2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

PrincessSerenity @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 5873 Tagen)

Hallo ^_^!

Also jetzt wird es ein bißchen kompliziert...aber ich hoffe man kann mir folgen ^_^''.

Wir haben ein Ehepaar, beide sind nicht getrennt lebend.

Der Ehemann ist vollberufstätig und arbeitet in München und wohnt mit seiner ersten und einzigen Wohnung in Augsburg.

Die Ehefrau ist behindert und lebt deswegen unter der Woche bei ihren Eltern, da ihr Mann, durch seine Arbeit, sich nicht um sie kümmern kann.

Am Wochenende und im Urlaub "besucht" die Ehefrau ihren Ehemann,der dann ja Zeit hat, in seiner Wohnung.

Wäre es sinnvoll für die Ehefrau, in der Wohnung des Mannes einen Zweitwohnsitz anzumelden>

Desweiteren sollte noch erwähnt werden, dass die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, und der Mann allein im Mietvertrag steht, sie zahlt somit auch keine Miete.


Danke ^_°!

2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

Dennis @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 5872 Tagen) @ PrincessSerenity

Ehepaare sind doch denk ich durch die letzte Entscheidung des BVerfG von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen, da unvereinbar wg. Schutz von Ehe und Familie. Müsste in der Urteilsecke zu finden sein. Einfach mal drüberlesen und schaun, ob´s passt...;)

2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

René ⌂ @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5872 Tagen) @ Dennis

» Ehepaare sind doch denk ich durch die letzte Entscheidung des BVerfG von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen, da unvereinbar wg. Schutz von Ehe und Familie.

Nicht grundsätzlich. Nur wenn der Nebenwohnsitz zum Zwecke der Einkommenserzielung gehalten wird. Hier sieht die Lage andersherum aus. Er wird wegen einer Beeinträchtigung gehalten. Nun könnte man sicher das BVerfG-Urteil darauf konstruieren, aber ob die Kommune da gleich mitmachen wird - oder es auch noch mal schriftlich vom Gerich haben will>

Bei Pflegefällen könnte man ggf. auch mal die Härtefallregelung probieren.

» Müsste in der Urteilsecke zu finden sein.

Genau!

2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

René ⌂ @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5872 Tagen) @ PrincessSerenity

» Wir haben ein Ehepaar, beide sind nicht getrennt lebend.

Was für ein Zufall, daß es gleich beide sind. Stellt euch mal vor, es wäre nur einer ;-)

» Wäre es sinnvoll für die Ehefrau, in der Wohnung des Mannes einen Zweitwohnsitz anzumelden>

Gemäß Meldegesetzen wäre dann eigentlich in München die Hauptwohnung - als Sitz der Familie. Damit würde sich die Situation kippen und man müßte erst mal schauen, in wie weit der andere Ort die Steuer überhaupt erhebt. Ob sie dann tatsächlich etwas erheben, bleibt abzuwarten. Wie oben schon erwähnt, könnte man an die Härtefallregelung mal testen (ich kann da keine praktischen Tips geben, aber denke mal die Stadtverwaltung wird in solchen Fällen schon Auskünfte geben. Von Dresden hatte ich gehört, daß man Pfelegegeschichten durchaus als Härtefall prüft), alternativ versuchen, das BVerfG-Urteil auf den Fall zu konstruieren (Zum Zwecke der Einkommenserzielung pendelt halt nicht der Einkommenserzieler, sondern die Ehegattin)

Völlig irrelevant ist in dem Kontext, wer im Mietvertrag steht, ob es überhaupt Mietverträge gibt, wer wieviel und ob überhaupt was verdient.

2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

Bjoern @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5872 Tagen) @ PrincessSerenity

Hallo,

so ganz bin ich nicht durchgestiegen:

Hauptwohnung der Familie ist in Augsburg. der Mann pendelt also für die Arbeit täglich von Augsburg nach München.

die Ehefrau hält sich die Woche über bei ihren Eltern auf; ist dort aber nicht gemeldet>>

habe ich das so richtig erfasst>>

falls ja: Verheiratete können nur eine Hauptwohnung haben; nämlich die der Familie. dort sind dann also beide mit Hauptwohnung gemeldet (egal ob sie sich dort überwiegend aufhalten oder nicht)
wenn der Ehemann also mit einziger Wohnung in Augsburg gemeldet ist, dann kann es sich hierbei nur um den Familienwohnsitz handeln. also muss auch die Ehefrau dort mit Hauptwohnung gemeldet sein

folglich wäre es im Sinne einer melderechtlich korrekten Verhaltensweise sinnvoll, dass die Ehefrau bei ihren Eltern eine Nebenwohnung anmeldet

(sollte ich es falsch verstanden haben und der Familienwohnsitz bei den Eltern/Schwiegereltern sein, dann muss sich der Ehemann in Augsburg mit Nebenwohnung melden ... dies wäre dann eine klassische Erwerbszweitwohnung, die nicht besteuert werden darf. für gelegentliche Besuche der Ehefrau ist dann meiner Meinung nach keine Meldung erforderlich ... sofern es wirklich nur Besuche sind)