es ist nicht wirklich keine Steuer
Zur Begriffsbestimmung: Zweitwohnsitzsteuer ist nicht ganz korrekt. Es handelt sich vielmehr um eine kommunale Abgabe. Der Begriff Steuer ist aus Steuerexpertensicht falsch.
Konkret scheint das zunächst wenig zu helfen - tatsächlich bedeutet es, dass ihr euch mit euern Stadträten/Kommunalpolitikern rumschlagen müsst, um Marscherleichterung zu bekommen. Das Finanzamt macht nur das, was die jeweiligen Kommunen wollen. Will die Kommune nichts von dir, dann will auch das Finanzamt diese "Steuer" nicht.
In Berlin kennt man das seit 1997. Dort hat man unter dem Titel
"Gesetz zu Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts 1998"
diese kommunale Abgabe unter dem Begriff "Berliner Zweitwohnungssteuergesetz BlnZwStG)" eingeführt (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 53. Jahrgang Nr. 58 vom 30. Dezember 1997).
Ist es nicht tröstlich zu wissen, dass man keine Steuer, sondern lediglich eine kommunale Abgabe zahlt>
idS
Werner