ZWS Köln

nina_tc @, Dienstag, 26.02.2008 (vor 5876 Tagen)

Hallo,
ich hab vor 2 Jahren einen Bescheid zur ZWS in Köln bekommen,aber nicht darauf reagiert...es kam auch nichts mehr.
Jetzt bin ich wieder in meinen Erstwohnsitz (Kinderzimmer)nach Mönchengladbach zurück gezogen und promt kam ein Schreiben der Stadt Köln, dass ich noch ZWS zu entrichten habe!
Was nun>
Wie gehe ich am klügsten vor>
Vielen Dank für die Antwort.

ZWS Köln

Christian @, Dienstag, 26.02.2008 (vor 5876 Tagen) @ nina_tc

Hallo Nina,
den Sachverhalt müsste ich schon etwas genauer kennen.:-|
Deine Schilderung klingt so, als hättest Du vor zwei Jahren einen Steuerbescheid der Stadt Köln bekommen, darauf nicht reagiert hast und jetzt aufgefordert wirst, die damals festgesetzte Steuer zu bezahlen.
War das so>
Oder hast Du vor zwei Jahren ein Schreiben der Stadt Köln mit der Aufforderung bekommen, eine Erklärung zur ZWSt abzugeben> Diese geforderte Erklärung hast Du nie abgegeben. Was steht dann in dem Schreiben, dass Du jetzt bekommen hast>
Ansonsten gehe ich davon aus, dass Du in den letzten Jahren mit Nebenwohnung in Köln und Hauptwohnung in Mönchengladbach gemeldet warst.
Gruß
Christian

ZWS Köln

nina_tc @, Dienstag, 26.02.2008 (vor 5876 Tagen) @ Christian

Hi!
Also ich hab am 06.09.05 den Brief zur Erklärung der ZWS bekommen und sollte irgendwas ausfüllen...hab ich aber vergessen und als sie sich dann nicht mehr gemeldet haben, dachte ich das ich ihnen entkommen kann...;-)
Damals wurde keine Steuer fest gesetzt.
In dem Schreiben jetzt steht, dass ich wie damals die Erklärung zur ZWS abgeben soll.
Ich hatte die ganze Zeit meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern im Haus in Mönchengladbach, wo ich jetzt auch wieder eingezogen bin...mein Nebenwohnsitz war meine Studentenwohnung in Köln mit meinem Bruder zusammen, der in Köln ne Ausbildung gemacht hat (und noch keine Schreiben bekommen hat):-).
Gruss
Nina

ZWS Köln

Christian @, Dienstag, 26.02.2008 (vor 5876 Tagen) @ nina_tc

Hallo Nina,
ja, Köln und die Schnarcher vom Kassen- und Steueramt.

Du hast zwei Möglichkeiten:
-1. Die Erklärung erneut vergessen (mit der möglichen Folge eines Bußgeldes und eine Festsetzung der Steuer nach dem Gusto der Kölner Traumtänzer.
2. Die Erklärung abgeben, wie es der Stadt auch zusteht. Dann bekommst Du zwar auch einen Steuerbescheid, aber auf keinen Fall ein Bußgeld.

Meine Empfehlung: Erklärung ehrlich abgeben (nur Deinen Bruder solltest Du verschweigen, sonst weckst Du einige Schnarcher zu früh - die kommen irgendwann schon noch von alleine drauf - versprochen). Das Formblatt für die Erklärung sollte eigentlich beigelegen haben, wenn nicht kannst Du
1. es Dir entweder im Internet herunterladen oder
2. die Stadt anschreiben und um Übersendung eines Formblattes bitten. Damit lässt sich zumindest Zeit gewinnen - evtl. sogar sehr viel, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Zustände im Kassen- und Steueramt so chaotisch sind, dass es wieder zwei Jahre dauert, ehe man sich an Dich erinnert. Und Zeit ist bekanntlich Geld.

Zum Ausfüllen der Steuererklärung: Im Anschnitt 4 solltest und kannst Du mauern. In die Leerzeilen „aus folgenden Gründen“ solltest Du eintragen:
„Meine melderechtliche Nebenwohnung ist allein schon deswegen keine Zweitwohnung, weil es mit an der Innehabung einer Erstwohnung mangelt und damit die für die Erhebung einer Aufwandsteuer erforderlich besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.“
Auf keinen Fall darfst Du eine Einzugsermächtigung erteilen.
Mache Dir aber keine Hoffnungen, dass Du um einen Steuerbescheid herumkommst. Die Kölner schicken Dir einen, und dann musst Du beim VG Köln klagen. Solltest Du dazu Hilfe brauchen - kriegst Du hier.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS: Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.

ZWS Köln

nina_tc @, Dienstag, 26.02.2008 (vor 5875 Tagen) @ Christian

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich werd mich dann jetzt mal an das Ausfüllen der Erklärung machen und mich dann wieder melden, wenns was Neues gibt!
Auf ein zusätzliches Bußgeld hab ich nämlich keine Lust..hab ja nichts zu verschenken! :-)
Bis dann
Lieben Gruss

ZWS Köln

Indigo @, Montag, 31.03.2008 (vor 5842 Tagen) @ nina_tc

Hallo,

ich häng' mich einfach mal dran. Habe fast das gleiche Problem.

Bis zum 30.03.2007 war ich mit Nebenwohnsitz in Köln gemeldet(Studentin), Hauptwohnsitz bei meinen Eltern. Den Bescheid auch irgendwann bekommen und ignoriert.

Jetzt wohne ich in Düsseldorf und habe vor einiger Zeit eine Zahlungsauffforderung über die ZWS bekommen, allerdings von der Stadtkasse Düsseldorf (für die Stadt Köln).

Was mache ich jetzt, an wen wende ich mich> Ich ziemlich dringend. Danke schonmal!

ZWS Köln

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5842 Tagen) @ Indigo

Zahlen

ZWS Köln

Indigo @, Montag, 31.03.2008 (vor 5842 Tagen) @ Christian

Das versuche ich zu vermeiden oder jedenfalls aufzuschieben....

ZWS Köln

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5842 Tagen) @ Indigo

Na, dann viel Glück. Denn Schramma braucht jeden Cent.

ZWS Köln

nina_tc @, Dienstag, 27.05.2008 (vor 5785 Tagen) @ nina_tc

Hallo Christian,
ich hab da noch eine Frage...
mein Bruder war auch mit Zweitwohnsitz in Köln gemeldet, allerdings ht er eine Ausbildung in Könl gemacht und später dort gerbeitet, also war es eigentlich sein Hauptwohnsitz...
kann man da noch etwas dran ändern und kommt er so an der Zweitwohnsitzsteuer vorbei>
Liebe Grüsse
Katharina

ZWS Köln

Christian @, Dienstag, 27.05.2008 (vor 5785 Tagen) @ nina_tc

Hallo Nina,
Dein Bruder war also in Köln mit Nebenwohnung falsch gemeldet und will das korrigieren, indem er sich dort rückwirkend mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung meldet.
Ob das Kölner Ordnungsamt sich darauf einlässt oder nicht, und wie die Gemeinde der bisherigen Hauptwohnung reagiert, steht in den Sternen. Das weiß nicht mal OBI. Das muss Dein Bruder selbst erfragen/in Erfahrung bringen. Gelingt ihm die rückwirkende Ummeldung, und alle bleiben friedlich, kommt er um die „Zweitwohnungsteuer nach Kölner Recht“ herum. Gelingt es ihm nicht oder muckt eines der involvierten Ordnungsämter auf, hat er mit Zitronen gehandelt.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS Köln

nina_tc @, Dienstag, 27.05.2008 (vor 5785 Tagen) @ Christian

Wie geht er am Besten vor>>>> :-)

ZWS Köln

Christian @, Dienstag, 27.05.2008 (vor 5785 Tagen) @ nina_tc

Am besten mit einer Dame vom Bürgerbüro charmant und völlig unverbindlich plaudern. Die Zweitwohnungsteuer sollte er mit keinem Wort erwähnen - sonst geht das Kompetenzgeschiebe und -gerangel los.
Mit den Erkenntnissen aus Köln bei der Gemeinde des biskerigen Hauptwohnortes aufkreuzen und wieder charmant plaudern.
Allles lässt sich ggf. auch telefonisch erledigen. Danach müsste er wissen, was er zu tun hat.
Gruß
Christian

ZWS Köln

nina_tc @, Dienstag, 27.05.2008 (vor 5785 Tagen) @ Christian

Vielen Dank!
So werden wir es machen! :-D

ZWS Köln

nina_tc @, Samstag, 10.10.2009 (vor 5284 Tagen) @ nina_tc

Hallo,
also der Fall ist scheinbar immer noch nicht ageschlossen...
ich habe jetzt am 1.10. per Einschreiben einen ZWS-Bescheid bekommen!
Gibt es trotzdem noch eine Chance der Zahlung zu entkommen>>>
Vielen Dank für eure Hilfe!

ZWS Köln

Alfred @, Samstag, 10.10.2009 (vor 5284 Tagen) @ nina_tc

Damit liegen die Karten auf dem Tisch. Wenn Du etwas dagegen unternehmen willst, musst Du auf jeden Fall beim VG Köln klagen.
Da inzwischen viele Urteile zur ZWSt ergangen sind, ist nun für die Erfolgsaussichten vor Gericht ein Detail wichtig:
Du hast geschrieben, dass Du in Köln bei Deinem Bruder gewohnt hast, der dort eine Ausbildung gemacht hat. Warst Du bei Deinem Bruder Unter-/Mitmieterin, also oder hat er Dir einfach nur ein Zimmer zur Nutzung überlassen>
Wenn Du das Zimmer nur „von Bruders Gnaden“ genutzt, aber nicht innegehabt hast, bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Da kann nunmehr auch eine Kölner Einzelrichterin eigentlich nicht mehr anders sehen.
Warst Du hingegen Unter-/Mitmieterin, ist die Sache nicht ganz so einfach. Klagen kannst Du trotzdem und das mit guten Gründen (kriegst Du ggf. hier geliefert). Das solltest Du dann allerdings nur tun, wenn Du bereit bist, nach dem zu erwartenden Urteil zugunsten der Stadt weiter zu gehen (Berufung beim OVG/Verfassungsbeschwerde).
Für eine Klage hast Du nicht mehr viel Zeit, wenn Du den Steuerbescheid am 1.10, bekommen hast. Ggf. musst Du „Klage zur Fristwahrung“ einlegen und die Begründung nachreichen.
Nun, nach den Urteilen des BVerwG ebenfalls von einer gewissen Bedeutung:
Wie war Dein Bruder in Köln gemeldet - mit Nebenwohnung, Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung>
Weiterhin solltest Du beachten:
Die Klage hemmt die Zahlunggsfrist nicht. Wenn Du gegen den Steuerbescheid klagst, kannst Du mit hinweis auf die Klage bei der Stadt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dem müssten sie eigentlich stattgeben, aber "eigentlich" heißt bei der Stadt Köln nicht viel.

ZWS Köln

nina_tc @, Samstag, 10.10.2009 (vor 5284 Tagen) @ Alfred

Gut, also wie gehe ich jetzt weiter vor>>
ich habe mit meinem bruder zusammen dort gewohnt, wir waren beide dort gemeldet...
aber ich war 2005 von april bis oktober eigentlich nur zu hase in mönchengladbach, weil ich dort meine mutter gepflegt habe...ist dies von bedeutung>
das haus in dem ichin mg gemeldet war, ist das haus meines vaters...gilt das dann als erstwohnsitz>>> ich habe gehürt, dass dem nicht so ist...zu dem habe ich die semesterferien auch zu hause verbracht und die wochenenden ebenfalls, da meine mutter schwer krank war.
ich habe mal die gesamte situation dar gelegt, damit ihr bescheid wisst und mir besser helden könnt...danke

ZWS Köln

Alfred @, Samstag, 10.10.2009 (vor 5284 Tagen) @ nina_tc

Nicht zu viel Persönliches, hier lesen auch Leute mit, die sich eigentlich schämen müssten.
Du hast mit Deinem Bruder zusammen in Kön gewohnt. Meine Frage, wer der Mieter der Wohnung war, und ob Dein Bruder auch mit Nebenwohnung gemeldet war, hat Du nicht beantwortet. Das ist vorerst einzig und allein von Bedeutung. Die Pflege Deiner Mutter kann auch wichtig werden, wenn Du Mieterin/Untermieterin oder Mitmieterin der Wohnung warst. Aber es ist mühsamer und riskanter.
Im Übrigen empfehle ich Dir, mir das Ganze per Mail zu beantworten. Manches geht die Stadt Köln wirklich nichts an.

ZWS Köln

karllauer @, Donnerstag, 03.04.2008 (vor 5839 Tagen) @ Christian

Hallo, Christian,

ich hab ein ähnliches Problem mit der Aufforderung zur rückwirkenden Zahlung der ZWSt.
Du hattest geschrieben:

Zum Ausfüllen der Steuererklärung: Im Anschnitt 4 solltest und kannst Du mauern. In die Leerzeilen „aus folgenden Gründen“ solltest Du eintragen:
„Meine melderechtliche Nebenwohnung ist allein schon deswegen keine Zweitwohnung, weil es mit an der Innehabung einer Erstwohnung mangelt und damit die für die Erhebung einer Aufwandstuer erforderlich besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.“

Hat man mit dieser Formulierung die Chance um die Zahlung rumzukommen, oder verschafft man sich nur etwas Zeit>
Und ist folgende Entscheidung aus RLP für NRW rellevant>

Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 29.01.2007 (Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG)

Und das Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hat wohl ähnlich entschieden:
http://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8023609_L20_D0_I374844...

Wozu würdest du raten>

Danke für deine Antwort,

Karl

ZWS Köln

Christian @, Donnerstag, 03.04.2008 (vor 5839 Tagen) @ karllauer

Hallo Karl,
Prognosen über den Ausgang von Verhandlungen sind eine gefährliche Angelegenheit.:-( Auf jeden Fall verschaffst Du Dir mit der von mir vorgeschlagenen Formulierung nicht nur Zeit, sondern hast damit die Möglichkeit, auf dem Klageweg die Entscheidung offen zu halten. Das heißt zwar auch erst Mal zahlen, aber mit der realistischen Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.
Wie wirkungsvoll die von mir vorgeschlagene Formulierung kurzfristig ist, hängt vom zuständigen VG ab. Da es bei Dir vermutlich Köln ist, hast Du gute Chancen, mit einer Klage das Aussetzen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerwG zu erreichen. Mit der Entscheidung des OVG RLP kannst Du Dir in Köln allerdings nichts kaufen (die verstehen das nicht).
Beim BVerwG versuchen derzeit mehrere Städte ihre verfassungswidrige Nebenwohnungsteuer zu retten. Ich wünsche ihnen von Herzen, dass sie dabei kräftig auf die Schnauze fallen - auch wenn es wieder mal das Geld des Steuerzahlers kostet. Aber der hat's ja.
Das genaante Urteil ist nicht vom niedersächsischen OVG sondern vom VG Lüneburg. Spielt aber keine Rolle, dennn NRW-Verwaltungen wollen von "ausländischen" Entscheidungen nichts wissen. Nicht einmal das BVerfG erkennen sie an.
Meine Empfehlung: Klagen, wenn sie die Steuer verlangen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


Und wie immer mein Hinweis: Mit Wohnsitzen hat das Ganze nichts zu tun.

ZWS Köln

Carienchen @, Dienstag, 20.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Christian

Hallo alle zusammen,

mein Fall passt hier gut hin:

Ich war vom 12.09.2005 bis 31.03.2006 mit Nebenwohnsitz in Köln gemeldet. Zu dieser Zeit habe ich ein duales Studium begonnen, d.h. gearbeitet und "nebenbei" studiert.

Mein Hauptwohnsitz lag und liegt immernoch bei meiner Mutter.

Am 17.03.2008 habe ich dann auch die Auffoderung zum Ausfüllen der Zweitwohnungssteuererklärung erhalten. Ich war ziemlich überrascht über den Brief - da alles schon so lange her war - und wollte mich bei dem Kassen- und Steueramt beraten lassen, da ich leider noch nichts von diesem Forum wusste und erst Recht noch nicht die Formulierung von dir, Christian, kannte:
"Meine melderechtliche Nebenwohnung ist allein schon deswegen keine Zweitwohnung, weil es mit an der Innehabung einer Erstwohnung mangelt und damit die für die Erhebung einer Aufwandsteuer erforderlich besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist."

Im Abschnitt 4 schrieb ich sinngemäß, dass meine Nebenwohnung nicht als Zweitwohnung galt, da mein Hauptwohnsitz bei meiner Mutter war. Die nette Dame beim Amt meinte, dass das vorerst reichen sollte, da das abschließende Rechtsurteil für solche Fälle noch nicht vorliegt. Als Anlage habe ich die Anmeldung im Haus meiner Mutter als Hauptwohnsitz beigefügt.

Letzte Woche habe ich dann ein Antwortschreiben erhalten: nun soll ich einen Mietvertrag für die Erstwohnung oder einen aktuellen Grundbuchauszug bei Eigentum und eine Erklärung bezüglich der Anzahl der Tage pro Woche, an denen ich die Kölner Wohnung genutzt habe, vorlegen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich jetzt am besten verhalten kann. Gibt es eine bestimmte Anzahl von Tagen, so dass die Nebenwohnung nicht als zweitwohnung gilt, oder sonstige Tipps>

Sorry, wenn mein Beitrag so lang ausfällt, aber ich wollte, dass vorerst keine Fragen offenbleiben.

Würde mich über eine Antwort freuen.
LG Carienchen

ZWS Köln

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Carienchen

Hallo Carienchen,

wer sich vom Kölner Kassen- und Steueramt beraten lassen muss, tut mir ehrlich leid.
Aber was da in Köln abgeht, erscheint mir etwas seltsam. Die Forderungen des Kölner Kassen- und Steueramtes sind entweder unsinnig und schikanös oder ausgesprochen böswillig.
Antworten solltest Du allerdings. Sinngemäß halte ich, wenn auch sehr freundlich formuliert, für zweckmäßig:

„Ihren Forderungen, einen Mietvertrag für meine melderechtliche Hauptwohnung oder einen aktuellen Grundbuchauszug bei Eigentum und eine Erklärung bezüglich der Anzahl der Tage pro Woche, an denen ich die Kölner Nebenwohnung genutzt habe, vorzulegen, kann ich nicht nachkommen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, nutze ich als Hauptwohnung die Wohnung meiner Mutter und bin dort weder Mieter noch Eigentümer noch sonst in irgendeiner Form nutzungsberechtigt. Dass in solchen Fällen kein Mietvertrag oder gar ein Grundbucheintrag existiert, ist allgemein und in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Auch habe ich gegenüber der Stadt Köln bereits mehrfach erklärt, mich dort nicht vorwiegend aufzuhalten. Zur Anzahl der Tage, die ich mich in Köln aufgehalten habe, kann ich mich nicht erklären, da ich keine „Anwesenheitsliste“ geführt habe. Auch dieses Verhalten dürfte allgemein und auch in der Rechtsprechung anerkannt sein.“

Das sollte – die „freundlichen“ Grüße nicht vergessen -, so reichen, um den Wissenshunger von Herrn Schlaucher und seinen Bediensteten zu befiriedigen.
Willst Du die Herrschaften noch ein bisschen ins Schwitzen bringen und Salz in noch offene Wunden streuen, kannst Du folgenden Absatz anfügen::-D

„Zum Schluss eine Frage und Bitte meinerseits. Ich habe gehört, dass man in Köln einen Zuschuss zur Nebenwohnungsteuer beantragen kann. Rein vorbeugend bin ich daran natürlich interessiert und bitte Sie, mir die entsprechenden Unterlagen zuzusenden und mitzuteilen, welche Unterlagen, Erklärungen usw. ich im Fall der Fälle evtl. Antragstellung beibringen muss.“

Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS.:
Den letzten, zusätzlichen Absatz empfehle ich allen, die in Köln in irgendeiner Form mit der dort so genannten Zweitwohnungsteuer zu tun haben. Dieser Zuschuss tut der Verwaltung nämlich weh und demonstriert vorzüglich den Aufwand, den die Kölner Stadtverwaltung betreiben muss, um eine Aufwandsteuer beizutreiben. Außerdem kann man in dieser „juristischen“ Wunde genüsslich rumstochern, denn die Begründung ist dürftig und fast ein Rückfall in die Zeit des Kalten Krieges. Aber schon die diesbezüglichen zu erwartenden akrobatischen Verrenkungen am Kölner VG (das „V“ steht hier für „Verwaltungs“) müssten es wert sein, diese Karte zu spielen.

ZWS Köln

Bjoern @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Christian

Hallo,

das mit der Hauptwohnung ist mir noch nicht so ganz klar.

normalerweise gilt für Studenten: wenn sie sich an den Wochenenden und den Semesterferien bei den Eltern aufhalten, dann ist dort die Hauptwohnung (darüber gibts ein Urteil des BVerwG)

bei einem dualen Studium ist es doch aber so, dass man in den Semesterferien arbeitet. wo ist die Arbeitsstätte> auch in Köln>!>
falls ja, könnte es nämlich tatsächlich sein, dass die Hauptwohnung in Köln war

daher mein Tip: wenn die Arbeitsstätte bei deinen Eltern war, dann kannste das dem Steueramt in Köln ruhig so mitteilen ... dann wird nämlich klar, dass du dich überwiegend bei deinen Eltern aufgehalten hast

sollte jedoch die Arbeitsstätte auch in Köln sein, dann die Formulierung von Christian verwenden (oder halt überlegen, ob man sich melderechtskonform verhalten sollte ... weiss aber nicht, welche Konsequenzen dies haben könnte)

die Idee mit dem Zuschuss von Christian ist genial :-D

ZWS Köln

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Bjoern

Hallo,
es ist nicht die Idee, die genial ist.;-) Außerdem ist der Vorschlag eher "méchant" (so liebenswürdig, aber auch so vieldeutig, kann man es nur in Französich sagen). Zumindest ist er so gemeint.
Was Deine Betrachtung zur Hauptwohnung angeht, hast Du in der Sache Recht. Aber Carienchen hatte (abgeschlossene Vergangenheit) den Behörden nun mal schon mitgeteilt, dass in Köln ihre Nebenwohnung sei (= dort ist nicht der vorwiegende Aufenthalt). Das hatten die Behörden so auch akzeptiert und tun es ersichtlich immer noch. Daran sollte man ohne Not nicht rühren (normative Macht des Faktischen). Philosophische Betrachtungen über den Umfang der Wahrheitsliebe im Umgang mit (Steuer)Behörden spare ich mir an dieser Stelle.
Aber im Lichte Deiner Betrachtungen korrigiere ich, der zumwinklischen Correctness wegen, meinen Vorschlag für die Antwort.;-) Statt
"Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, nutze ich als Hauptwohnung die Wohnung meiner Mutter und bin dort weder..."besser:
"Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, nutze ich als Hauptwohnung die Wohnung meiner Mutter und bin dort weder...
"Melderechtliche Hauptwohnung bei Mama, Nebenwohnung in Köln - basta!" (Schröder who>):-D
Gruß
Christian

ZWS Köln

Carienchen @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Christian

Hallo,

vielen Dank für die fixe Antwort. Ist echt super. Vor allem dein Wissen und deine Formulierungen, die man ohne Weiteres übernehmen kann, sind echt beneidenswert, Christian.

Dann werden ich mich direkt mal daran machen, eine netten Brief zu schreiben.

Vielen, vielen Dank.
LG Carienchen

P.S. Mein duales Studium lief so ab, dass ich ganz normal einem 40-Stunden-Job nachging und zwischendurch an Präsentationsphasen teilnahm. Also war meine Arbeitsstätte schon in Köln, aber ich war dort mit Nebenwohnung gemeldet.
Aber anscheinend spielt das ja doch keine Rolle ;-)

ZWS Köln

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Carienchen

Hallo Carienchen,

» ... Formulierungen, die man ohne Weiteres übernehmen kann, ...
sind auch keine Erfolgsgarantie.:-(

Halte uns auf dem Laufenden - die Kölner Stadtverwaltung ist immer für Überrachungen gut.

Denke immer daran, dass man nie weiß, wer hier am mitlesen dran ist. ...:-) Das ;-) ist wohl richtig.

Gruß
Christian

ZWS Köln

Bjoern @, Donnerstag, 22.05.2008 (vor 5790 Tagen) @ Christian

Hallo,

wenn ihr Leute von den kommunalen Steuerämtern mitlesen, dann sollen sie sich ruhig mal äußern. mich würde die Position der Gegenseite zu bestimmten Punkten sehr interessieren.

Thomas aus Dresden hat sich ja mal ne Zeit lang geäußert ... aber leider hat er sich ja inzwischen komplett zurückgezogen.

ich wäre sehr an einem Austausch mit den Steuerämtern interessiert ;-)

ZWS Köln

Christian @, Donnerstag, 22.05.2008 (vor 5790 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
es lesen nicht nur die kommunalen Steuer- und städtischen Finanzämter mit – auch Richter wurden dabei schon ertappt.:-)
Aus eigener Erfahrung: Ein ernsthafter Austausch ist mit den wenigsten möglich. sobald es Ernst wird, kneifen sie alle.:-D
Und was den Rückzug von TW angeht: Komplett ist der nicht – er liest weiter mit. Wie sollte er auch sonst erfahren, wie seine Satzung zu verstehen ist>:-P
Gruß
Chrstian
(das ist mein 999. Beitrag)

ZWS Köln

chris76 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ Christian

Folgender Satz kann doch nicht ernst gemeint sein>

PS: Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.

Ist das nun legal oder nicht>

Ich wurde leider geschätzt mit 10% Jahresnettokaltmiete.
Zwar "nur" 500 Euro aber die Schätzung faellt in der Regel höher aus.

Und ja, ich habe damals Wiederspruch eingelegt. Da das aber gerichtlich noch nicht durch war wurde mir gesagt ich könnte es erstmal vergessen. nun ja, die tage saß dann die Dame von der Vollsteckungsstelle hier.
Jetzt zahl ich 25 Euro monatlich ab, was mich als Geringverdiener schon schmerzt. Und eigentlich wofür..das schmerzt noch mehr.

Meine Frage ist: Ich war damals in der Ausbildung zum Mediengestalter und hatte ein Kinderzimmer bei meiner Mutter in Bad Honnef. Also gilt diese versch... ZWS auch bei Azubis>

Eine andere Frage ist was der aktuelle Stand der Klagen ist.
(Kann kurz ausfallen)..

Eine weitere wäre... kann ich den Betrag von 25 noch schmälern auf zb 5 oder 10 Euro> und das damit begründen das ich einfach nicht mehr geld habe zur zeit>!>!

Sowas habe ich echt noch nicht erlebt und wenn ich nicht so beschissen vernüftig wäre, würde ich da jetzt hingehen und ein kleines aber feines Massaker bei den ganzen scheiß unfreundlichen Idioten abliefern.

gruss,
chris a ka hass );

ZWS Köln

chris76 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ chris76

nachtrag...

gibt es eine Zahl derer die von der ZWS in köln betroffen sind> Wäre ja mal interessant zu Wissen in welcher Dimension sich die Stadt da das Geld einfährt.
Wahrscheinlich wird davon ne weitere bekloppte U-Bahn Trasse gebaut die keiner brauch. Ohhhh mann.

Das da noch keiner gewaltätig geworden ist oder zumindest demonstriert hat wundert mich echt.
Ich mein wenn ich bei Rot über die Ampel geh und ich zu 50Euro verknackt werde kann ich das einsehen. Wenn ich besoffen Rad fahre und den Führerschein deswegen verliere, seh ich das ein. Alles kein Problem.
Aber das alles im Nachhinein zu machen ist der Hammer.

Das wäre aehnlich als wenn ich mir 1999 nen PC gekauft haette aber 2005 ne Steuer rückwirkend für den Besitz eines PC`s im Jahre 99 erhoben wird.

ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ chris76

Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.
Das ist ernst gemeint. Satzungen, die bestimmte Normen beinhalten. wie es auch bei der Kölner der Fall ist, hat das BVerfG 1983 und 2005 für verfassungswidrig erklärt. Das heißt nach meinem Verständnis: Diese Satzungen sind nicht legal. Schert sich nur kein Mensch drum. Was Bundesrecht und verfassungskonform ist, bestimmt schließlich das BVerwG.

Was ich nicht verstehe: Wenn Du Widerspruch eingelegt hast, muss es einen Widerspruchsbescheid geben, gegen den man dann klagen kann/hätte klagen können. Das wäre legal, legitim und vernünftig. Wenn Du das nicht getan hast, solltest Du Dich an die eigene Nase fassen. An der ZWSt wird die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands nicht zu Grunde gehen.

Die Zweitwohnungsteuer sollte für jeden gelten, der zwei - oder mehr - Wohnungen innehat. Das ist die Absicht des Satzungsgebers. So das VG Köln und OVG NRW in ständiger Recht(>)sprechung (bis 2008). Da Du nur eine einzige „Wohnung“ innehattest, hattest Du auch keine Zweitwohnung. Die Person des Steuerpflichtigen darf keine Rolle spielen.

Aktueller Stand der Klagen: Das BVerwG hat nun entschieden, dass (nur>) bei Studenten das Innehaben einer Nebenwohnung als Innehaben einer Zweitwohnung besteuert werden kann, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist. Damit dürfte die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit auf diesen Unfug abfahren, und die einzige „Rettungsmöglichkeit“ bietet das BVerfG und seine bisherige Rechtsprechung.

Natürlich kannst Du einen Antrag stellen, die Raten zu vermindern.

Wie viele Personen konkret von der ZWSt betroffen sind, weiß nur die Stadt Köln, und die verrät es nicht. Will z.B. bei Gericht auch niemand wissen. Auch die Einnahmen aus der ZWSt werden nicht gesondert ausgewiesen. Da müsste man konkret nachfragen. Ob man als gemeiner Bürger dann eine ehrliche Antwort bekommt, wage ich zu bezweifeln..
Schätzung:
12. - 16.000 Steuerfälle, Einahmen ca. 5 Millionen.
Also: Eine U-Bahn-Trasse lässte sich damit nicht bauen. Das reicht allenfalls für die Kammelle am Rosenmontag.

Die Idee mit dem PC ist nicht schlecht. Rückwirkend geht es leider nicht. Aber eine örtliche Aufwandsteuer auf das Halten eines PC im Stadtgebiet Köln ist eine gute Anregung. Ließe sich wahrscheinlich sogar sauberer normieren als die verfassungswidrige Nebenwohnungsteuer. Einfach toll, diese Kreativität. Hoffentlich hast Du da keine Begehrlichkeiten geweckt.

ZWS Köln

chris76 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ Alfred

Das BVerwG hat nun entschieden, dass (nur>) bei Studenten das Innehaben einer Nebenwohnung als Innehaben einer Zweitwohnung besteuert werden kann, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist.

haben die mich dann zu unrecht besteuert oder wie jetzt>
ich nagel dich da auch nicht fest aber du scheinst einer der wenigen zu sein die da überhaupt nen plan haben. dafür danke...

ich meine meine ausbildung wurde auch über das arbeitsamt finanziert, da es eine art weiterbildung war. also gibt der staat, danke danke, mir da geld für die ausbildung und die stadt köln versteuert mir das wieder und zieht es ein.... echt strange.

ZWS Köln

chris76 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ chris76

hat mal jemand dran gedacht eine online petition zu starten>
sind ja bundesweit nicht grad wenige von betroffen.

ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ chris76

Sie haben Dich zu Unrecht besteuert. Aber nicht weil das Geld vom Arbeitsamt kommt oder aus sonst einem anderen Grund, sondern einzig und allein deswegen, weil die Kölner mit ihrer verfassungswidrigen Satzung nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern bis 2008 das Nutzen einer Nebenwohnung besteuert haben. Seit 1.1.2009 soll es das Innehaben einer Nebenwohnung sein, was auch nicht viel besser ist.

Aber was die Petition angeht: An wen willst Du die denn richten> Schadet zwar nichts, geht den Verantwortlichen aber am Arsch vorbei.

ZWS Köln

chris76 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ Alfred

wenn du das so sicher ist wie du behauptest, weshalb hat dann noch keiner ne klage durchbekommen> müsste sich doch ein studi finden lassen dessen vater anwalt ist...

und es kommt mir seltsam vor wenn das hier so deutlich gesagt wird das das unrecht ist aber keiner bisher von der steuer befreit ist. wo isn da jetzt der haken>
vielleicht bin auch nur was begriffstuzig.. ; )

ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5281 Tagen) @ chris76

Ein Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin) ist noch keine Garantie, um eine Klage mit Erfolg abzuschließen. Das rechnet sich nicht. Das schöne an der Justiz ist ja gerade, dass sich immer etwas finden lässt, womit man die gewünschte Auffassung begründen kann. Und wenn keiner eine Klage bis zum Ende durchzieht, wie soll sich da was ändern>

Warum ich so sicher bin> Das BVerwG hat schon zwei Mal in grundsätzlichen Angelegenheiten der ZWSt falsch entschieden und macht immer noch den gleichen Fehler wie 1979. Warum das so ist> Das was ich vermute, möchte ich nicht glauben.

Keiner von der Steuer befreit> Wozu denn> Man kann durchaus zwei Wohnungen innehaben und zahlt keine Steuer. Die Leute, die es sich leisten könnten, werden von der Kölner Nebenwohnungsteuer nur gelegentlich, eher zufällig, erfasst. Die Satzung ist auf die Lebens- und Wohnverhältnisse von Studierenden abgestimmt. Die sind so ziemlich die einzige Zielgruppe, bei der man was bewegen kann. Nämlich die Umverteilung von Staatsgeldern zu Gunsten chronisch klammer Städte, die mit dem Geld des Steuerzahlers oft nicht umgehen können. Die Justiz nennt das dann manchmal „ein gewünschtes Verhalten“ bewirken. Gewünscht ist das zwar nur von den steuererhebenden Städten, die betroffenen Steuerzahler und deren Heimatgemeinden sehen das anders. Aber was ist schon Kleinkleckersdorf an der Pissa gegen eine Fast-Millionenstadt Köln am Rhein>

Wenn man dann liest, dass Köln wegen der enormen Zuwachsrate der Bevölkerung in den letzten Jahren beim Städteranking ganz weit oben steht, kann man nur froh sein, dass Dummheit nicht weh tut. Das Geschrei wäre unerträglich.

ZWS Köln

Rebell @, Mittwoch, 14.10.2009 (vor 5280 Tagen) @ Alfred

» weit oben steht,
» kann man nur froh sein, dass Dummheit nicht weh tut. Das Geschrei wäre
» unerträglich.

Ja lieber Alfred da hast Du eigentlich die richtigen Worte gefunden!
Es kommt noch hinzu, dass es zahlreiche Landes-Politiker gibt, denen sollte mal die Dummheit Schmerzen und zwar Tag und Nacht bereiten. In erster Linie schimpfen diese sich als erfahrene Kommunalpolitiker wie etwa die Freien Wähler sich gerne bezeichnen, diese sind ausschließlich dafür in einer Art Raubritter- oder Piratenmanier an Geld zu gelangen. Da heisst es einfach die Kommunen brauchen Geld, ob diese nun mit Geld auch richtig umgehen können, das steht doch oft in den Sternen! Schließlich wollen sowohl Bundespolitiker als auch Landespolitiker die Verantwortung an die Kommunale Selbstverwaltung weitergeben, unterdrücken dabei allerdings, dass ohne die gesetzlichen Voraussetzungen es keine Zweitwohnungssteuer geben dürfte. Hinzu kommt noch die längst fällige kommunale Finanzreform wird immer wieder aufs Neue jahrzehntelang hint angestellt, lieber dreht man noch an dem "Schräubchen" Melderecht und schon entdecken die Kommunalen Verbände ein neues Monster der Piratenhilfe! In Bayern hat man mit dem Instrumentarium die Zweitwohnungsbesitzer mit Hunden gleichgestellt, nur mit dem feinen Unterschied,dass im Jahre 2008 die Zweitwohnungssteuer die Einnahmen der Hundesteuer übersteigt!
Es gibt allerdings einen kleinen Unterschied, die Zweitwohnungsbesitzer beleben die Wirtschaft wesentlich zuverlässiger als die Hunde!

ZWS Köln

Alfred @, Mittwoch, 14.10.2009 (vor 5280 Tagen) @ Rebell

Also bitte, wenn die Dummheit auch noch den Landespolitikern Schmerzen bereiten sollte, wäre das Geschrei ja noch unerträglicher.

Eine kleine Berichtigung muss sein: Bei der Zweitwohnungsteuer wird keinesfalls der Zweitwohnungsbesitzer mit einem Hund gleichgestellt sondern allenfalls mit dem Hundehalter. Das ist doch schon mal was. Und was das Beleben der Wirtschaft angeht: Wenn ich mir in manchen Städten die beliebten Hundeausführstrecken (vulgo „Rue de Kack“) ansehe, finde ich die schon ganz schön belebt – haufenweise sogar. :-D

Aber wenn wir schon Vergleiche anstellen wollen:
Bei Studierenden zahlen ja meist die wohlhabenden Eltern die Zweitwohnungsteuer und die Gerichte verweisen diesbezüglich auch ganz ungeniert auf die Unterhaltsansprüche der Studiosi. Und das ist auch gut so. Denn für die Eltern stellt sich das aufwandsteuerrechtlich doch so dar:
Das Halten eines volljährigen studierenden Kindes ist ein besonderer Aufwand. Das ist ein Sachverhalt, der sich vom volljährigen arbeitlosen Kind ohne Schulabschluss unterscheidet, für dessen Lebensunterhalt letztlich die Allgemeinheit aufkommt. Der für das volljährige studierende Kind erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich des nicht vorhandenen Aufwands für Kinderlose zusammensetzt.
Fazit: Wer es sich nicht leisten kann, soll wegbleiben.
Die weitere ökonomische Erschwerung des Studiums - bildungs- und gesellschaftspolitisch eine wohltuende Einstellung der Kommunen und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Über die Zulässig-/Zweckmäßigkeit der Besteuerung von Ferienwohnungen werden wir beide uns wohl nie einig. Aber dazu bedarf es keiner an das Melderecht anknüpfenden ZWSt.

ZWS Köln

Rebell @, Mittwoch, 14.10.2009 (vor 5280 Tagen) @ Alfred

Das mit dem besonderen Aufwand ist nur noch ein Deckmantel, denn wenn besonderer Aufwand schon zu besteuern ist und gewünscht wird, dann bitte genau prüfen, wer denn so alles einen besonderen Aufwand betreibt> Ein Kleinflugzeug oder ein Campingbus im Werte von 300 000 € oder 6 Turnierpferde im Werte von über 2 Mio plus Stallanlagen plus Spezialtransporter um über 500 000 €, eine Hochseeyacht, ja es könnte auch mal eine jährliche Kreuzschiffahrt sein , das sind alles besondere un zu besteuernde mögliche Aufwände!
Der einzige Unterschied, diese sind in keinem Grundbuch erfasst!
Wer sich also in Deutschland eine Fereinwohnung zugelegt hat, ist nun schließlich selbst der Dumme, hätte er dieses nicht in Deutschland so ungeschickt vorgenommen,könnte man ihn nicht mit der irrsinigen Bezeichnung "Aufwandsteuer" erfassen, denn es gäbe dann weniger Neider die immer wieder behaupten, "wer sich eine Fewo leisten kann, der sollte ruhig zur Kasse gebeten werden.
Hundehalter genießen in den Feriengebieten wesentlich mehr Achtung als die Zweitwohnungsbesitzer, obwohl Hunde nur den Dreck kostenlos liegen lassen, die Zweitwohnugnsbesitzer sind noch so unintelligent und lassen jährlich eine Menge GEld in der Region und werden geächtet als die "Reichen"!
Die Satzungen sind zusätzlich noch ausgelegt, damit auch wirklich über die teilweise Vermietung der Wettbewerb gegenüber den Einheimischen zur negativen Entwicklung einen Beitrag leistet.
Lieber Alfred, was sagst denn zu den "Beschäftigten" die vor Ort keine Arbeit bekommen und bereit sind weit entfernt mit einer winzigen Unterkunft zu Zweitwohnungssteuer erbarmunglos abgezockt werden! Hättest Du diese lieber bei den Hartz IV -Anhängern >

ZWS Köln

Alfred @, Mittwoch, 14.10.2009 (vor 5280 Tagen) @ Rebell

Welcher Aufwand besteuert wird oder nicht, entscheidet der Gesetzgeber. Und irrsinnig ist die Bezeichnung Aufwandsteuer genau so viel oder so wenig, wie die Benennung der mit ihr eng verwandte Verbrauchsteuer, die allerdings (fast) jeder zahlen muss.
Und bitte nicht immer zwei Dinge über einen Kamm scheren. Die Ferienwohnungsteuer hätte mit der Zweitwohnungsteuer, die an das Melderecht anknüpft, nichts gemein. Allein schon die Verwendung der nur für das Melderecht zulässigen Wohnungsdefinition ist eine Frechheit. Da kann man nur noch fassungslos den Kopf schütteln - über die Dreistigkeit der Kommunen und die - na. sagen wir Hilflosigkeit - der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit.
Was die Wohnmobile u.ä. angeht, werden die ja teilweise besteuert, wenn auch meist in gleichheitswidriger Weise. Ich kenne viele Leute, die ihr Wohnmobil nur einmal im Jahr „fortbewegen“ und trotzdem keine Zweitwohnungsteuer zahlen, was daran liegen könnte, das es sich meist um Einheimische handelt.
Zu dem Beispiel mit den auswärts Arbeitenden - wenn sie Vollzeitbeschäftigte sind, zahlen sie am Arbeitsort keine Zweitwohnungsteuer. Obwohl sie durchaus zwei „Wohnungen“ (s.o.) innehaben. Kein Vergleich mit Studenten, die nur eine einzige Wohnung innehaben. Zumindest mit dem Spuk der Zweitwohnungsteuer auf das Innehaben keiner einzigen Wohnung hat das BVerwG nun hoffentlich Schluss gemacht. Obwohl man gespannt sein darf, welchen Dreh die Kommunen finden, um das weiter betreiben zu können.
Ich verstehe das Theater mit den Ferienwohnungen nun wirklich nicht - wenn in der Satzung/der Verwaltungspraxis die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter, die in einer anderen Gemeinde ihre Familienwohnung haben, nicht besteuert werden, sollte man klagen. Bis vor das Bundesverfassungsgericht - wie seinerzeit in den Fällen Überlingen, Hannover und dortmund. Es handelt sich bei diesem Steuergebaren nicht um eine Aufwandsteuer. Aber das tut ja keiner. Lieber fallen Rechtsanwälte mit einer Normenkontrollklage beim bayer. VGH/BVerwG auf die Schnauze, weil man behauptet, die ZWSt sei der Vermögensteuer gleichartig oder vorbringt, die Erhebung der ZWSt verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil unzulässigerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (!) getroffen werden solle.