ZWS für Ferienwohnung?

froschkönig @, Montag, 11.02.2008 (vor 5942 Tagen)

Hallo Forum,

ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall.

1.) Wie sieht es mit der ZWS für eine Ferien-Eigentumswohnung in Berlin aus> Hauptwohnsitz ist auch in Berlin. Die Ferienwohnung wird an einigen Tagen im Jahr auch privat genutzt - je nach Argumentation aber "unerheblich". In der Wohnung ist niemand gemeldet. Es sind also nur tageweise Übernachtungsgäste dort.

2.) Wie sähe es aus, wenn sich die Nutzung hin zu einer Nutzung als privatem Arbeitszimmer verschöbe>

Die Wohnung ist übrigens nicht im gleichen Gebäude wie die "Hauptwohnung" gelegen.

Danke schon einmal vorab für kompetente Antwort!

Der Froschkönig

ZWS für Ferienwohnung?

Christian @, Montag, 11.02.2008 (vor 5942 Tagen) @ froschkönig

Hallo Der Froschkönig,

Zu 1) In Berlin sind keine Zweitwohnungen sondern nur Nebenwohnungen steuerpflichtig. Das FG Berlin-Brandenburg hält das für rechtmäßig - ich nenne es verfassungswidrig, wie an diesem Beispiel wieder so schön deutlich wird.

Zu 2) Ein Arbeitszimmer ist keine Wohnung.

Ansonsten: Wer nur eine Wohnung nutzt, hat keine Hauptwohnung.

Gruß

Christian