zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Mario @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen)

Hallo,

ich habe da mal zwei Fragen zum Thema haupt und nebenwohnung.

1)Ich habe eine Wohnung am Arbeitsort in niedersachsen und eine Wohnung in Hamburg. In hamburg verbringe ich drei nächte (freitag abend bis montag morgen), in niedersachsen demnach nur 4 nächte. Wenn ich das mit urlaub usw. zusammenzähle ist hamburg meine hauptwohnung.
Nun meine Frage: Zählen die Tage oder die Nächte bei der Berechnung der Haupt und Nebenwohnung> Tagsüber bin ich eh nicht in meiner wohnung.

2) Die Dame vom einwohneramt sagte das gelegentlich geprüft wird, ob wirklich der Nebenwohnsitz weniger besucht ist als der Hauptwohnsitz, indem man Bahnbelege zeigen muss und der Arbeitgeben bestätigen soll das die arbeitszeiten so flexibel sind.
Meins Frage: Kann das Einwohneramt mich zwingen meine Bahnbelege zu zeigen>


Vielen Dank
Mario

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Mario

Hallo Mario,
das Einwohnermeldeamt kann.
Außerdem zählen nicht die Nächte in sondern nur „ganze“ Tage am Ort der Wohnung. Üblicherweise ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer damit vorwiegend am Arbeitsort (flexible Arbeitszeiten mal unberücksichtigt).
Gruß
Christian

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Mario @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Christian

d.h doch im umkehrschluss, wenn ich trotz Wohnung jeden abend o. 4 mal die woche nach hause fahre, also immer pendel, dann hätte ich ja trotzdem meine arbeitstage in niedersachsen verbracht und somit dort perse meinen hauptwohnsitz, oder>.

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Mario

ja, fragt sich dann nur: wozu die Wohnung>

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Mario @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Christian

» ja, fragt sich dann nur: wozu die Wohnung>

Ja stimmt. versuche nur die Logik hinter diesem Meldenervkram zu verstehen, gerade wenn es neben dem Faktor "Zeit" auch noch den Faktor "Lebensmittelpunkt" gibt, der sowie mir gesagt wurde, nur eine rolle spielt bei "Familien". Da fühl ich mich als Single doch glatt benachteiligt!!!

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Mario

Hallo Mario,
auch bei Verheirateten spielt der Lebensmittelpunkt nur insofern eine Rolle, als die Familienwohnung bzw. die eheliche Wohnung zur Hauptwohnung gemacht werden kann, egal wo man sich wie lange aufhält.

» Da fühl ich mich als Single doch glatt benachteiligt!!!
Das kann man ändern!:-)
Gruß
Christian

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Mario @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich hätte da nochmal eine frage zu den tagen und nächten!
Wo steht denn das genau, das wirklich nur ganze tage und keine halben oder die nächte zählen, ich hab es nirgends gefunden.

Lieben Gruß
M.

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Mario

Hallo Matio,
man kann sicherlich tagen und nächtigen, aber ich nehme mal an, Du meinst "Tage und Nächte".:-)
Solche Fragen liebe ich.
Steht in keinem Meldegesetz und findet sich nur in Kommentaren/Ausführungsbestimmungen. War nicht unumstritten, hat sich letztlich aber seit etwa 1991 auf die von mir beschriebene, rein quantitativ zeitliche Betrachtungsweise eingependelt und ist allgemeine Rechtsauffassung. Mit maßgeblich dafür sind wohl die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
de kleinste "Zähleinheit" ist dabei der Tag.
Bei Berufstägigen u.vglb. gilt für den Jahresdurchschnitt die Fausformel 4:3 (4 Tage in der Woche am Arbeitsort, 3 Tage am Wohnort). Das ist eine "Regelvermutung", die der Meldepflichtige widerlegen muss, wenn er damit nicht einverstanden ist.
Gruß
Christian

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

Mario @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5759 Tagen) @ Christian

aha, ok! Vielen Dank. War bestimmt nicht das letzte mal!!!!

zählen tage o. nächte? fahrkarten vorzeigen?

René ⌂ @, Samstag, 09.08.2008 (vor 5757 Tagen) @ Mario

Das Vorzeigen von Fahrkarten ist mitunter sinnfrei. Sie müßten ja mindestens personifiziert sein. Nun ist man beispielsweise bei einem Länderticket eines Kollegen mitgefahren. Oder gleich via motorisierter Individualverkehr.