Hauptwohnung München ZWS in Trier

Alewienna @, Mittwoch, 20.08.2008 (vor 5819 Tagen)

Hallo, ich werde ab Oktober nach Trier ziehen, weil ich da studiere. Meine Hauptwohnung, die wesentlich Teurere ist in München, die Trierer ist meine Nebenwohnung.

Allerdings werde ich von Do-So in München sein und von Mo-Do mittag in Trier.

Muss ich überhaupt meine zweite Studenten-WG melden, allein schon wegen Bafögamt>

Und natürlich wäre wenn, meine Münchnerwohnung die Hauptwohnung, für welche aber müsste ich dann die Zweitwohnungssteuer zahlen, schon für Trier> Das geht nämlich das sind 250Euro im Monat an Mietkosten. Oder muss ich dann automatisch für München zahlen,weil diese die teurere Wohnungen ist> Und wieviel genau macht Trier aus, kann nichts finden... >>>

Sorry, mein Wirrwarr, aber die verlangen ja immer und überall was, daher steige ich nicht mehr durch, leider!

Ich würde mich sehr über Antworten freuen,danke!

Hauptwohnung München ZWS in Trier

Christian @, Mittwoch, 20.08.2008 (vor 5819 Tagen) @ Alewienna

Hallo,
so wie es klingt, wirst Du Dich ich vorwiegend in München aufhalten. Damit wäre in Trier eine Meldung mit Nebenwohnung korrekt und erforderlich (Meldegesetz).
Da die Trierer Satzung an das Melderecht anknüpft, wäre die Nebenwohnugn eine Zweitwohnung und damit steuerpflichtig. Allerdings hat der Trierer Satzungstyp in Rheinland-Pfalz erhebliche Probleme, weil das dortige OVG solche Satzungen für verfassungswidrig befunden hat.
Abgesehen davon dürfte das Interesse an der ZWSt in Trier derzeit nicht (mehr) besonders groß sein, denn das eigentliche Ziel hat die Stadt schon erreicht.
Trier verlangt 10% der Nettokaltmiete.
Gruß
Christian

Hauptwohnung München ZWS in Trier

Alewienna @, Mittwoch, 20.08.2008 (vor 5819 Tagen) @ Christian

Christian, vielen Dank, doch was heisst das jetz konkret für mich:

a. ich melde mich gesetzlich in Trier mit ZWS an
b. dann kommt die Rechnung am Ende des Jahres oder auch nicht, je nachdem, wie die Stadt das jetzt wegen der "Mehreinnahmen" regelt.

Auf jeden Fall aber werden mir höchstens die 10% von Trier berechnet, nichts von München, gell>

DANKE!

Hauptwohnung München ZWS in Trier

Christian @, Donnerstag, 21.08.2008 (vor 5819 Tagen) @ Alewienna

Der Ablauf.
1. Du meldest Dich gemäß Meldegesetz mit Nebenwohnung in Trier (am besten nicht vor dem 2.10. - dann zählt der Oktober nicht mehr für die Stuerpflicht).
2. Das Bürgeramt gibt das an das Kassen- und Steueramt weiter.
3. Das Kassen- und Stueramt fordert Dich auf, eine Steuererklärung abzugeben und setzt danach die Höhe der Steuer gem. der Nettokaltmiete der Nebenwohnung fest.
4. Die Steuer wäre dann vierteljährlich zu zahlen (wenn Du nicht dagegen klagst).
Gruß
Christian

Hauptwohnung München ZWS in Trier

Alewienna @, Donnerstag, 21.08.2008 (vor 5819 Tagen) @ Christian

DANKE, Christian :)