsbescheid bezieht sich das Amt
» jedoch auf § 8 Abs. 1 Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Bedeutet
» das, dass ich über diesen Weg jetzt auch keine Chance mehr habe oder müßte
» die Klausel für eine Definition der Hauptwohnung in der Satzung stehen>


Und
» wenn ich es von der finanziellen Seite her sehe, wo liegt den in MD das
» Existenzminimum> Richtet sich das nach dem SGBII>


Die Grundsicherung dürfte sich in Magdeburg nicht von der halleschen unterscheiden ;-)
Im Zweifel einen Anwalt aufsuchen....

Gruß
Yvonne Winkler

Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?

Kathi @, Mittwoch, 05.04.2006 (vor 6688 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

danke für die schnelle Antwort

» Danach hätte man klagen müssen....stand doch bestimmt im
» Widerspruchsbescheid>
» Kommt mir komisch vor, da ein weiterer Widerspruch eigentlich nicht
» möglich ist. Der weitere Bescheid ist Folgebescheid und kann nicht mehr
» angegriffen werden.
» (Aber ohne die Unterlagen eingesehen zu haben, könnte ich dazu nichts
» Verbindliches sagen.)


Ich glaube an der Stelle habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich hatte die Unterlagen vom zuständigen Amt zum ausfüllen erhalten und ohne dies zu tun habe ich allein gegen die Aufforderung Widerspruch eingelegt. Auf diesen habe ich erst jetzt eine Raktion erhalten und wurde jetzt erneut zur Stellungnahme und zum ausfüllen gebeten. Einen eigentlichen Bescheid über die Kosten habe ich noch nicht. Ich habe jetzt den Antrag auf Erlass und die Erklärung ausgefüllt und werde sehen, wie sie sich entscheiden.


» Es war nicht definiert, was Hauptwohnung und was Nebenwohnung ist. Wenn
» die Satzungen identisch waren (Halle hat ja inzwischen eine neue
» gefertigt, die aber noch nicht veröffentlicht ist), dann hätte man sicher
» auch in Magdeburg eine Chance gehabt, (aber die Magdeburger Satzung kenne
» ich nicht.)

Ich konnte leider auch nicht auf die Satzung zugreifen aber die Aspekte, welche in Halle zum Erfolg führten wurden in meinem Widerspruchbescheid vom Amt so fern ich das einschätzen kann, alle sattelfest dargelegt. So dass ich eigentlich keine Möglichkeit habe über die Satzung zum Erfolg zu kommen. Es sei denn es gibt dort wieder andere verfassungswidrige Gesichtspunkte die man eben so nicht kennt. Da wäre dann doch ein Anwalt nötig.


» Die Grundsicherung dürfte sich in Magdeburg nicht von der halleschen
» unterscheiden ;-)
» Im Zweifel einen Anwalt aufsuchen....


Werde sehen, was ich jetzt für eine Antwort erhalten werde. Ich hoffe es dauert nicht wieder ein halbes Jahr. Und wenn dieser Bescheid negativ sein sollte und sie der Meinung sind von dem Geld was man nicht hat fallen noch ein paar Steuern ab, dann werde ich mir einen Anwalt nehmen.
Vielen Dank noch einmal!

Gruß Kathi

Meldegesetz in Bezug auf ZWsteuersatzung?

Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6652 Tagen) @ Kathi

» Hallo,
»
» ... vom Amt so fern ich das einschätzen kann, alle sattelfest dargelegt. So dass ich eigentlich keine Möglichkeit habe über die Satzung zum Erfolg zu kommen. Es sei denn es gibt dort wieder andere verfassungswidrige Gesichtspunkte die man eben so nicht kennt. Da wäre dann doch ein Anwalt nötig.

Anwalt schadet vielleicht nicht. Aber so wie ich die Magdeburger Satzung einschätze, macht sie such aus der Nebenwohnung eine Zweitwohnung. Da hilft vielleicht das noch nicht rechtskräftige Lüneburger Urteil (VG Lüneburg vom 16.2.05, 5 A 118/04). Zur Zeit schleudern die Steuerämter so wie so - wegen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht 2005 - da ist vielleicht unter dem Aspekt "Schutz der Familie" auch für dich was drin.

Gruß,

Christian
»
» Gruß Kathi