Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Tempo78 @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5831 Tagen)

Hallo,

ich wohne in Lörrach und habe in den beiden Jahren 2000 und 2001 in Stuttgart Vaihingen gewohnt (Studium). Leider habe ich völlig vergessen, mich 2001 beim Umzug zurück nach Lörrach (was immer mein Erstwohnsitz geblieben ist) von meinem Zweitwohnsitz in Stuttgart Vaihingen abzumelden.
Mittlwerweile (seit einem Jahr) habe ich neben Lörrach noch einen Zweitwohnsitz in Steinen (Landkreis Lörrach).

Nun wurde ich auf dem Rathaus darauf Aufmerksam gemacht, dass ich ja noch in Vaihingen einen Zweitwohnsitz hätte (ich ließ mir gerade eine Aufenthaltsbescheinigung für´s Standesamt machen) - und man gab mir gleich ein Formular mit, das ich ausfüllen und nach Vaihingen schicken könnte.

Was soll ich nun machen> Welches Datum des Auszugs würdet ihr angeben>
Nach meinem Wissen hat Vaihingen keine Zweitwohnsitzsteuer - aber trotzdem könnte ja ein Bußgeld verhängt werden...

Viele Grüße

Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5831 Tagen) @ Tempo78

Hallo >>>,
ich bin entzückt.:-(
Diese Anfrage werde ich – Deine Zustimmung voraussetzend – in meine Sammlung: „Die deutsche Amtsprache und ihre Entgleisungen hinsichtlich des Melderechts bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer“ aufnehmen. Herr Süßmuth hat ja so Recht!
Dein Problem hat mit der Zweitwohnungsteuer – in welcher degenerativ-perversen Abart auch immer – nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun. Das Melderecht Es geht auch nicht um die blödsinnigen Wohnsitze – ob nun bürgerlich-rechtlich oder steuerrechtlich. Es geht schlicht und einfach um das Meldegesetz des Landes Baden-Württemberg. Das ist eine eigenständige Angelegenheit, die auf Bundesrecht beruht. Dieses Melderecht hast das Du nicht beachtet. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz und kann auf dieser Grundlage mit einem Bußgeld belegt werden. Das müsstest Du ggf. schlucken.
Bleibe trotzdem ehrlich, nicht nur, weil der Sachverhalt relativ leicht überprüfbar ist. Mein Rat: Gehe zu (telefoniere mit) Deinem Lörracher Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro und erkundige Dich, ob sie diese Abmeldung der Nebenwohnung für Dich erledigen können (klappt meistens). Können/wollen Sie das nicht, musst Du die Abmeldung (Formblatt im Internet>) an die Stuttgarter schicken (ob Vaihingen ein eigenes Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro hat, weiß ich nicht). Damit sollte das eigentlich erledigt sein, denn üblicherweise wird in solchen Fällen nicht „nachgehakt“.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Bjoern @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5831 Tagen) @ Tempo78

ich habe grad mal ein wenig im Meldegesetz Baden-Württemberg gelesen ... und ich kann nirgends eine Pflicht entnehmen, dass man eine Meldepflicht hinsichtlich des Abmeldens einer Nebenwohnung hat.

§ 15 (1): wer eine neue Wohnung bezieht ... greift nicht!
§ 15 (2): wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht ... greift auch nicht, da ja noch die Hauptwohnung existiert (bin mir da aber nicht 100%ig sicher)

nur Verstöße gegen diese beiden Normen können mit einem Bußgeld belegt werden (§ 36 (1) Nr. 2)

ich würde an deiner Stelle einfach ein freundliches Schreiben an die Meldebehörde in Stuttgart verfassen, wo sinngemäß drin steht, dass du die Wohnung dort nach Beendigung deines Studiums im Jahre xxx aufgegeben hast. darüber wurde die Meldebehörde mittels einfachen Brief vom xxx in Kenntnis gesetzt. überraschenderweise hat dir heute deine Meldebehörde in xxx mitgeteilt, dass du noch immer in Stuttgart mit Nebenwohnung gemeldet bist. du bittest freundlich darum, das Melderegister entsprechend zu korrigieren.

ich glaube nicht, dass dann von Stuttgart ein Bußgeld erhoben wird

Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5831 Tagen) @ Bjoern

»Hallo Bjoern,
der Blick ins Gesetzbuch vertreibt fast jede Rechtsunsicherheit. Das Nichtabmelden einer Nebenwohnung ist expressis verbis keine Ordnungswidrigkeit. Damit könnte man glatt durchkommen.
Aber eine Lücke im Gesetz> Das muss jeden Bürokraten stören und könnte einen pingeligen Richter zu einer unbequemen Rechtauslegung veranlassen. Z.B. Die Meldepflichten erschöpfen sich nicht mit § 15. Die anderen Paragraphen des gesamten Abschnitts müssen – schon der ordnungspolitischen Funktion des Meldegesetzes wegen – in den 15er „mit hineingelesen“ werden.
Teilweise Entwarnung, aber Vorsicht im Umgang mit Behörden bleibt geboten. Vermutlich wird aber so oder so nichts passieren -da sind wir uns ja einig. Persönlich halte ich dennoch vorab einen Anruf bei der „Heimatbehörde“ für zweckmäßiger. Von Behörde zu Behörde regelt sich manches leichter. Und schließlich: Wofür hält man sich Behörden>
Gruß
Christian

Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5831 Tagen) @ Christian

Kinder, machts nicht so kompliziert.
Abmelden der Nebenwohnung und gut ist es. Ich kenne noch niemanden, der dafür ein Bußgeld kassiert hätte.

Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5831 Tagen) @ Yvonne Winkler

Aber ich - in BAYERN!!!

20 €.:-P

Hat aber darum gebettelt.:-D

Gruß

Christian