ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

user0815 @, Freitag, 08.08.2008 (vor 5763 Tagen)

Hallo Leidtragende,

wie so viele hier im Forum, habe auch ich und meine Freundin von der Stadt Augsburg einen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen.

Die Situation ist bekannt:
Erstwohnsitz (gilt auch für meine Feundin) ein Zimmer bei den Eltern.
In Augsburg eine Wohnung auf unseren eigenen Namen.

Einen Widerspruch werden wir beide einreichen. Wie ich den Wiederspruch aufbaue, habe ich genügend Informationsstoff in diesem Forum.
Danke an alle, die sich damit schon geärgert haben und dieses Informationskompendium aufgebaut haben.
Eine Bitte auf das Ruhen bis zum Entscheid des BVerfG im Spätsommer wird natürlich der wichtigste Satz im Widerspruch.

Trotzdem macht mich das nicht ganz glücklich, da meiner Meinung nach
- der Entscheid des BVerfG nicht vorhersagbar ist, auch wenn die (berechtigte) Hoffnung natürlich groß ist
- Städte (gerade in Bayern) sich schwer tun werden das (hoffentlich) positive Urteil anzuerkennen
- es nicht fest steht, ob dieses Urteil auch rückwirkend gilt

Das sind leider Gedanken, die mir ständig im Kopf geistern. Meine weitere Überlegung ist diese, dass ich und meine Freundin uns rückwirkend mit Erstwohnsitz in Augsburg melden. Über ein etwaiges Bußgeld weiß ich schon bescheid.

Naja, ich werde erstmal den Widerspruch niederschreiben.

Schönes Wochenende!

ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

Christian @, Freitag, 08.08.2008 (vor 5763 Tagen) @ user0815

Hallo,
auf keinen Fall das Wort Wohnsitz verwenden – es ist irreführend und Wasser auf die Mühlen der Verwaltung.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (=BVerwG -nicht BVerfG) fällt am 17.9. – hoffentlich richtig. Diese Entscheidung gilt für alle noch „offenen“ Steuerbescheide (also z.B. mit noch nicht entschiedenem Widerspruch). Deswegen: Auch die Freundin sollte Widerspruch einlegen.
Mit dem Einlegen des Widerspruchs und den Anträgen bereits auf Zeit spielen. So spät wie möglich, aber natürlich fristgerecht einlegen.
Völlig unabhängig von der Entscheidung des BVerwG ist für den „normalen“ Studierenden in BY ab 1.1.09 der Spuk „Nebenwohnungsteuer“ vorbei – es sei denn, die Gesetzesänderung wird nach der Wahl zurück genommen.:-|
Noch Fragen
Gruß
Christian

ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

user0815 @, Samstag, 09.08.2008 (vor 5762 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für Deine präzise Antwort. Ich werde auf jedes Wort das ich schreibe achten.

» Hallo,
» auf keinen Fall das Wort Wohnsitz verwenden – es ist irreführend und
» Wasser auf die Mühlen der Verwaltung.

Verstanden.

» Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (=BVerwG -nicht
» BVerfG) fällt am 17.9. – hoffentlich richtig. Diese Entscheidung
» gilt für alle noch „offenen“ Steuerbescheide (also z.B. mit noch nicht
» entschiedenem Widerspruch). Deswegen: Auch die Freundin sollte Widerspruch
» einlegen.

Alle offenen Steuerbescheide denen widersprochen wurde und diese bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen. Richtig>

» Mit dem Einlegen des Widerspruchs und den Anträgen bereits auf Zeit
» spielen. So spät wie möglich, aber natürlich fristgerecht einlegen.

Das ist klar.

» Völlig unabhängig von der Entscheidung des BVerwG ist für den „normalen“
» Studierenden in BY ab 1.1.09 der Spuk „Nebenwohnungsteuer“ vorbei – es sei

Wieso in Anführungsstrichen> Wirds da eine Hintertüre geben> Ich habe die Gesetzesänderung, die hier im Forum gepostet wurde, überflogen und mir sticht nichts besonderes ins Auge, das für mich mit dem Status Student nachteilig wäre.

» denn, die Gesetzesänderung wird nach der Wahl zurück genommen.:-|

Sieht man sich die Vergangenheit an, dann wäre dies nicht das erste Mal :-(

Gruss

ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

Christian @, Samstag, 09.08.2008 (vor 5762 Tagen) @ user0815

Hallo,
» Alle offenen Steuerbescheide denen widersprochen wurde und diese bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen. Richtig>
Richtig!
» „normalen“ Studierenden
In Anführunhgszeichen, weil "normal" mehrdeutig ist, und ich hier auf den Studierenden mit weniger als EURO 25.000 im Jahre abheben wollte. Wo die Kommunen dann Hintertürchen finden werden, darüber dürfen wir noch eine Weile rätseln. Aber ich bin gespannt.
Gruss
Christian

ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

user0815 @, Sonntag, 10.08.2008 (vor 5761 Tagen) @ Christian

» » „normalen“ Studierenden
» In Anführunhgszeichen, weil "normal" mehrdeutig ist, und ich hier auf den
» Studierenden mit weniger als EURO 25.000 im Jahre abheben wollte. Wo die
» Kommunen dann Hintertürchen finden werden, darüber dürfen wir noch eine
» Weile rätseln. Aber ich bin gespannt.

In der Anfangszeit in Augsburg habe ich es so verstanden, dass die Steuer in Augsburg nur bei Studenten mit Bafög greift. Diese Behauptung habe ich nie nachverfolgt.

Dann werde ich mal morgen den Widerspruch schonmal schreiben.

ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

Barla @, Mittwoch, 13.08.2008 (vor 5758 Tagen) @ user0815

Hallo,

weiß jemand, wieviel Bußgeld Nürnberg für Verstoß gegen Melderecht verlangt> Wenn man sich halt rückwirkend ummeldet.

Viele Grüße

Barla

ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

user0815 @, Sonntag, 17.08.2008 (vor 5754 Tagen) @ Barla

» Hallo,
»
» weiß jemand, wieviel Bußgeld Nürnberg für Verstoß gegen Melderecht
» verlangt> Wenn man sich halt rückwirkend ummeldet.
»
» Viele Grüße
»
» Barla


Laut Beiträgen in anderen Foren kostet es bis zu 500€ Bußgeld. Wird aber kaum wirklich ausgereizt. Die Betroffenden haben von Beträgen zwischen 10 - 30 Euro berichtet.

Ich überlege, ob wir uns nicht wirklich hier in Augsburg rückwirkend ab Sep07 mit Hauptwohnung melden sollen. Schließlich sind wir doch die meiste Zeit hier, anders als zu Beginn geplant.
Anschließend einen Widerspruch einlegen mit der Begründung die Wohnung ist eine Hauptwohnung. Ist das eine gute Idee>