"Innehaben" einer Wohnung - Definition?
Hallo,
meine Partnerin und ich haben je eine Wohnung gemietet.
Da sie fast täglich bei mir "zu Besuch" ist, hat sie sich
vor ein paar Jahren mit Zweitwohnsitz bei mir angemeldet.
Nun ja. Jetzt wird hier die Zweitwohnungssteuer
eingeführt
Kann sie ihren Wohnsitz bei mir einfach wieder abmelden>
Der Mietvertrag lautet auf meinen Namen und sie hat
kaum persönliche Sachen bei mir in der Wohnung (zum
Verständnis, die Distanz zwischen unseren Wohnungen ist
nur 5 Gehminuten). Nach meinem Verständnis kann also nicht
die Rede davon sein, dass sie die Wohnung "innehat"
Oder wird es allein dadurch, dass sie regelmäßig hier übernachtet, automatisch auch ihre Wohnung>
Sie will/kann die andere Wohnung nicht aufgeben.
Danke und Gruesse!