ZWS als Selbständige/ Freiberuflerin

Sandra @, Mittwoch, 06.02.2008 (vor 6093 Tagen)

Hallo,

ich bin als Freiberuflerin (selbständig, ledig) als Unternehmensberater tätig und projektbezogen ca. 12 Monate in Baden-Baden. Meinen Hauptwohnsitz behalte ich nachwievor in Düsseldorf.

Um nicht dauernd im Hotel zu wohnen, möchte ich mir eine Zweitwohnung in Baden-Baden zulegen. Die Hotelkosten würden steuerlich als Betriebsausgaben gelten. Gilt das gleiche bei einer Wohnung> Fällt für eine Wohnung, die ich als Selbständige gewerblich anmiete und wo ich dann auch mein Büro/ Arbeitsplatz habe, auch unter die Zweitwohnsitzsteuer und die in Baden-Baden fällige Kurtaxe> Im Hotel würde ich mich ja auch nicht anmelden.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

ZWS als Selbständige/ Freiberuflerin

Christian @, Mittwoch, 06.02.2008 (vor 6093 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

1. Zum Melderecht
Die Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung bzw. die Wohnung am Ort des vorwiegenden Aufenthalts. Da dürftest Du zwischen Düsseldorf und Baden-Baden ziemliche Wahlfreiheit haben.
Auch in Hotels usw. hat man sich nach einer bestimmten Zeit anzumelden (meist nach 2 Monaten Aufenthalt), das ergibt sich aus den Meldegesetzen des jeweiligen Landes.
Immer daran denken: Das Auto muss am Ort der Hauptwohnung angemeldet sein.

2. Zur Zweitwohnungsteuer
Baden-Baden erhebt eine Zweitwohnungsteuer. Was eine Wohnung ist, wird in der Satzung nicht definiert. Wenn Du eine Wohnung anmietest hast Du aber nach der Satzung und auch sonst zweifelsfrei eine Zweitwohnung und damit wird die Zweitwohnungsteuer fällig. Es müsste aber möglich sein, die Mietkosten zu splitten zwischen Anteil Wohnung und Anteil Büro/Arbeitsplatz. Die gemischte Nutzung der Wohnung sollte am Besten im Mietvertrag stehen, denn nur das Innehaben einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf ist steuerbar.

3. Zur Kurtaxe
Dieses spezielle Folterinstrument kommunaler Grausamkeiten dürfte eigentlich nicht greifen, denn die Kurtaxe wird nicht von Personen erhoben, die in Baden-Baden arbeiten. Die Voraussetzung zur Nichtveranlagung ist durch entsprechende schriftliche Bescheinigungen bei der Anmeldung nachzuweisen.
Ob bei Dir ggf. ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden kann, hängt von der Art der Tätigkeit ab, ist aber von der Wohnungsfrage völlig unabhängig zu sehen.

4. Zur Einkommensteuer
Da solltest Du einen Steuerberater/eine Steuerberaterin befragen, wir sind hier nicht auf der richtigen Seite. Ich nehme allerdings an, dass die Wohnungsmiete - so wie die Hotelkosten - als Betriebsausgabe gilt.
Ob die für die ZWSt empfohlene Aufteilung der Kosten in diesem Fall kontraproduktiv wirkt, weiß ich nicht. Es ist aber auf jeden Fall eine Frage der Begründung.

Noch Fragen>

Gruß
Christian

ZWS als Selbständige/ Freiberuflerin

Sandra @, Montag, 11.02.2008 (vor 6088 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Greift die ZWS auch, wenn die Firma, für die ich arbeite (grosse GmbH) die Wohnung "anonym" als Firmenwohnung für wechselnde, temporäre Mitarbeiter anmieten würde und ich diese "zeitweise" nutze>

Viele Grüsse

Sandra

ZWS als Selbständige/ Freiberuflerin

Christian @, Montag, 11.02.2008 (vor 6088 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,
das könnte schon allein deswegen klappen, weil eine juristische Person nicht wohnen kann und Du die Wohnung bei dieser Konstruktion nicht innehättest. Diesbezüglich hat das BVerwG schon mal gegen eine Kommune entschieden (BVerwG Urteil vom 27. 9. 2000 - 11 C 4. 00). Aber "Ärger" kann die Stadt Baden -Baden trotzdem machen, obwohl die Satzung der Stadt bezüglich der Definition der Zweitwohnung korrekt ist.
Gruß
Christian