Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

alkalaia @, Montag, 05.05.2008 (vor 5852 Tagen)

Die Frage ist wahrscheinlich saudumm :-(

Hintergrund: Ich war bis vor kurzem Studentin in einer schönen süddeutschen Universitätsstadt, wo ich mit Hauptwohnung angemeldet war.
Während meiner Studienzeit behielt ich die Hauptwohnung meiner Eltern in Köln als Nebenwohnung bei.
Anfang 2005 schickte mir die Stadt Köln das Formular zur Berechnung der ZWS, welches ich mit dem Vermerk, die Zweitwohnung sei lediglich ein Kinderzimmer im Haus meiner Eltern, zurückschickte.
Daraufhin erhielt ich zweieinhalb Jahre lang keine Antwort und ging davon aus, daß diese Erklärung den Fall erledigt hätte :-|
Ende letzten Jahres erhielt ich dann wie einige andere Nachricht, meine Angaben seien unrichtig, ich sei zws-pflichtig. Nach etlichen vergeblichen Versuchen kam ich telefonisch in Köln durch und schilderte meinen Fall, erhielt aber die Antwort, daß die genannten Tatsachen (ich Studentin, mit Nebenwohnung gemeldet bei meinen Eltern, von diesen teilweise finanziell abhängig, keine Verfügungsgewalt über deren Wohnung) irrelevant seien und ich das Formular ausgefüllt zurücksenden müsse.
Ich ging davon aus, daß dies den Tatsachen entspräche, und füllte also, in den sauren Apfel beißend, das Formular aus und schickte es den Kölner zurück.
Bisher erhielt ich keinen Steuerbescheid oder ähnliches.
Jetzt lese ich auf dieser Homepage von dem Gelsenkirchener Urteil zu in Ausbildung befindlichen erwachsenen Kindern, die noch mit Nebenwohnung bei ihren Eltern gemeldet sind.

Ist es möglich, gar sinnvoll, die bereits eingereichte Steuererklärung zu widerrufen/ Einspruch einzulegen, wie auch immer> Oder büße ich schlicht für meine examensgestreßte Dummheit, nicht sorgfältiger recherchiert zu haben, beiße die Zähne zusammen und zahle>
Danke!!

Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

Christian @, Montag, 05.05.2008 (vor 5852 Tagen) @ alkalaia

Hallo
es ist weder sinnvoll noch sinnvoll möglich, die Steuererklärung zu widerrufen oder Einspruch einzulegen. Da kannst nur warten, bis der Steuerbescheid kommt. Dann musst Du Dich entscheiden, ob Du mit zusammengebissenen Zähnen zahlst (rückwirkend natürlich) oder ob Du beim Verwaltungsgericht klagst. Das „Gelsenkirchener Kinderzimmer-Urteil“ kannst Du vergessen, da ist die Rechtsentwicklung drüber hinweggerollt. In Köln, im linksrheinischen Separatuniversum gelten – wenn überhaupt - andere Gesetze. Wie urteilte das Kölner Verwaltungsgericht so schön – wert-, sinn- und logikfrei:
„Die Kölner Zweitwohnungsteuer will die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen, die durch das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung demonstriert wird. Ist eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung erfasst, handelt es sich mithin stets und uneingeschränkt um eine Zweitwohnung im steuerrechtlichen Sinn.“
Das Nutzen eines umschlossenen Raumes zum Schlafen als Nebenwohnung ist demnach gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung. Um das zu verstehen, muss man nicht nur Jura studiert, sondern auch die Befähigung zum Richteramt haben
Derzeit verhält man sich im Kölner Verwaltungsgericht allerdings friedlich. Man ist weggetaucht, um das Urteil des BVerwG zur Rechtwidrigkeit der Besteuerung von Nebenwohnungen abzuwarten. Wenn das BVerwG die Revision der Städte Rostock und Wuppertal überhaupt zur Kenntnis nimmt – denn in der Sache hat das BVergfG bereits entschieden.
Langer Rede, kurzer Sinn: Wenn es so weit ist und Du klagen willst, melde Dich hier wieder.:-)
Ansonsten: Saudumm ist die Frage nicht. Die Kölner so genannte Zweitwohnungsteuer versteht nicht mal der Kölner OB - nur der Kämmerer und seine ... glauben, sie zu verstehen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

alkalaia @, Dienstag, 06.05.2008 (vor 5852 Tagen) @ Christian

Hallo,
danke für die Antwort, ich bin auf jeden Fall heilfroh, nicht Jura studiert zu haben!

Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

Bjoern @, Dienstag, 06.05.2008 (vor 5852 Tagen) @ alkalaia

@alkalaia

eigentlich musst du gar nichts widerrufen. du hast 2005 wahrheitsgemäß erklärt, dass die nebenwohnung in köln dein kinderzimmer ist. daran hat sich nichts geändert.
wenn köln jetzt noch zusätzliche angaben von dir will, dann ist das deren sache ... allerdings ändert sich dadurch rein gar nichts an deiner erklärung von 2005

@christian

gibts eigentlich sowas wie Verwirkung auch im Steuerrecht bzw. Verwaltungsrecht> falls ja, könnte man damit doch die rückwirkende Steuer für 2005/06 umgehen
(2007 wird evt. nicht klappen, weil noch keine so langes Untätigsein des Kölner Steueramtes vorliegt)