Hallo Thommy,
danke für das Lob.
Zur Sache:
Du musst keine Zweitwohnung anmelden. Es genügt (ist aber auch so vorgeschrieben), wenn Du Dich beim Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnung meldest.
Durch einen bis heute von der Wissenschaft nicht erforschten, jeder Logik abholden Prozess im Rathaus (man untersucht z.Zt. den afrikanischen Regenzauber auf Ähnlichkeit mit diesem Vorgang) wird dann aus dieser Nebenwohnung eine Zweitwohnung, die aber keine ist, weil Du verheiratet bist. So weit der Blödsinn.
Im Ernst: Irgendwann nach Meldung der Nebenwohnung kriegst Du von der Stadtkämmerei den Vordruck „Zweitwohnungsteuer-Erklärung“ mit der Aufforderung, diesen auszufüllen und abzugeben. Da ist mit der Erklärung zu 3.2, m.E. 3. Möglichkeit („Ich bin verheiratet …), für Dich dann die Sache gelaufen. Du hast einfach Glück, dass die Verfassungswidrigkeit der Leipziger Satzung für Dein Lebens- und Wohnverhältnisse durch das BVerfG schon festgestellt – andere müssen da noch ein bisschen warten.
Noch Fragen>
Gruß
Christian