News: Ländlicher Raum wird klarer Verlierer

René ⌂ @, Montag, 08.05.2006 (vor 6535 Tagen)

In Erbendorf, einer kleinen 5.000-Einwohner-Kleinstadt im Landkreis Tirschenreuth, hat bereits der sechste Einwohner seinen Hauptwohnsitz in die Landeshauptstadt München verlagert. Damit fallen dem Ort jährlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 240 Euro sowie Einkommenssteuer von 200 und 400 Euro weg - pro Person!

"Durch die Zweitwohnungssteuer kommt es zu einer Verschiebung der Finanzkraft zu Lasten von kleineren ländlichen Gemeinden und zu Gunsten der Ballungszentren", kritisierte Erbendorfs Bürgermeister Hans Donko. Die Zweitwohnsitzsteuer widerspricht den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsplans, der die Förderung der ländlichen Gebiete vorsieht (gefunden bei Oberpfalznetz).

News: Ländlicher Raum wird klarer Verlierer

Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6533 Tagen) @ René

"Damit fallen dem Ort jährlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 240 Euro sowie Einkommenssteuer von 200 und 400 Euro weg - pro Person!Durch die Zweitwohnungssteuer kommt es zu einer Verschiebung der Finanzkraft zu Lasten von kleineren ländlichen Gemeinden und zu Gunsten der Ballungszentren,"

Eben deswegen ist die "Lenkungswirkung" der ZWSt noch nicht ausjustiziert, wie Frau Y. Winkler in einen Ihrer Interviews behauptet. Dieser "Verschiebebahnhof" für Steuergelder dient nachweislich nicht dem Gemeinwohl.

Vielleicht sollte der BM mal gegen z.B. München wegen Verletzung der gegenseitigen Treuepflicht der Gemeinden klagen - das wäre zumindest ein amüsanter Beitrag. Er könnte auch IM Beckstein mal fragen, der die ZWSt als Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sieht.

C.

News: Ländlicher Raum wird klarer Verlierer

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6533 Tagen) @ Christian

@ Christian

Ich habe nicht behauptet, "die Lenkungswirkung der ZWSt sei ausjustiziert". Bitte richtig lesen!:-)

Es wäre wohl auch Sache einer Ländergesetzgebung Zweitwohnungssteuersatzungen zu verhindern, wenn diese politisch nicht gewollt sind, weil sie eine Schwächung der ländlichen Strukturen zur Folge haben können.

Gruß
Yvonne Winkler

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Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6533 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Ich habe nicht behauptet, "die Lenkungswirkung der ZWSt sei » ausjustiziert". Bitte richtig lesen!:-)
»

Tadel angekommen und angenommen - manchmal will man halt etwas lesen, was gar nicht geschrieben steht.

Natürlich könnten die Länder manches verhindern, aber warum sollten sie. Wer regt sich da schon über den Verschiebebahnhof für Steuergelder auf> Und selbst Bayern feiert die ZWSt inzwischen als Meilenstein der kommunalen Selbstverwaltung (IM Beckstein, 2004).

Was ich lesen wollte: Solange Gerichte unwidersprochen feststellen (das Gegenteil hat vor Gericht m.W. auch noch niemand behauptet), dass von ZWStS "ein dem Gemeinwohl dienender Anreiz" zum Ummelden (= Lenkungswirkung) ausgeht, ist auch der Rechtsweg noch nicht ganz ausgeschöpft.

Sorry nochmal . wollte niemanden etwas unterstellen.


Christian

News: Ländlicher Raum wird klarer Verlierer

Gerhard, München, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6533 Tagen) @ Christian

Was ich wissen will:
Gibt es jemand der gegen die Zweitwohnungsteuer klagt>
Gibt es Aktionen gegen die Zweitwohnungsteuer>
was passiert eigentlich, wenn ich meinen Zweitwohnsitz abmelde>
Fragen und Fragen und deshalb bitte ich um Antworten.
Danke
Gerhard

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Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6533 Tagen) @ Gerhard

Hallo Gerharf,

zu Deinen Fragen:

» Gibt es jemand der gegen die Zweitwohnungsteuer klagt>

Z.Zt sind mir nur zwei offene Klagen bekannt:

- Ein Aachener Student gegen die Stadt Aachen, VG Aachen 4 K 339/04

- Die Stadt Lüneburg gegen das Urteil des VG Lüneburg vom 16.2.05 5 A 118/04; OVG Lüneburg, Az unbekannt

Die Verhandlungem sind noch nicht terminiert.

Ich selbst warte nur auf den Steuerbescheid, um dann den "Rechtsweg zu beschreiten".


» Gibt es Aktionen gegen die Zweitwohnungsteuer>

Nein, von wem denn>


» was passiert eigentlich, wenn ich meinen Zweitwohnsitz abmelde>

(Zweit)Wohnsitz ist ein Begriff aus der Abgabenordnung des Bundes und bedeutet das Innehaben einer (Zweit)Wohnung - wird von vielen Gemeinden gerne missbraucht, um Zweitwohnungen zu konstruieren (m.E.: rechtwidrig - aber das haben die Gerichte zu entscheiden). Wer darauf reinfällt und seinen "2.Wohnsitz" angibt, bestätigt, dass er mindestens zwei Wohnungen innehat.

Du kannst nur Deine Nebenwohnung abmelden. Wenn Du weiter in der Wohnung bleibst, ist das eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Meldegesetz). Ob das jemand merkt, ist eine andere Frage. Aber: Viele Städte kontrollieren (durch Außendienst und Anfragen beim Vermieter).

Ungefragt: welche Stadt, welcher Grund für Nebenwohnung>

Gruß

Christian

News: Ländlicher Raum wird klarer Verlierer

Gerhard, München, Sonntag, 14.05.2006 (vor 6529 Tagen) @ Gerhard

Vorab danke