News: Hallesches Urteil 2008, nunmehr rechtskräftig

Yvonne Winkler @, Montag, 14.04.2008 (vor 5879 Tagen)

Liebe Leser,

nun habe ich das [urlpdf=http://recht-steuer-ywinkler.de/Halleurteil%202.PDF]zweite hallesche Urteil[/urlpdf] hochgeladen.

Vorsicht, es ist nicht rechtskräftig, die Stadt Halle hat dagegen die Zulassung zur Berufung vor dem OVG Magdeburg beantragt. Ich stelle es dennoch ein, weil ich es in der Begründung sauber finde und weil es einen weiteren Punkt in der Satzung beleuchtet, der bisher woanders noch keine Berücksichtigung fand.

Zur Erinnerung: die Stadt Halle hat nach der ersten Urteilsserie des VG Halle im Jahr 2006 die Satzung korrigiert.
Diese zweite Variante war Gegenstand der diesjährigen Verfahren, also Ende 2007/2008. Nach Auffassung des VG ist die Satzung nichtig.

Nun sind wir sehr gespannt, wie das OVG Magdeburg die Rechtslage einschätzt, vertritt doch das VG in Magdeburg die konträre Haltung zur halleschen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Es bleibt spannend.

YW

News: Hallesches Urteil 2008, nicht rechtskräftig

Christian @, Dienstag, 15.04.2008 (vor 5879 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Leser,

ja, es bleibt weiter spannend.
Aber neu ist die Sache wirklich nicht. Die Stadt Halle kann offensichtlich nicht lesen. Es geht ja u.a. wohl um das Anknüpfen an das Melderecht mit der Formulierung: “Zweitwohnung ist jede Wohnung, die als Nebenwohnung dient.

Bereits 2006 hat das VG Halle dazu entschieden (Urteile sind rechtskräftig!:-)):
„… die Satzung der Beklagte, die - wie oben gezeigt - an das Melderecht anknüpft und die Nebenwohnung als Zweitwohnung ansieht. Sie besteuert damit auch denjenigen, der deshalb im Gebiet der Beklagten eine Nebenwohnung innehat, weil sich seine Hauptwohnung nach … MG LSA bestimmt. Das bedarf nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, … keiner weiteren Begründung. Dieser Verfassungsverstoß führt nicht nur zu einer Teilnichtigkeit, sondern zu einer vollständigen Nichtigkeit des § 2 Abs. 1 Zweitwohnungssteuersatzung. Die Regelung des Steuerpflichtigen ist nicht teilbar. … Von einer fehlenden Teilbarkeit derartiger Regelungen geht im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht aus, indem es ausführt, die Unvereinbarkeit der Satzung in dem genannten Umfange führe zur Nichtigkeit der Satzungsregelungen … Die Einschränkung führt nämlich nicht dazu, die Satzungsregelungen teilweise aufrecht zu erhalten, sondern festzustellen, inwieweit der Verfassungsverstoß reicht. Damit wird zugleich klargestellt, welche Regelung der Satzungsgeber aufgrund seiner Bindung nicht erneut erlassen darf, wenn er sich entschließen sollte, erneut eine Zweitwohnungssteuersatzung zu erlassen.“

Und was macht die Stadt Halle> Sie knüpft weiter ungeniert an das Melderecht an und glaubt, mit einer Befreiung der nicht steuerbaren Erwerbszweitwohnungen von Werktätigen den Verfassungsverstoß beseitigt zu haben.

Aber dieser Vorwurf trifft ja Halle nicht alleine. Der Fairness halber muss gesagt werden: Auch andere Kommunen sind genau so dreist. Mit ihren Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, stellen sie in der Besteuerung von vorneherein auf den Personenstand und die Herkunft (örtlich) des Inhabers sowie den Zweck der Zweitwohnung ab. Dies ist bei einer Aufwandsteuer nicht zulässig – so das BVerfG, so alle Juristen/Fachleute usw. Kann man natürlich auch mit einem Achselzucken abtun – wie z.B. der Kämmerer von Wuppertal (nach dem vorhergehenden Satz weder Fachmann noch Jurist).

Dass das VG Halle dann noch die beschränkte Normierung „aus beruflichen Gründen“ anpiekt ist fast schon juristische Leichenschändung – die Satzung ist doch schon tot. Zu der großzügigen Auslegung der Satzung durch VG Halle bzgl. der Notwendigkeit einer Erstwohnung äußere ich mich vorerst nicht. Die Kommentierung der Haltung des VG Magdeburg (weiß das überhaupt um was es geht> Das „V“ steht übrigens für „Verwaltung“ und nicht wie man annehmen sollte für …) überlasse ich lieber „Tilly“, der sich vielleicht mal wieder zu Wort meldet.

Kann mir jemand sagen, welche Wahrnehmungsstörungen die Stadt Halle dazu getrieben haben, Revision einzulegen> Klar, auf Kosten des Steuerzahlers prozessiert sich leicht. Egal wie es ausgeht: Der Steuerzahler zahlt immer. Aber reicht Leichtfertigkeit hier als Begründung> Kann man die Verantwortlichen denn wirklich nicht für die Verschwendung von Steuergeldern strafrechtlich zur Verantwortung ziehen>

Gruß

Christian

News: Hallesches Urteil 2008, nicht rechtskräftig

Bjoern @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5878 Tagen) @ Christian

ach christian, du kennst doch die "gefestigte rechtsprechung" in magdeburg. damit meine ich jetzt ausdrücklich das vg magdeburg sowie das ovg sachsen-anhalt ("v" steht auch hier für verwaltung :-D )

da würde ich es als stadt halle auch mal versuchen ... vielleicht haben die richter in magdeburg ja etwas mehr mitleid mit den armen kommunen

kann doch schließlich - aus sicht der kommune - nicht angehen, dass die landeshauptstadt magdeburg einen sieg nach dem anderen vor gericht einfährt (http://www.magdeburg.de/index.phtml>La=1&sNavID=1.100&ffsm=1&object=tx|698.3226.1&FID=698.3226.1), während die stadt halle dank yvonne ständig verliert

ps: ich hoffe aus eigenem interesse, dass das ovg lsa die berufung zulässt und das urteil bestätigt ... dann haben die im magdeburger steueramt endlich auch mal einen schuß vor den bug bekommen ;-)

News: Hallesches Urteil 2008, nicht rechtskräftig

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5878 Tagen) @ Bjoern

Zu viel der Ehre, Björn, ich bin eine unter vielen.
Und nicht unwesentlich, der Vorsitzende der 5. Kammer denkt selbst sehr gründlich.

Gruß Yvonne

News: Hallesches Urteil 2008, nicht rechtskräftig

Bjoern @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5878 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Zu viel der Ehre, Björn, ich bin eine unter vielen.
» Und nicht unwesentlich, der Vorsitzende der 5. Kammer denkt selbst sehr
» gründlich.
»
» Gruß Yvonne

stell dein licht mal nicht unter den scheffel ;-)

kann man diesen vorsitzenden nicht irgendwie nach magdeburg delegieren>!> das ovg braucht doch sicher auch fähige & kluge köpfe :-D

News: Hallesches Urteil 2008, nicht rechtskräftig

Schumi @, Freitag, 30.01.2009 (vor 5588 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo!

wie sieht es denn jetz überhaupt aus> Ist die Satzung rechtswidrig oder nicht> Ich versteh das alles nicht so wirklich. Ist mittlerweile ein weiteres Urteil ergangen>

News: Hallesches Urteil 2008, jetzt rechtskräftig

Yvonne Winkler @, Freitag, 06.02.2009 (vor 5581 Tagen) @ Schumi

So liebe Leut'

die Urteile sind jetzt rechtskräftig, drei an der Zahl habe ich erstritten und freue mich, dass wir durchgehalten haben und nicht eingeknickt sind.

Es lohnt sich doch, ordentlich zu begründen und einen eigenen Kopf zu behalten.

Das OVG Magdeburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Halle durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen.

Die Vorlage durch das Urteil des VG Halle war sowohl gründlich als auch gut durchdacht. Das hat sehr geholfen.

News: Hallesches Urteil 2008, jetzt rechtskräftig

Rebell @, Freitag, 06.02.2009 (vor 5581 Tagen) @ Yvonne Winkler

» So liebe Leut'
»
» die Urteile sind jetzt rechtskräftig, drei an der Zahl habe ich erstritten
» und freue mich, dass wir durchgehalten haben und nicht eingeknickt sind.
»
» Es lohnt sich doch, ordentlich zu begründen und einen eigenen Kopf zu
» behalten.
»
» Das OVG Magdeburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt
» Halle durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen.
»
» Die Vorlage durch das Urteil des VG Halle war sowohl gründlich als auch
» gut durchdacht. Das hat sehr geholfen.

Liebe Yvonne mit Deinem z.großen Teil uneigennützigen Einsatz für bzw gegen die große Ungerechtigkeit auf der ganzen Linie was das Thema Zweitwohnungssteuer anbelangt, man sollte doch annehmen, dass bei derartigen bundesweit zahlreichen widersprüchlichen Handhabungen und unsinnigen Gerichtsverfahren um die blöde Zwst, müssten doch auch mal Politiker und Kommunalpolitiker Vernunft annehmen- aber nichts erkennbares am Horizont.
Die ganze Welt stöhnt unter den Verlusten der Wirtschaftskrise, in Bayern hat die Einführung der Zweitwohnungssteuer ähnliche Spuren auf dem Ferienwohnungsmarkt hinterlassen wie die Finanzkrise in den USA, nur mit dem Unterschied, dass diese alle von den Erwerbern mit vollkommen mehrfach versteuertem Eigenkapital bezahlt worden sind- also keine Finanzblasen. Der Auslöser war einfach die Zwst- die Steuererträge für die Kommunen sind nur ein Bruchteil von dem was gesellschaftspolitisch und wirtschaftpolitisch an Schaden verursacht worden ist.
Mit kleinen Beträgen größtmögliche Hebelwirkung erreicht!Lasst uns mal gespannt sein ob bei einigen Bayerischen VG. irgendwann ein Umdenken einsetzt, einen Hoffnungsschimmer gibts zur Zeit, denn ein ganz überzeugter VG- Richter hat angeblich bekundet: "Er würde es begrüßen wenn die Zwst baldmöglichst wieder verboten würde"