Zweitwohnsitzsteuer nach 1 1/2 Jahren rückwirkend??

slembe @, Samstag, 27.09.2008 (vor 5714 Tagen)

Hallo,

ich bin vor 2 Jahren nach Solingen gezogen als Zweitwohnsitz und habe seinerzeit extra gefragt ob es eine solche Steuer dort gibt....nein! Ich habe meinen 2 Wohnsitz dort angemeldet.

Jetzt erhalte ich ein Schreiben, wo ich mitgeteilt bekomme das SG nun solch eine Steuer hat. Ich soll für 1 1/2 Jahre rückwirkend bezahlen....

Dürfen die das> Müssen die mich nicht vorher informieren um mir die Chance zu geben mich darauf einzustellen (ummelden, Geld beiseite legen etc.)

Ich bin total verzweifelt...

Vielen Dank

Susi

Zweitwohnsitzsteuer nach 1 1/2 Jahren rückwirkend??

Christian @, Samstag, 27.09.2008 (vor 5714 Tagen) @ slembe

Hallo Susi,
1. Die so genannte Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Solingen wurde veröffentlicht im Amtsblatt DIE STADT, Nr. 51, vom 21. Dezember 2006. Damit warst Du informiert.
2. Du hast in Solingen allerdings keinen 2. Wohnsitz sondern eine Nebenwohnung angemeldet.
3. Die Frage, ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird oder nicht, hat mit der melderechtskonformen Anmeldung einer Nebenwohnung nichts zu tun.
4. Was steht in dem Schreiben> Ist es eine allgemeine Information> Ist es die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung> Ist es ein Steuerbescheid>
5. Was heißt „total verzweifelt“> Verzweifelte Menschen gehen unter.
6. Wenn Du die Zweitwohnungsteuer nicht zahlen willst, geht das nur auf dem Klageweg. Für Solingen ist Düsseldorf zuständig. Die warten nur darauf, dass ihnen jemand eine Begründung liefert, warum (auch) die Solinger Steuer keine Aufwandsteuer ist. Aber ein zäher Weg ist das allemal. Hilfe kriegst Du dabei und würdest dait auch anderen helfen. Schön wäre es, wenn Deine Meldung mit Nebenwohnung plausibel zu erklären wäre. Aber es geht auch so.
7. Wenn Du nicht bereit bist: Zahlen!
8. Allenfalls kannst Du mit dem Bürgeramt kungeln, ob sie Dich rückwirkend ummelden. Ob das richtig ist oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Dann haben alle ihren Frieden.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer nach 1 1/2 Jahren rückwirkend??

slembe @, Montag, 29.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ slembe

Hallo Christian,

erstmal 1000 Dank für Deine Antwort :-)

1: Ja, das schreiben die auch in dem Brief,öffentlich bekannt gemacht,korrekt! Wußte nur nicht, dass man das regelmäßig lesen gehen muß.......

2: Was ist der Unterschied von Nebenwohng/Zweitwohnsitz>

3:das stimmt, aber hätte ich diese Info vorher gehabt, hätte ich entscheiden können, was ist mir lieber: Steuer od. Zweitwohnsitz als Hauptwohnsitz umwandeln....

4: In dem Schreiben steht im Betreff: Zweitwohnungssteuer hier: Bitte um Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung
KassebzeichenXXXXXXXXXXXX

5: Du hast Recht, man sollte das Leben nicht so ernst nehmen, mann kommt da eh nicht lebend raus

6: Zahlen möchte ich nicht, aber klagen> Hm, wie Du schon sagst: zäher Weg.......
Was meinst Du mit Solinger Steuer ist keine Aufwandsteuer>

7:am liebsten nicht

8:Nach dem Schreiben habe ich erstmal bei denen angerufen und telefonisch reklamiert. Die nette Dame hat mir auch den Tipp gegeben, mal mir dem Bürgerbüro zu sprechen, ob die mich nicht rückwirkend anmelden können....Tja und da wollte ich dann mal vorsprechen und fragen was da ggf. zu machen ist.... Ich kann mir aber nicht vorstellen, das da großartig viele Monate rückwirkend möglich wären....!>

Angenommen das klappt, was passiert mit meiner Steuererklärung von 2007, wo ich das km Geld schon geltend gemacht habe> Ca. 105 km/One way. Und von Solingen habe ich ca. 45 km bis zur Arbeit> Weißt Du sowas auch>

Besten Dank für Deine Hilfe!
Viele Grüße,
von der nicht mehr so verzweifelten
Susi;-)

Zweitwohnsitzsteuer nach 1 1/2 Jahren rückwirkend??

Alfred @, Montag, 29.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ slembe

da Du per E-Mail nicht erreichbar bist, wird Christian Dir nicht antworten können.
Ich kann es nicht, weil mir die Kenntnisse fehlen.