es ist nicht wirklich keine Steuer

Werner, Freitag, 18.11.2005 (vor 6924 Tagen)

Zur Begriffsbestimmung: Zweitwohnsitzsteuer ist nicht ganz korrekt. Es handelt sich vielmehr um eine kommunale Abgabe. Der Begriff Steuer ist aus Steuerexpertensicht falsch.
Konkret scheint das zunächst wenig zu helfen - tatsächlich bedeutet es, dass ihr euch mit euern Stadträten/Kommunalpolitikern rumschlagen müsst, um Marscherleichterung zu bekommen. Das Finanzamt macht nur das, was die jeweiligen Kommunen wollen. Will die Kommune nichts von dir, dann will auch das Finanzamt diese "Steuer" nicht.
In Berlin kennt man das seit 1997. Dort hat man unter dem Titel

"Gesetz zu Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts 1998"

diese kommunale Abgabe unter dem Begriff "Berliner Zweitwohnungssteuergesetz BlnZwStG)" eingeführt (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 53. Jahrgang Nr. 58 vom 30. Dezember 1997).

Ist es nicht tröstlich zu wissen, dass man keine Steuer, sondern lediglich eine kommunale Abgabe zahlt>

idS
Werner

es ist nicht wirklich keine Steuer

René ⌂ @, Freitag, 18.11.2005 (vor 6924 Tagen) @ Werner

» Es handelt sich vielmehr um eine kommunale Abgabe.

Was ist der Unterschied zwischen einer Steuer und einer Abgabe> Wikipedia kennt ihn zumindest nicht.

Zumindest verwendet fast jede Geminde den Begriff "Steuer".

» Ist es nicht tröstlich zu wissen, dass man keine Steuer, sondern lediglich eine kommunale Abgabe zahlt>

ja, wunderbar ... ich fühle mich gleich viel befreiter ;-)

es ist nicht wirklich keine Steuer

Thomas Weihermüller @, Dresden, Montag, 21.11.2005 (vor 6921 Tagen) @ René

Kurzreferat in Steuerrechtstheorie (konnte ich mir nicht verkneifen ;-) :

1. Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz. In aller Regel ist die in diesem Grundgesetzartikel den Ländern zugewiesene Gesetzgebungsbefugnis durch Landesrecht (-> Kommunalabgabengesetze) den Kommunen als Satzungsrecht übertragen worden - was nichts an der Eigenschaft der Abgabe als Steuer ändert.

2. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung:

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Und diese Definition trifft ja wohl auf die Zweitwohnsitzsteuer irgendwie zu ...

Viele Grüße
Thomas Weihermüller

es ist nicht wirklich keine Steuer

Werner, Donnerstag, 24.11.2005 (vor 6918 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» 2. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung:
»
» Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine
» besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
» Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen
» der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft;
» die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
»

»
» Und diese Definition trifft ja wohl auf die Zweitwohnsitzsteuer irgendwie
» zu ...

Trifft nicht ganz zu, denn die Kommunen argumentieren ja damit, die Abgabe sei erforderlich, Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren, die vom Zweitwohnsitzenden ohne diese kommunale Abgabe nicht mitfinanziert würden. Mit dieser Geldleistung ist im Gegensatz zur Steuer, eine besondere Leistung der Kommune verbunden (beispielsweise funktionsfähige Heiztechnik im städtischen Schwimmbad oder ein gepflegter Radweg).

Im Übrigen ist es völlig Wurst, ob Steuer oder kommunale Abgabe - Studenten und Azubis sind hier in jedem Fall die Gekniffenen.

Und den Hinweis, die Zweitwohnsitzsteuer sei keine Steuer, sondern eine kommunale Abgabe, erhielt ich vor rund 6 Jahren mal von einem Finanzamt, als ich nachfragte, ob in der betreffenden Stadt Zweitwohnsitzsteuern erhoben würden. Ich fand die Ausführungen damals sehr bemerkenswert. Ich ordnete den Unterschied zwischen Abgabe und Steuer dennoch in die Rubrik "unnützes Wissen" ein. An die Details kann ich mich wirklich nicht mehr erinnern.

Gruß
Werner

es ist nicht wirklich keine Steuer

Alex, Dienstag, 06.12.2005 (vor 6907 Tagen) @ Werner

Durch eine Steuer erhält man kein Anspruch auf Gegenleistung. Dass die Städte mit Infrastrukturnutzung argumentieren zeigt, wie wenig sich diese mit Ihren eigenen Gesetzen auskennen.